Bitte um Lesehilfe Übergabsvertrag 1685 (3 Seiten)

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  • kuschz
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2021
    • 109

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe Übergabsvertrag 1685 (3 Seiten)

    Quelle bzw. Art des Textes: Tiroler Landesarchiv: Verfachbuch Mariastein 1685: Fol. 121-123
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1685
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Langkampfen, Tirol, Österreich
    Namen um die es sich handeln sollte: Hans Marchstainer


    Hallo Forum

    Ich bitte euch heute um eure Lesehilfe bei einem etwas mehr als 3 Seiten langen Dokumentes aus dem Jahr 1685.

    Es ist mir wohl bewußt das meine Anfrage diesmal doch etwas (sehr) umfangreich ausfällt.
    Aber villeicht gehts ja gemeinsam und "in kleinen Happen" leichter.

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    Schon vorab mal ein ganz großes Dankeschön für eure Bemühungen hier lassen will.

    Und hier sind meine eigenen Leseversuche:

    Fol. 121

    Actum Kuffstain den 26.
    März, .. 1786

    *Übergab
    ...... (Randtext)
    ... ...
    .........*

    Der ..... Hans Marchstainer
    zu Niederpraitenpach der Pfarr
    Langkampf(en) und Herrschafft Kuff-
    stain hausend bekennt mit
    .... .... Willlen ... ..... ....
    ........ ...... Beistandt
    ...... ..... ..... zu Nieder-
    preitenpach, ... ... ... ....
    haben, hiermit öffentlich?, in ...
    ..... .... ......., .....
    ....... miz Consens der .....
    ..... .... Gruntherrschafft .....
    .... ...... ...... ..... .....
    ........ .. ...., Hans March-
    stainer mit ..... ... .......-
    stanndt ..... ... ........
    Beistandt, Andreas ..... zu
    Angath, selbe Pfarr und .......
    ....., und all seiner? Erb. hiermit

    Fol.121 (`)

    .... .... .... ..... Nemblicher
    ..... aus der halbe Thaill der Herren-
    gnad und Paumannsgerechtigkheit
    des Guthes genannt, die Hueb
    zu Niederpraitenpach Langkampf
    Pfarr und Herschafft Kufstain
    gelegen, dann der halb Thaill
    der von Christian ........
    ........ und seiner Ehewirtin
    ...... ...... ....., ..... halb
    Thaill der ........ So:
    wohlen? auch die Herrengnad und
    Paumannnsrechte? des Guthes ge-
    nannt die Hueb, alldort zu Er?-
    .... Niederpraitenpach gelegen,
    mit allen .... .... ..... ....
    ........ .... .... ........
    Allermaßen und Gestalt .... alls?
    ...... .... halb Hueb. ......
    ...... .... ...... ....... .....
    ..... .......... ........
    in Dato 23 Julli, anno 1639,
    auf..... und .......... Übergab.

    Fol. 122

    ....., ..... 2? ..... .....-
    ..... ..... Übergabs = und die?
    ...... ..... ..... dato15. Juni
    1637 von Veit ......, Kaufb-
    rief an sich und? .. .... Gewalt
    gebracht, ..... ..... ........ .

    ...... und von .... Übergab,
    .... .. ....... Hans Marchstainer
    aber ..... sein Erb und nach......,
    ..... in .., bei ... Kögl: ......
    Alben? .... .... und ...... Dato
    ..... Übergab..... des .......
    ........ und ......., auch .....
    ....... der Kinder Hans? und
    ........ ... .... ........,
    .. .... .... Dato ihr beglichen?
    ...... .. ......... .......
    ---------- ..... zu Wising?, als
    .... ........ zu .... ........,
    und ......... .......... .. .....
    .... Haab und Guth? .........
    ...... . .... ........... .......
    ab: ..... auf? ...... Schuld.... ... ... :
    ...... . ........ .. ...... ....
    ..... und ...... hat.

    Fol. 122 (`)

    .... ...... aber .... ........
    ........ ..
    ...... .........

    Testes Christian ...... und .......
    ... Bründler?, beide in der Elbenau
    Tirol, s Land im Gebirg
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4650

    #2
    Das ist freilich eine harte Nuss
    Ich versuch mich mal:

    Actum Kuffstain den 26.
    Martii..A(nn)o 1685

    *Übergab
    Excess
    ... ...
    .........*
    Der Kramb Hans Marchstainer
    zu Niederpraitenpach der Pfarr
    Langkhampf(en) und Herrschafft Kuff-
    stain hausend bekhennt mit
    rath wisse. Willlen und beissin seines
    gerichtlich beglibten Beistandt
    Marxen Hueber daselbst zu Nider
    praitenpach for sich und seine
    Erben hiemit öffentlich in a?
    brief. ?gegeben? ?igelich und
    Ybergibt mit Consens der gnedigen
    Stifft.und Gruntherrschafft seines
    .... ...... .Kinds ehelichen Wandls
    erworbener Sohn Hans March-
    stainer mit Rath. und zugegen
    stanndt .....dato.......
    Beistandt, Andreas ..... zu
    Angath, selbe Pfarr und .......
    ....., und all seines Erb. hiermit
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

    Kommentar

    • M_Nagel
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2020
      • 1679

      #3
      Hallo,

      Hier auch mein Versuch:

      Der Ersamb Hannß Marchstainer
      zu Niderpraitenpach der Pfarr
      Langkhampfen)und Herrschafft Kuef-
      stain hausend bekhennt mit
      rath wisse[n] willen und beisein seines
      gerichtlich beglibten Beistandt
      Marxen Hueber daselbsten zu Nider-
      praitenpach, vor sich und seine
      Erben hiemit öffentlich in disen
      brief gegen menniglich, unnd
      Ybergibt mit Consens der g[ne]digen
      Stüfft unnd Gruntherrschafft seinen
      neb[en] andern Kindern ehelichs Wandls
      Erworbenen Sohn Hanns March-
      stainer mit Rath und Ingegen-
      stanndt seines dato verordneten
      Beistandt, Andreen Mallers zu
      Angath, selben Pfarr und Gerichts Kue[fstain]
      sessige, und all seinen Erben . hiemit
      Schöne Grüße
      Michael

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        und noch ein Weniges....am Schluss beissts aus.


        auf jetz und Ewig Nembliches
        dernach aus den halb Thaill der Herrn-
        gnad und Paumannsgerechtigkheit
        des Guethes genannt, die Hueb
        zu Niederpraitenpach Langkampf
        Pfarr und Herschafft Kuefstain
        gelegen, dann den halb Thaill
        der von Christian .Retenmoser
        Rothgärber und seiner Ehewirtin
        herzue gelesten Grint... halb
        Thaill der Semer..... So:
        wohlen auch die Herrngnad und
        Paumannnsrechte des Guethes ge-
        nannt die Hueb, alldort zu Er-
        .... Niederpraitenpach gelegen,
        mit allen und .... .... ..... ....
        ........ .... .... ........
        Allermaßen und Gestalt .... alles
        als ein erst halb Hueb. ......
        Unter diser...... .... ...... ....... .Stiff....
        und .gruntherrschaftes besiglung
        im Dato 23 Julli, anno 1639,
        auf..... und .......... Ybergab.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #5
          und nochn Vasuch:


          briefes von seinen. 2 Söhnen verord-
          neten derhab? Übergabs = und der
          annern Hueb untern dato15. Juni
          1637 von Veit Iner..., Kaufs-
          weiß an sich und in seiners Gewalt
          gebracht, nichts daraus Ausgenommen.
          ...... und von diser Übergab,
          solle er Hans Marchstainer
          oder imsahl sein Erb und nachlehners
          ..... in .., bei der Kay(serl). lanntgrichts
          abtl(ung)? umb und Vahrnus Dato
          auss(ergrichtl)? ÜbergabsBr(iefes) des Übergebenden
          Nahrungs und ausnamb auch hindann
          Enntricht (ungen) der Kinder , das Haus und
          Zuenämb dis orthes vorbehalten
          .. .... .... Dato ihr beglibten
          Curator der Erundgeachte Matheus
          ---------- Jensler zu Wising, als
          .... ........ zu .... ........,
          und ......... .bezahlung des auf.
          disen Haab und Gueth vorhanntnes
          Schuld Einkhomens und Versprochen
          worden. Die .......................
          ab: ..... aus zurück Schuldige und.... ... ... :
          ...... . allermassen er jenseiz dises.
          behlobt und versprochen hat.
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

          Kommentar

          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 1679

            #6
            Fol. 122

            briefes von seinen 2 Söhnen verord-
            neten Gerhaben (= Vormund) Übergabs = und die
            annder Hueben untern dato15. Juni
            1637 von Veit Gwercker, Kaufs-
            weiß an sich und in seinen Gwalt
            gebracht, nichts darvon Ausgenommen.


            Hinentgegen und vor dise Übergab,
            solle er Innsitzer Hans Marchstainer
            oder infahl seine Erben und nachkommen,
            waß in der, bei der Kay(serl). lanntgchts
            obtln (=obrigkeitlichen?) umb Vich und Vahrnus Dato
            Aufgift Übergabbr(iefes) des Übergebenden
            Nahrung und aufnamb auch hindann
            Enntricht (ung) der Kinder , der Tauf und
            Zuenämben dis orthes vorbehalten,
            an dessen stath Dato ihr beglibten
            Curator der Erundgeachte Matheus
            ---------- Pichler zu Wising, als
            Gchts Verpflichter zu K[indern?] gegenwirtig,
            und bevorderist Bezahlung der auf
            disen Haab und Gueth vorhanntnen
            Schulden Einkhomen und Versprochen
            worden. Ain würckhliches Bemiegen
            ab- und aus zurück Schuldig und ver-
            pundten sein. Allermassen er Innsitzer dises
            globt und g-/versprochen hat.
            Zuletzt geändert von M_Nagel; 08.01.2022, 13:46.
            Schöne Grüße
            Michael

            Kommentar

            • kuschz
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2021
              • 109

              #7
              Auf der letzten Seite dieses Vertrages sind wohl keine großen Überraschungen mehr zu erwarten. Aber bloß der Vollständigkeit halber würde ich euch gerne noch um die Transkription der letzten 10 oder 11 Worte auf Seite 122' bitten.
              Dankend:
              Kuschz
              Tirol, s Land im Gebirg

              Kommentar

              • kuschz
                Erfahrener Benutzer
                • 05.04.2021
                • 109

                #8
                Auch wenn`s mit den letzten paar Worten nix mehr geworden ist will ich mich bei
                Huber Benedikt und M_Nagl
                für die Lösung dieser doch sehr umfangreichen und schon alleine deshalb wohl nicht ganz einfachen Anfrage auf das Allerherzlichste
                bedanken.
                Tirol, s Land im Gebirg

                Kommentar

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