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#11
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ja, genau, an sowas dachte ich.
Vielleicht ist irgendwann mal wer froh, dass irgendwann mal wer so was aufgehoben und online zugänglich gemacht hat...... |
#12
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Hallo, bis vor wenigen Jahren erschienen ja in vielen monatlichen Gemeindeblättchen Geburtstagsglückwünsche für ältere Mitbürger, mit genauem Datum, meinetwegen ab dem 70. Geburtstag. OHNE Rücksprache mit den Betroffenen. Wenn ein Name im folgenden Jahr nicht mehr auftauchte, konnte man davon ausgehen, daß die Person gestorben ist. - Meine Frage, wie verhält sich das rein rechtlich, kann man solche Daten jemandem mitteilen ? Weil sich ja nun die Gesetzeslage für den Datenschutz verändert hat. Oder ist es generell so, was irgendwann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, darf verbreitet werden ? Das ist doch bei extra in der Zeitung erschienenen Traueranzeigen was anderes, wer eine aufgibt, muß damit rechnen, daß die zeitlich befristet im Internet erscheint ...
Grüße, Ingrid |
#13
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Man kann doch dadurch nicht darauf schliessen, dass sie gestorben sind.
Sie können zu den Kindern gezogen sein, ins Altersheim oder ins betreute Wohnen, was ja nicht unbedingt im selben Ort sein muss. Oder einfach nur umgezogen. Oder sie haben der Veröffentlichung widersprochen. LG Julchen |
#14
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Hallo Julchen, darum geht es mir nicht vordergründig, ob die Leute ins Seniorenheim, betreutes Wohnen oder zu den Kindern gezogen sind, wenn sie im Gemeindeblättchen nicht mehr erschienen. Mir geht es ganz einfach darum, zu erfahren, ob man diese Daten aus einem Zeitraum weitergeben kann, in dem noch andere datenschutzrechtliche Bestimmungen galten !
Jetzt geht das ja nicht mehr, daß eine Gemeinde einfach so, ohne Rücksprache, Geburtstage ab 70 ins Monatsblättchen reinsetzen kann. Grüße, Ingrid |
#15
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Zitat:
Danke @OlliL, auf die Seite wollte ich auch gerade verweisen. |
#16
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Zitat:
diese Geburtstagsglückwünsche erschienen nicht OHNE Rücksprache mit den Betroffenen, es war nur so, dass die Betroffenen bei der Gemeinde keine Pressesperre eingetragen hatten und deswegen an die Presse weitergegeben wurden. Bei der Gemeinde Pressesperre eintragen, und raus war man aus den Geburtstagsglückwünschen. Wenn also jemand danach nicht mehr erschien, heißt es nicht automatisch, dass er verstorben war. Viele Grüße |
#17
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Hallo liebe Sammler alter und neuer Schriftstücke,
ich sammle auch alte und neue Sterbebildchen bzw. Sterbezettelchen. Bei uns im Eichsfeld ist es noch üblich diese Zettel/Bildchen zu bekommen, wenn man die Verstorbenen auf ihrem letzten Weg zum Friedhof begleitet. Erst kürzlich bekam ich eine kleine Blechdose voller alter Sterbebildchen. Aktuelle Bildnisse kommen natürlich auch in die Ortschronik, meist sind ja heute auch immer Bilder von den Verstorbenen mit abgedruckt. Spätere Forscher und Ortschronisten freuen sich dann über solche Sammler wie uns. Grüße aus dem Eichsfeld |
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