Erbbucheintrag von 1623 Mönchengladbach

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  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #61
    Guten Morgen Lisi,
    war interessant mit diesem 400 Jahre alten Dokument.

    Mein Wissen ist nun erschöpft.


    Ich habe gelernt,
    Geldere = Käufer
    Lichter sind hier keine Kerzen
    Zehndehalb hundert = 950
    Verzichtspfenning = Gabe an die Frau oder Tochter des Verkäufers.

    Xylander macht bestimmt noch eine schöne Zusammenfassung. Wenn auch nicht alles ganz geklärt ist, der inhaltliche Zusammenhang ist erkennbar.




    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6447

      #62
      Zitat von Verano Beitrag anzeigen
      Guten Morgen Lisi,
      war interessant mit diesem 400 Jahre alten Dokument.
      Mein Wissen ist nun erschöpft.
      Ich habe gelernt,
      Geldere = Käufer
      Lichter sind hier keine Kerzen
      Zehndehalb hundert = 950
      Verzichtspfenning = Gabe an die Frau oder Tochter des Verkäufers.
      Xylander macht bestimmt noch eine schöne Zusammenfassung. Wenn auch nicht alles ganz geklärt ist, der inhaltliche Zusammenhang ist erkennbar
      Guten Morgen zusammen, und ja das habe ich vor, bin nur mit der Übertragung noch nicht ganz im Reinen.
      Daher vorab noch mal die Transkription an einem Stück? Habe ich alles drin?
      Viele Grüße
      Xylander

      Seite 1 unten:
      Johan Veiten vndt Meinardt then Noeuern (then Noevern)
      als veraidte Vormuender Weilandt
      Adamen Jansen mitt Steinen Winckelhausen
      sehlich ehelich gezillten (gezeugten) vndt hinderlasenen
      Vnmuendigen Kindtz Wilhelm genandt Verk(äufer)
      Mitt
      Petern Leppers Griedtgen vxore Geldern (= Käufer)
      Anno 1623 ahm 25 February vor Petern Endepoell
      vndt Veiten ahm Valdern beiden Scheffen erschienen
      obgl (obgemeldte) Verk(äufer) vndt haben vbermitz vndt mitt Verwil-
      ligungh Jacoben Vngerechts vndt deßen Hausfraw
      Alheidt gl (gemeldte) Geldere, krafft zwischen beiden getroffenen
      Vndt beschlossenen
      Seite 2:
      Vndt beschlossenen Erbkauffs, vndt daruber auffgerichter
      Kauff Zettulen geerbt vndt transportirt ahn die halbe
      behausungh Der Mohrian genandt allermasen ihnen
      Dieselbe krafft erhaltener Vrtheill, immißion, taxation
      et adiudication verblieben ahn der Jueddenpfortzen,
      zwischen der Vbriger Halbscheidt der behausungh deß
      Mohrians vndt Petern Schlaungs Kinder behanck (Beigebäude) gelegen
      Vor Zehndehalb hundert (= 950) lichter, vor Dato affigirten
      Mundtz Edicth ganghbahrer gewesener Dahlern, Kauff-
      schillings vndt Zween reichsthlr Zum Verzeigspfenning (Verzichtspfenning)
      gereit (beweglich, hier: bar) alles zu bezahlen, vndt stracks in den gebrauch
      zu tretten, vndt ist vorschl (vorschriebene) behausungh drey Heller
      palm Zinß, vndt ein halb lb Wachs in die Kirch
      außgeldendt, vndt ist hierbey praecavirt (vorgesorgt) vndt gefur
      wardt (vereinbart) dieweill dieser Kauff vorlengst beschlossen
      vndt dahero Gelder nottwendich die behausungh
      notwendich bezimmeren mußen dahe eine abdrifft (hier: Fachwerkverschiebung)
      geschehe, als dan demselben waß beweyslich ahn
      den baw vndt reparation verwendt erstattet werden,
      Geldere auch vndt Verkeuffere die fardt haben
      im Fall aber Jahn Stopen die beide Zufahren nitt
      gestatten vndt Vngerech vor sich die fardt nitt
      erhaltten koente, alsdann derselb zu ruck stehen vndt
      Geldere bey der fardt verpleiben, dargegen die
      eine Seidt ahn Schlaungs von den pfortzen machen
      vndt die behausungh mitzen durchgetheilt werden,
      vndt der hoff wie itzo abgemacht abgemacht (hier: abgetrennt) verble(iben)
      der Stall auch gleich durch biß oben außgetheilt
      vndt abgemacht werden solle: Demnach vererbt
      vndt verurkundt vorbehaltlich Jedermenlichen seiner
      rechtens.
      Zuletzt geändert von Xylander; 05.08.2018, 09:39.

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      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #63
        "sehlich ehelich gezillten (aufgezogenen) vndt hinderlasenen"

        Ja, aber nicht im Sinne von angenommenem Kind.

        Wie in # 10 schon geschrieben:

        https://books.google.de/books?id=QPp...zielet&f=false

        erzielet= gezeugt, geboren
        wobei er = ge

        https://books.google.de/books?id=cxN...zielet&f=false

        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #64
          "Mundtz Echèts"

          Stimmt Edicth nicht?
          Ein s ist es auf keinen Fall, das haben wir ja mit dem Namen Auffm Bergh geklärt.


          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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          • LisiS
            Erfahrener Benutzer
            • 27.05.2018
            • 1524

            #65
            Zitat von Verano Beitrag anzeigen
            Guten Morgen Lisi,
            war interessant mit diesem 400 Jahre alten Dokument.

            Mein Wissen ist nun erschöpft.

            Ich habe gelernt,
            Geldere = Käufer
            Lichter sind hier keine Kerzen
            Zehndehalb hundert = 950
            Verzichtspfenning = Gabe an die Frau oder Tochter des Verkäufers.

            Xylander macht bestimmt noch eine schöne Zusammenfassung. Wenn auch nicht alles ganz geklärt ist, der inhaltliche Zusammenhang ist erkennbar.

            Guten Morgen!
            Nicht nur du hast viel dazu gelernt! Das ist ja das schöne an dem Hobby Ahnenforschung, es ist so breit gestreut, dass man von alten Sprachen über alte Gebräuche, Geschichte, Politik, Soziales usw. dazu lernt.

            Das machts für mich so interessant, nicht nur "sturheil" Ahnen aneinander reihen, sondern sich auch mit deren Lebensumwelt zu beschäftigen.

            400 Jahre sind schon eine Hausnummer. Das wird mir auch immer wieder bewußt und manchmal kann ich es noch so gar nicht "greifen" wie lang das her ist. Derzeit beweg ich mich bei einem anderen Zweig im Stammbaum auf die 1100 zu. Hätt ich NIE gedacht, dass das so weit retour zu finden ist!

            Ich freu mich über die tolle Zusammenarbeit hier und die Ergänzungen, die ihr gegenseitig gemacht habt. Das muss auch mal gesagt werden, dass so was in der heutigen Zeit nicht mehr so selbstverständlich ist, dass man gemeinsam an einer Sache arbeitet, weils einfach Spaß macht und nicht weil einer der bessere und größere sein will. DANKE dafür! So machts wirklich Freude!


            Noch ist ja nicht alles restlos geklärt. Ob sich das jemals klären lassen wird!? Ich weiss es nicht, aber ich weiss sicher eins, ich bleib euch mit solchen "Schätzen" garantiert noch erhalten. Ich find sicher wieder was, wo ich dann Unterstützung brauchen kann.
            Liebe Grüße
            Lisi

            SUCHE Vorfahren:
            Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
            Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6447

              #66
              Hallo August,
              danke, hast beidemale Recht. aufgezogen ist missverständlich und Edicth hatte ich schlicht vergessen. Ich ändere es.
              Viele Grüße
              Xylander

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              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #67
                Was ich immer vergessen hatte zu schreiben, der ungewöhnliche Vorname Steinen
                wird bei den alten Vornamenformen von Ribbe Henning mit Steyne, auch Stynichen = Christine erklärt.
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                • Xylander
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2009
                  • 6447

                  #68
                  Auch Stine, Stingen. Die kannte ich, deswegen hab ichs wohl überlesen.
                  Entsprechend Trine, Thringen, Threingen.
                  Viele Grüße
                  Xylander

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                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6447

                    #69
                    Zitat von LisiS Beitrag anzeigen
                    Guten Morgen!
                    Nicht nur du hast viel dazu gelernt! Das ist ja das schöne an dem Hobby Ahnenforschung, es ist so breit gestreut, dass man von alten Sprachen über alte Gebräuche, Geschichte, Politik, Soziales usw. dazu lernt.
                    Hallo zusammen, zu den Lernenden geselle ich mich dazu, es macht wirklich Spaß. Ich hätte nur nicht gedacht, dass es so schwierig wird, aber das ist auch ein Ansporn. Ein Fazit der Ergebnisse mache ich noch, das sind nicht so viele, aber doch wichtige.

                    Hier aber erstmal mein Vorschlag für die Endfassung der Übertragung. Eine Erleuchtung zu der Teilerei blieb aus, daher belasse ich es im letzten Teil bei einer weitgehend uninterpretierenden "Übersetzung".

                    Viele Grüße
                    Xylander

                    Johan Veiten und Meinardt then Noevern
                    als vereidigte Vormünder des von den verstorbenen Eltern Adam Jansen und Steinen (Stine) Winckelhausen
                    ehelich gezeugten und hinterlassenen
                    unmündigen Kinds Wilhelm, hier genannt Verkäufer.

                    Mit
                    Peter Leppers und Ehefrau Griedtgen (Gretchen) als Käufern

                    Am 25. Feb. 1623 vor den Schöffen Peter Endepoell und Veit am Valdern erschienen
                    obengenannte Verkäufer und haben unter Vermittlung und mit Zustimmung

                    Jacob Ungerechs und dessen Frau
                    Alheidt den genannten Käufern kraft zwischen beiden getroffenen
                    und beschlossenen Erbkaufs, und darüber errichteter
                    Kaufbriefe erblich verkauft und übertragen die halbe
                    Behausung „Der Mohrian“ genannt wie ihnen (gemeint: den Verkäufern)
                    dieselbe kraft Urteil, Einsetzung, Besteuerung

                    und Adjudikation (außergerichtliche Einigung) verblieben (hier etwa: gehörig/zugesprochen) an der Judenpforte
                    zwischen der übrigen Hälfte der Behausung
                    Moriahn und dem Nebengebäude von Peter Schlaungs Kindern gelegen

                    für zehndehalb hundert (950) leichter, gemäß heute ausgehängtem
                    Münzedikt gangbar gewesener Taler als Kaufpreis

                    und zwei Reichstaler als Verzichtspfennig
                    bar alles zu bezahlen und sofort in den Gebrauch
                    zu treten, und ist die vorbeschriebene Behausung mit drei Hellern
                    Palmzins und einem halben Pfund Wachs der Kirche
                    pflichtig, und es ist hierbei (Folgendes) vorgesorgt und vereinbart,
                    weil dieser Kauf vor längerem beschlossen wurde,
                    daher Gelder notwendig sind, und die Behausung
                    dringend repariert werden muss, da es eine Verschiebung (im Fachwerk) gibt:
                    Demselben (dem Käufer) soll der nachweisliche Aufwand
                    für Bau und Reparatur erstattet werden.
                    Käufer und Verkäufer sollen die Zufahrt haben.
                    Falls aber Jahn Stopen die beiden Zufahrten nicht
                    gestatten sollte, und Ungerech für sich die Zufahrt nicht
                    erhalten könnte (wie bisher), dass dann derselbe (Ungerech) zurückstehen soll,
                    die Käufer (jedoch) an der Zufahrt bleiben sollen. Dagegen soll (in diesem Fall) die
                    eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Pforten gemacht (ausgeführt? oder abgetrennt?)
                    und die Behausung mittendurch geteilt werden
                    und der Hof wie bisher abgetrennt bleiben,
                    der Stall auch entsprechend bis oben geteilt
                    und abgetrennt werden: Demgemäß vererbt (in Erbpacht gegeben)
                    und beurkundet, vorbehaltlich/unbeschadet jedermanns/aller Beteiligten
                    Rechte.
                    Zuletzt geändert von Xylander; 05.08.2018, 11:29.

                    Kommentar

                    • LisiS
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.05.2018
                      • 1524

                      #70
                      Perfekt! Besser gehts wirklich nicht!
                      Können wir das dann somit als gelöst ansehen bis auf ein paar Details, die vermutlich nicht ohne wirklich kundige Hilfe gelöst werden können?



                      allen Beteiligten!
                      Für mich ist das ein sehr wichtiges Dokument, da es ja keine Bilder oder andere Aufzeichnungen zu dem Haus gibt.
                      Der "Anfang" der Morjans ist somit wieder "greifbarer"geworden!
                      Liebe Grüße
                      Lisi

                      SUCHE Vorfahren:
                      Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                      Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6447

                        #71
                        Hallo Lisi,
                        von mir aus auf "gelöst" stellbar, aber vielleicht entdeckt August noch was. Die kleine Ergebnisliste mache ich später, jetzt erst mal Mittag.
                        Viele Grüße
                        Xylander

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                        • Verano
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.06.2016
                          • 7819

                          #72
                          Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                          Hallo Lisi,
                          von mir aus auf "gelöst" stellbar, aber vielleicht entdeckt August noch was.
                          Nein,
                          nichts mehr bemerkt.

                          Ich danke auch für die Zusammenarbeit. Die Luft ist nun aber auch raus!
                          Viele Grüße August

                          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                          • LisiS
                            Erfahrener Benutzer
                            • 27.05.2018
                            • 1524

                            #73
                            Ich dank euch!
                            Trotz "gelöst" dürfen ja sicher noch Anmerkungen gemacht werden denk ich. Das wird ja sicher nicht verboten sein.
                            Hoff ihr genießt den Nachmittag irgendwo im Kühlen, dass da nicht auch noch die Luft raus ist!
                            Liebe Grüße
                            Lisi

                            SUCHE Vorfahren:
                            Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                            Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

                            Kommentar

                            • Verano
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2016
                              • 7819

                              #74
                              Zitat von LisiS Beitrag anzeigen
                              Hoff ihr genießt den Nachmittag irgendwo im Kühlen, dass da nicht auch noch die Luft raus ist!
                              Off-Topic

                              Gestern irgendwo gelesen:
                              Wir sollen froh sein, dass jetzt nicht Winter ist; wer will schon bei 37 Grad Schnee schaufeln!
                              Viele Grüße August

                              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                              Kommentar

                              • Xylander
                                Erfahrener Benutzer
                                • 30.10.2009
                                • 6447

                                #75
                                Hallo zusammen,
                                eine kleine Ergebnisliste der Fakten, die wir nun haben:
                                1. Namen und Familienzusammenhänge der Vertragsparteien
                                2. Namen der Drittbeteiligten
                                3. Name und Standort des Vertragsgegenstands: (Halbes) Haus Morian an der Judenpforte. Vorher dazu nur Sekundärquelle Blömer
                                4. Namen der bisher unbekannten Bewohner der anderen Hälfte: Adam Jansen, Ehefrau Stine, Sohn Wilhelm > Peter Leppers und Ehefrau Griedtgen/Gretchen
                                5. Namen weiterer Nachbarn: Schlaungs Kinder mit ihrem Nebengebäude auf seitlichem Grundstück und Jahn Stopen, der die Zufahrt gestatten muss. Dies ergänzend zu den vier im Erbbucheintrag 1615 genannten Nachbarn (sind andere Namen, vielleicht Besitzwechsel)
                                6. Angaben zur Gundstückssituation: Haus, Hof, Stall
                                7. Notfallplan zur Teilung, bisher allerdings nur vage verständlich
                                8. Gesicherter Ausschluss des Gasthauses Zum Morian am Markt aus dem Adressbuch 1829
                                9. Ansatzpunkte für die weitere Forschung

                                Und daneben eine Reihe knifflig zu deutender Ausdrücke und ein Seminar "Frühneuhochdeutsch und termini technici in einem rheinischen Kaufvertragsprotokoll"

                                Auch von mir ein Abschlussdank, an Lisi fürs Thema, an alle für die tolle Zusammenarbeit. Und fürs Durchhalten und Aushalten.

                                Viele Grüße
                                Xylander
                                Zuletzt geändert von Xylander; 05.08.2018, 16:18.

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