"„Asoziale“ als verleugnete NS-Opfer"
Einklappen
X
-
Hallo und vielen Dank für den tollen Link!
Ein einziger Abschnitt könnte gerade eines meiner Familien-Rätsel aufgeklärt haben:
Für die Deportation in ein Konzentrationslager brauchte es keinen richterlichen Beschluss. Im Fall von Burger entschied darüber die Kriminalpolizei, nachdem sie ihre Haftstrafe abgesessen hatte.
Kommentar
-
Kommentar