Wie erfuhren nichteheliche Kinder vom Tod ihres Vaters?

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  • rosaria
    Benutzer
    • 24.07.2007
    • 10

    Wie erfuhren nichteheliche Kinder vom Tod ihres Vaters?

    Unter

    Wie ein nichteheliches Kind finden, von dem man nur weiß, dass es es gibt?

    habe ich geschildert, dass es mir um die Suche nach einem nichtehelichen Kindes des Großvaters meines Mannes geht.

    Der Name des Kindes ist nicht bekannt.

    In diesem Zusammenhang beschäftigt mich die Frage, ob und wie die nichtehelichen Kinder (und deren Mütter) eines gefallenen Soldaten benachrichtigt wurden.

    Anders herum: Welche "nächste Angehörige" wurden benachrichtigt?

    In meinem Fall ist die Beurkundung erst in 1948 erfolgt, obwohl der Soldat bereits in 1945 gefallen war. (Die Familie erhielt die Todesnachricht unmittelbar.)

    Was (außer den Kriegswirren) könnte der Grund sein? Hat die Familie erst in 1948 eine Sterbeurkunde benötigt? Z. B. zur Beantragung der Hinterbliebenenrenten?

    Die Ehe war ja geschieden. Soweit ich weiß, gab es damals die Möglichkeit, dass so eine Scheidung rückgängig gemacht werden konnte und dass die "Witwe" dann doch die Kriegerwitwenrente bekam.

    Bei der Oma meines Mannes war es so. Sie bekam die Rente, obwohl sie geschieden gewesen war.

    Wo kann ich eventuell etwas darüber nachlesen? Dieses Thema interessiert mich auch allgemein.

    Jaaaaa, und dann hat ja das nichteheliche Kind auch eine Sterbeurkunde benötigt, um die Halbwaisenrente zu beantragen. Und irgendwas wusste der Vormund meiner Schwiegermutter davon.

    Danke für Euer Interesse.

    rosaria
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    RE: Wie erfuhren nichteheliche Kinder vom Tod ihres Vaters?

    Die Ehe war ja geschieden. Soweit ich weiß, gab es damals die Möglichkeit, dass so eine Scheidung rückgängig gemacht werden konnte und dass die "Witwe" dann doch die Kriegerwitwenrente bekam.
    Für Ehen, die vor dem 01. Juli 1977 geschieden wurden, war das Verschuldensprinzip maßgebend. Seit dem 01. Juli 1977 kommt es "nur" noch darauf an, dass die Ehe gescheitert ist.
    Insofern mußte die Scheidung nicht "rückgängig" gemacht werden, es genügte, dass die Ehe aus dem [berwiegenden] Verschulden des Mannes geschieden wurde. Dann war der Mann unterhaltspflichtig. Nach seinem Tode stand der geschiedenen Witwe eine sog. Geschiedenenwitwenrente zu. Vielleicht besorgen Sie sich mal beim damals zuständigen Landgericht das Scheidungsurteil. Daraus können sie dann alles entnehmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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