Namenlose Vorfahren in der Ahnenliste

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5534

    #16
    Zitat von gki Beitrag anzeigen
    Und was hammse gemacht wenn es mal keine Kinder gab?
    Dann hat der Grundherr den Hof an eine andere Familie gegeben. Was dachtest Du denn?
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 4842

      #17
      Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
      Dann hat der Grundherr den Hof an eine andere Familie gegeben. Was dachtest Du denn?
      Ich hätte gedacht, daß der Hof dann einen Neffen, Stiefsohn, wenauchimmer, ging, jedenfalls jemand, der irgendwie mit dem vorherigen Besitzer zu tun hatte. Ggf. wurde natürlich auch außerhalb der Verwandtschaft verkauft, aber in der Grafschaft, die ich gerade beforsche gab es offenbar ein Einstandsrecht der Verwandtschaft.
      Gruß
      gki

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      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5534

        #18
        In den Gebieten, in denen ich forsche also hauptsächlich Fst. Wolfenbüttel und Halberstadt, gab es so gut wie kein freies Eigen, also auch keine Möglichkeit, den Hof frei zu vererben. Die Bauern hatten zwar weitgehende Nutzungsrechte, in Wolfenbüttel ab irgendwann im 16. Jahrhundert auch an eines der Kinder vererblich, aber nicht das Obereigentum. Die Höfe wurden vom Grundherrn verlehnt oder vermeiert, je nachdem, welchen Status sie, also die Höfe, diesbezüglich hatten. Gab es Kinder, so blieb der Hof grundsätzlich in der Familie. Gab es keine, so wurde ein anderer Bauer angesetzt. Die Kinder des zweiten Mannes einer verwitweten Frau, die selbst nicht von dem Hof stammte, wurden übrigens selbstverständlich wie Kinder aus der ersten Ehe behandelt, falls diese verstorben waren. Die Möglichkeit der Abmeierung auch wenn Kinder vorhanden waren, blieb dem Grundherrn nur bei Mißwirtschaft des Bauern. Bei Lehnshöfen war auch das nicht so einfach. Mit Mißwirtschaft ist beispielsweise Verschuldung gemeint, oder wenn die Gebäude nicht instandgehalten wurden. Erst durch die Allodifizierung im 19. Jahrhundert gingen die Höfe in das uneingeschränkte Eigentum der Bauern über und konnten beliehen, verkauft oder frei vererbt werden. Aber im diesen Zeitraum geht es mir in der Fragestellung gar nicht, da hier ja zumeist Kirchenbücher lückenlos überliefert sind.
        Zuletzt geändert von consanguineus; 14.12.2020, 01:53.
        Suche:

        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
        Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4842

          #19
          Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
          In den Gebieten, in denen ich forsche also hauptsächlich Fst. Wolfenbüttel und Halberstadt, gab es so gut wie kein freies Eigen, also auch keine Möglichkeit, den Hof frei zu vererben.
          Von freiem Eigen rede ich nicht, die Höfe waren von wenigen Ausnahmen abgesehen zu Freistift, Leibrecht oder Erbrecht vergeben.

          Trotzdem war das was ich beschrieben habe üblich.

          Der Grund könnte sein, daß das Eigentum am Hof ja eigentlich dreigeteilt war:

          - Ober-Eigentum (Grundherr)
          - Unter-Eigentum (XY-Recht des Bauern)
          - Fahrnis (Möbel, Werkzeug, Vieh im Eigentum des Bauern)

          Da man ohne die Fahrnis so einen Hof kaum betreiben konnte, wäre es von Seiten der Grundherrschaft wohl nicht sinnvoll gewesen, sich da allzusehr einzuschalten. Letzlich dürfte denen egal gewesen sein, wer da die Abgaben zahlte.

          Die Bauern hatten zwar weitgehende Nutzungsrechte, in Wolfenbüttel ab irgendwann im 16. Jahrhundert auch an eines der Kinder vererblich, aber nicht das Obereigentum. Die Höfe wurden vom Grundherrn verlehnt oder vermeiert, je nachdem, welchen Status sie, also die Höfe, diesbezüglich hatten. Gab es Kinder, so blieb der Hof grundsätzlich in der Familie. Gab es keine, so wurde ein anderer Bauer angesetzt. Die Kinder des zweiten Mannes einer verwitweten Frau, die selbst nicht von dem Hof stammte, wurden übrigens selbstverständlich wie Kinder aus der ersten Ehe behandelt, falls diese verstorben waren. Die Möglichkeit der Abmeierung auch wenn Kinder vorhanden waren, blieb dem Grundherrn nur bei Mißwirtschaft des Bauern. Bei Lehnshöfen war auch das nicht so einfach. Mit Mißwirtschaft ist beispielsweise Verschuldung gemeint, oder wenn die Gebäude nicht instandgehalten wurden. Erst durch die Allodifizierung im 19. Jahrhundert gingen die Höfe in das uneingeschränkte Eigentum der Bauern über und konnten beliehen, verkauft oder frei vererbt werden. Aber im diesen Zeitraum geht es mir in der Fragestellung gar nicht, da hier ja zumeist Kirchenbücher lückenlos überliefert sind.
          Ich rede hauptsächlich vom 17./18. Jhd.
          Gruß
          gki

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          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 5534

            #20
            Hallo gki!

            Ja, tut mir leid, ich kann nur über die Zustände in meinem Kiez berichten. Da ich einst meine Diplomarbeit über dieses Thema geschrieben habe, können wir uns gerne bilateral darüber austauschen. Hier im Thread geht es eigentlich um etwas anderes, darum wollte ich die Angelegenheit an dieser Stelle nicht vertiefen.

            Viele Grüße
            consanguineus
            Suche:

            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
            Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
            Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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            • OlliL
              Erfahrener Benutzer
              • 11.02.2017
              • 4598

              #21
              Ich habe auch die Mutter eines 1584 geborenen die im Kirchenbuch als "ihs olde Clawes Maneksche oth dhem Middelhagenn...." gestorben ist. Aufgenommen als "Unbekannt". Ich bin weg von "N" da man gerade beim weiterreichen über den Teich oder an nicht so bewanderte auch manchmal den Eindruck bekommen könnte, dass der Nachname der Person mit N anfing - wobei N ja eher für was anderes steht


              1.JPG


              Wenn ansonsten Personen nur als Taufpaten auftauchen ohne jedwede weitere Angaben oder sonstiger Vorkommen die auch nur den Hauch eines Indizes sein könnten nehme ich die nicht auf. Ich vermerke es in den Notizen als "XYZ war Taufpate am __.__.____ und ist wahrscheinlich der Vater" - aber mehr nicht.... das ist mir sonst zu unsicher. Hilft ja nix... ohne Hinweis kein Eintrag in meine AL - Nachher bin ich sonst noch bei Karl dem Großen
              Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
              Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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              • Andrea1984
                Erfahrener Benutzer
                • 29.03.2017
                • 2551

                #22
                Hallo.

                Mir geht das mit den "namenlosen" Vorfahren so, wenn ich einen Vornamen oder einen Familiennamen nicht lesen kann, dann trage ich - als Platzhalter - NN ein, wobei das geschlechtsneutral gemeint ist.

                Ist ein Kind bei der Geburt oder danach gestorben, Anonymus Familienname bzw. Anonyma Familienname.

                Herzliche Grüße

                Andrea
                Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                • OlliL
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.02.2017
                  • 4598

                  #23
                  totgeborene Kinder bekommen bei mir immer die VN "Sohn", oder "Tochter" oder "Kind" (wenn das Geschlecht nicht genannt wird)


                  Z.B. die totgeborene Tochter meiner 2xUrgroßmutter:
                  Zuletzt geändert von OlliL; 14.12.2020, 19:48.
                  Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                  Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                  • Andrea1984
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.03.2017
                    • 2551

                    #24
                    Hallo Olli.

                    Das Geschlecht müsste doch bekannt sein ?

                    Sohn oder Tochter ?

                    Ein drittes Geschlecht gibt/gab es doch im 19. und frühen 20. Jahrhundert noch nicht.

                    Herzliche Grüße

                    Andrea
                    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                    Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                    • Xtine
                      Administrator
                      • 16.07.2006
                      • 28377

                      #25
                      Hallo Andrea,

                      es gibt Einträge, da steht es einfach nicht dabei!
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

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                      • OlliL
                        Erfahrener Benutzer
                        • 11.02.2017
                        • 4598

                        #26
                        Moin,


                        Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                        Hallo Andrea,

                        es gibt Einträge, da steht es einfach nicht dabei!

                        genau... Manchmal steht dann im Begräbnissbuch dann noch "totgeborenes Töchterlein" oder ähnliches - aber manchmal steht es einfach nirgends.....
                        Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                        Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                        • Andrea1984
                          Erfahrener Benutzer
                          • 29.03.2017
                          • 2551

                          #27
                          Da kann man, zumindest im Ahnenblatt, nur "unbekanntes Geschlecht" eintragen bzw. ankreuzen.

                          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen.

                          Herzliche Grüße

                          Andrea
                          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                          Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                          • consanguineus
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.05.2018
                            • 5534

                            #28
                            Nun, Andrea, da die totgeborenen Kinder mit einiger Sicherheit nicht zu unseren Vorfahren zählen, kann man es verschmerzen, daß bei etlichen von ihnen das Geschlecht nicht überliefert wurde. Klingt vielleicht etwas zynisch, ist aber nicht so gemeint.

                            Viele Grüße
                            consanguineus
                            Suche:

                            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                            Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                            Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                            • Andrea1984
                              Erfahrener Benutzer
                              • 29.03.2017
                              • 2551

                              #29
                              Naja, consanguineus, stimmt schon. Soviele Fälle von Kindern ohne Namen habe ich nicht in meinen Datenbanken stehen.

                              Dafür etliche Namenskollegen/Namenkolleginnen, ja sogar zweimal die gleiche Adresse bei unterschiedlichen Linien: Unterlangbath 26, 1893/Strauss-Linie und 1866/Wiesauer-Linie.

                              Die Welt ist doch wirklich ein Dorf.

                              Herzliche Grüße

                              Andrea
                              Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                              Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                              • Araminta
                                Erfahrener Benutzer
                                • 12.11.2016
                                • 599

                                #30
                                Hallo,

                                ich habe diese Personen, meist sind es ja die Ehefrauen, die als "die alte Preußesche" wie bei dir oder wie bei mir z.B.
                                "des seligen Hinrich Schrader nachgelassenen Witwe, 79 Jahre und 1 Monat alt" im Kirchenbuch stehen.
                                Da habe ich leider auch die ein oder andere Person und ich vermerke sie auch unter dem Geburtsnamen N.N.
                                Der Vorname steht bei den Taufeinträgen der Kinder gelegentlich dabei. Bei meinen Schaders konnte ich aus dem Kommunikantenverzeichnis den Vornamen Anna enträtseln. Aber dahinter steht oft ein Fragezeichen weil es soviele Annas, Marias, Theresias gibt.
                                Im Allgäu habe ich zu den Sterbeurkunden ein anderes Problem: da stehen die Ehefrauen oft unter ihrem Geburtsnamen drin. Da steht also nicht die Witwe Pfefferle, sondern Maria Hörmann ist gestorben.
                                Ahnenforschung ist oft ein kniffliges Puzzle und etwas Rechnerei.

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