Erbitte Lesehilfe Vormundschaftssache von 1823 aus Lage

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  • zummelt
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2016
    • 510

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe Vormundschaftssache von 1823 aus Lage

    Quelle bzw. Art des Textes: Vormundschaftssache
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1823
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Lage
    Namen um die es sich handeln sollte: Cord Henrich Ostmeier


    Hallo,

    bei ff. Vormundschaftsakte meines Ahns C.H. Ostmeier bräuchte ich eure Mithilfe beim Lesen und daraus ableitend bei einigen Begriffserklärungen!


    Besten Dank vorab
    Steffen

    Seite 1

    Cord Henr. Ostmeier Actum Lage den 27 Januar 1823
    Vormünder , Conrad Klimme
    und Conrad Rickehof

    erschienen mit dem Vater
    ihres Puzillen u(nd) dessen
    Schwiegersohn, Philipp Speck
    mann, so wie dem ältesten
    Sohn Adolph Ostmeier
    u(nd) überreichten das Ver
    verzeichnis des vor des Wie
    derverheiratung des Va
    ters aufgenommenen Ver
    mögens in Betrage
    zu 89
    da nun der Vater das
    anliegende Schuldenver
    zeichnis zu 324
    übergeben habe, worin sich
    erst nachher ---------
    Schulden ---genommen
    seien, so wollten sie bitten
    den Vater zur Pro
    duction der Rechnungen




    Seite 2

    angehalten u(nd) ?
    Schichtung zu regulieren
    den erschienen Bürger
    Cord Henr. Ostmeier pro
    ducierte hiermit
    Rechnungen u(nd) wurde ?
    denselben des angelegten
    Verzeichniß der Schuld---
    --- Betrage zu 27 ---
    da----- , --- deren
    zug des --- Vermö
    gen
    bleibt u(nd) ist so nach der Sch(?)
    theil auf 30 -- 26 –
    der ---theil eines jeden
    der 3 Kinder also auf
    --- ---- festge
    setzt
    die Vormünder baten hier
    den Schulttheil ihres Puzillen
    zu ing--- eine und ihnen –
    ------- des Protocolls mitge
    theilen.
    dieses Protocoll ist nebst dem Vermögen u(nd) Schuldenver
    zeichnis sowohl dem Bürger Cord Henrich
    Ostmeier, als den Vormündern wie auch




    Seite 3

    den beiden majorennen Kindern abschriftlich
    mitgetheilt und da
    1. der Sohn Adolph Ostmeier bereits 15 – 15--
    2. die Tochter Catharine, verheirathete Speck
    mann 15 --- 30 --- erhalten hat, so wird der
    Schulttheil des erstern auf ---- ----, das
    der letztern auf --- --- festgesetzt
    und der Vater zu deren Berichtigung hir
    mit angewiesen. Dem wird die Ingroßa
    tion des Antheils des jüngsten Sohns zu
    102 --- 35 --- auf des Vaters Immobiliar
    Vermögens hirmit ----
    Actum und decretum et Supra
    Bürgermeister u(nd) ---
    Angehängte Dateien
    Beste Grüße
    Steffen
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Hallo

    erstmal Seite 1:

    erschienen mit dem Vater
    ihres Pupillen u(nd) deßen
    Schwiegersohn, Philipp Speck
    mann, so wie dem ältesten
    Sohn Adolph Ostmeier
    u(nd) überreichten das Ver
    verzeichniß des vor der Wie
    derverheiratung des Va
    ters aufgenommenen Ver
    mögens in Betrage
    zu 89
    da nun der Vater das
    anliegende Schuldenver
    zeichniß zu 324
    übergeben habe, worin viele
    erst nachher contrahirte
    Schulden aufgenommen
    seien, so wollten sie bitten
    den Vater zur Pro
    duction der Rechnungen
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Seite 2

      anzuhalten u(nd) demnächst
      Schlichtung zu reguliren
      Der erschienene Bürge
      Cord Henr. Ostmeier pro-
      ducirte hierauf sämmtliche
      Rechnungen u(nd) wurde auch
      denselben das angelegte
      Verzeichniß der Schulden
      im Betrage zu 27 ---rt (=Reichstaler)
      summirt, nach deren Ab-
      zug das reine Vermö-
      gen
      bleibt u(nd) ist so nach der Sch(?)
      theil auf 30 -- 26 –
      der Antheil eines jeden
      der 3 Kinder also auf
      102 rt 35 g(Groschen) 4 7/4 d (denar, Pfennige)fest-
      gesetzt

      die Vormünder baten hier
      den Schlichttheil ihres Pupillen
      zu ingroßiren und ihnen Ab-
      schrift des Protocolls mitzu-
      theilen.
      dieses Protocoll ist nebst dem Vermögen u(nd) Schuldenver
      zeichnis sowohl dem Bürger Cord Henrich
      Ostmeier, als den Vormündern wie auch

      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #4
        Seite 3


        den beiden majorennen Kindern abschriftlich
        mitgetheilt und da
        1. der Sohn Adolph Ostmeier bereits 15 rt 15 kr
        2. die Tochter Catharine, verheirathete Speck
        mann 15 rt 30 kr erhalten hat, so wird der
        Schulttheil des erstern auf , das
        der letztern auf 87 rt 20 kr 4 ¾ pf festgesetzt
        und der Vater zu deren Berichtigung _ hie
        mit angewiesen. Dann wird die Ingroßa
        tion des Antheils des jüngsten Sohns zu
        102 rt 35 kr 4 ¾ pf auf des Vaters Immobiliar
        Vermögens hiemit verendert.
        Actum und decretum ut Supra
        Bürgermeister u(nd) Ratshies(iger)?
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • zummelt
          Erfahrener Benutzer
          • 15.02.2016
          • 510

          #5
          Herzlichen Dank für die schnelle und stets kompetente Hilfe!

          Jetzt ergibt der Text schon etwas mehr Sinn - obwohl ich persönlich immer noch nicht weiß, wer der Vormund von wem ist und was genau in dem Vorgang abläuft. Liegt vielleicht an der späten Stunde. Muss ich morgen unbedingt klären (bzw. hier im Forum anfragen).

          Beste Grüße
          Steffen
          Beste Grüße
          Steffen

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 3968

            #6
            Hallo Zummelt,


            ich verstehe es so:

            Ostermeier hat sich wiederverheiratet und aus seiner vorigen Ehe gibt es drei Kinder, zwei sind volljährig, nämlich der älteste Sohn und eine Tochter, die hier von ihrem Mann vertreten wird. Das dritte Kind ist noch minderjährig, wird von Vormündern vertreten und um dessen Anspruch geht es hier. Die älteren Kinder haben eine Aufstellung des Vermögens aus der Zeit vor der Wiederverheiratung des Vaters dabei. Da der Vater inzwischen Schulden gemacht hat, muss er entsprechende Rechnungen vorlegen. Dann wird der Rest durch drei geteilt, wobei noch berücksichtigt wird, dass die beiden älteren Kinder schon einen Teil des ihnen zustehenden Erbes bekommen haben.



            VG
            mawoi

            Kommentar

            • zummelt
              Erfahrener Benutzer
              • 15.02.2016
              • 510

              #7
              Hallo,

              ich versuche mal eine Übersicht der Familienverhältnisse zu geben, soweit mir bekannt:

              Cord Henrich Ostmeier (geboren als Austmeier) war zum Zeitpunkt der Verhandlung 53 Jahre alt. Seiner erste Frau starb im Mai 1822, die Heirat mit seiner zweiten Frau fand nur 6 Monate später im November 1822 statt. Aus der ersten Ehe hat er einen Sohn Hermann Adolph (30 Jahre alt) und einen Sohn Johann Christoph Gottlieb (19 Jahre alt). Eine Tochter ist mir bislang nicht bekannt, hier muss ich noch weiter forschen.

              Was ich jetzt nicht verstehe, wieso der minorenne Sohn (eigentlich dürfte es Johann Christoph Gottlieb ja nicht sein, da schon 19 Jahre) einen Vormund bräuchte, da der Vater noch lebt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass noch ein weiterer Sohn nach Johann Christoph Gottlieb geboren wurde, der 1823 noch minderjährig wäre (aber auch hier lebt ja noch ein Elternteil, der Cord Henrich Ostmeier).

              Aus den Akten geht auf den nächsten Seiten noch eine genaue Aufstellung des Hausrates hervor, diese versuche ich in den nächsten Tage soweit es mir möglich ist zu dechiffrieren und dann im Forum einzustellen.

              Vielleicht hat ja jemand noch einen anderen Interpretationsansatz.

              Beste Grüße
              Steffen
              Beste Grüße
              Steffen

              Kommentar

              • mawoi
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2014
                • 3968

                #8
                Hallo Steffen,


                soweit ich weiß, wurde man seinerzeit mit 25 Jahren erst volljährig.
                Die Tochter heißt Catharine, verheiratete Speck (vgl. S.3).



                VG
                mawoi
                Zuletzt geändert von mawoi; 13.12.2018, 14:11.

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                • zummelt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.02.2016
                  • 510

                  #9
                  Hallo,

                  den Namen der Tochter Catharine (verh. Speckmann) hatte ich dem obigen Text schon entnommen, muss sie bloß bei archion suchen.

                  Ich setze den Thread mal auf gelöst (Dank eurer Hilfe), werde aber sicherlich nach den Vermögenslisten darauf noch einmal zurück kommen.

                  Beste Grüße
                  Steffen
                  Beste Grüße
                  Steffen

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