Liebe Helfer,
leider habe ich keine "Vergleichsmöglichkeit", ich habe in meinem Fundus keine Heirats-Urkunde aus dieser Zeit.
Ich vermute aber, dass es den Passus "der Persönlichkeit nach anerkannt durch ...." auch Mitte der 50-er Jahre noch gegeben haben wird, oder? -
"Misslich" wäre natürlich die Variante "ausgewiesen durch den Zeugen zu 3" oder "der Persönlichkeit nach bekannt".
Die jeweiligen Eltern sollten auch genannt sein, richtig?
"Anerkannt durch" sollte dann "Vorlage des Taufscheines" oder "Personalausweis" folgen. - Was ist, wenn der Bräutigam keinerlei Papiere vorlegen kann, weil er als staatenloser Flüchtling keine "retten" konnte?
Kann man dann einen entsprechenden Vermerk erwarten, etwa in der Art, "ausgewiesen durch eidesstattliche Versicherung wegen Verlust der persönlichen Dokumente"?
DANK vorab!
leider habe ich keine "Vergleichsmöglichkeit", ich habe in meinem Fundus keine Heirats-Urkunde aus dieser Zeit.
Ich vermute aber, dass es den Passus "der Persönlichkeit nach anerkannt durch ...." auch Mitte der 50-er Jahre noch gegeben haben wird, oder? -
"Misslich" wäre natürlich die Variante "ausgewiesen durch den Zeugen zu 3" oder "der Persönlichkeit nach bekannt".
Die jeweiligen Eltern sollten auch genannt sein, richtig?
"Anerkannt durch" sollte dann "Vorlage des Taufscheines" oder "Personalausweis" folgen. - Was ist, wenn der Bräutigam keinerlei Papiere vorlegen kann, weil er als staatenloser Flüchtling keine "retten" konnte?
Kann man dann einen entsprechenden Vermerk erwarten, etwa in der Art, "ausgewiesen durch eidesstattliche Versicherung wegen Verlust der persönlichen Dokumente"?
DANK vorab!
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