Deutsche Heirats-Urkunden 1954/1955

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    Deutsche Heirats-Urkunden 1954/1955

    Liebe Helfer,

    leider habe ich keine "Vergleichsmöglichkeit", ich habe in meinem Fundus keine Heirats-Urkunde aus dieser Zeit.

    Ich vermute aber, dass es den Passus "der Persönlichkeit nach anerkannt durch ...." auch Mitte der 50-er Jahre noch gegeben haben wird, oder? -
    "Misslich" wäre natürlich die Variante "ausgewiesen durch den Zeugen zu 3" oder "der Persönlichkeit nach bekannt".

    Die jeweiligen Eltern sollten auch genannt sein, richtig?

    "Anerkannt durch" sollte dann "Vorlage des Taufscheines" oder "Personalausweis" folgen. - Was ist, wenn der Bräutigam keinerlei Papiere vorlegen kann, weil er als staatenloser Flüchtling keine "retten" konnte?
    Kann man dann einen entsprechenden Vermerk erwarten, etwa in der Art, "ausgewiesen durch eidesstattliche Versicherung wegen Verlust der persönlichen Dokumente"?

    DANK vorab!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Ryusoken
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2018
    • 119

    #2
    Moin,

    mein Urgroßvater heiratete 1946 in Hamburg. Gebürtig kam er aus Hinterpommern und hatte keine Unterlagen mehr von sich (Er "strandete" als Soldat in einem Bergedorfer Lazarett). Der Urkundentyp änderte sich meine ich zumindest 1958, also vom "großen" Familienbucheintrag mit haufenweise Informationen zu dem "neuen" mit wenigen Informationen. Die originale Urkunde liegt mich nicht vor von meinem Urgroßvater, lediglich eine beglaubigte Abschrift in Form des "neuen" Familienbuches. Er hatte allerdings seine Eltern falsch angegeben (die Hintergründe sind mir ungewiss). Er hat den Geburtsnamen seiner Mutter falsch angegeben, und noch ein paar weitere Sachen...
    Der III. Teil des "großen" Familienbuches ist ja der interessanteste:
    Dieser enthält die Informationen über die Eltern (Namen, Geburts- und Heiratsdatum, sowie Ort).
    Mein Urgorßvater versichterte alles eidesstattlich, weshalb sich in der Urkunde finden lässt:
    Standesamt, Nr.: "Beurkundung nicht nachgewiesen"
    Grundlage der Eintragung: "Eidesstattliche Versicherung"

    So wird dies vermutlich auch im Orginialeintrag zu finden sein.

    Grüße
    Sönke

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Sei bedankt, Sönke!

      Siehste, eine ähnliche "Sachlage" vermute ich bis zum Beweis des Gegenteiles nämlich auch

      "Gestützt" werden meine Gedanken/Vermutungen dadurch, dass es laut Aussage des zuständigen Archives in der Ukraine im "angeblichen" Geb.-Ort und zum "angeblichen" Geb.-Tag (31.01.1903) keinen Eintrag gibt. - Es gibt auch in den Jahren 1902 bis 1904 keinen entsprechenden Eintrag.

      Also, die Heirats-Urkunde muss her, und man muss sich überraschen lassen ...
      Herzliche Grüße
      Scheuck

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      • Ryusoken
        Erfahrener Benutzer
        • 28.10.2018
        • 119

        #4
        Hallo,

        die Heiratsurkunde sollte da aufschlussreich sein. Woher stammt den das angebliche Geburtsdatum, sowie der angebliche Geburtsort? Nicht das diese aus einem anderen Dokument, welches als Quelle die Heiratsurkunde hatte, stammen.

        Ein ähnliches Beispiel habe ich bei meiner Großmutter, der Tochter von dem bereits erwähnten Urgroßvater. Sie hat Zeit ihres Lebens niemals eine eigene Geburtsurkunde gehabt, alles eidesstattlich versichert in den 1950er Jahren. Allerdings kamen da schon einige Zweifel auf: Ihre Cousine behauptete in den 1980er Jahren sie sei ein Jahr zuvor geboren. Diese Cousine hatte Kontakt zu einer Tante, welche behauptete, sie sei ein Jahr später geboren. Mein Urgroßvater war bei der Geburt sehr wahrscheinlich gerade an der Front. Dazu hat er sie noch nachträglich legitimiert etc. Und ihre Mutter starb auf der Flucht aus Hinterpommern. Sprich: Niemand hat so richtig eine Ahnung gehabt, oder alle die eine hatten, waren tot.

        Anfragen bei dem zuständigen Standesamt führten auch zu nichts. Angeblich seien die Unterlagen nicht mehr vorhanden, obwohl man mich in Stettin auf das Standesamt verwies mit der Nachricht, dass diese dort auf jeden Fall vorhanden seien. Vielleicht hatte der Standesbeamte keine Lust drei deutsche Urkunden rauszusuchen, aber ich möchte hier niemanden etwas unterstellen.
        Laut meiner Großmutter und ihrer (Stief)Schwester wirkte mein Urgroßvater nicht immer vollkommen zurechnungsfähig.
        Ich weiß natürlich nicht, woher deine Informationen stammen, aber in meinem Fall sind die eidestattlichen Versicherungen nicht gerade sonderlich glaubwürdig, ich würde schon beinahe sagen wertlos.
        Es gab auch juristische Folgen, aber die Prozessunterlagen sind nicht mehr vorhanden. Diese wären sicherlich interessant gewesen.

        Grüße
        Sönke

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        • Basil
          Erfahrener Benutzer
          • 16.06.2015
          • 2414

          #5
          Hallo,

          ich habe auch so einen Fall, eine Heirat von "Ostarbeitern" im Mai '45 in NRW, er war Ukrainer, sie Russin. Im Familienbuch steht bei beiden zu den Geburtsdaten "Beurkundung nicht nachgewiesen". Er konnte sich nur durch eine Arbeitskarte vom Arbeitsamt ausweisen, sie hatte einen russischen Personalausweis dabei. Zu den Eltern wurden im Familienbuch keine Eintragungen gemacht. Vermutlich hat der Standesbeamte darauf verzichtet, weil die Angaben zu den Eltern, die die Brautleute sicher machen konnten, nicht belegt waren. Zum Glück habe ich noch die kirchliche Trauung gefunden, dort sind die Namen der Eltern angegeben.

          Grüße
          Basil
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