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  #21  
Alt 20.01.2018, 07:08
Artsch Artsch ist offline
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Hallo llja,

laut meiner Familiengeschichte, benötigte meine unverheiratete Mutter (wohnhaft bei Leipzig, DDR) im Jahre 1955 eine Einladung zu einem Besuch (mit Fantasie-Absender) aus Westdeutschland um ein Visum zu bekommen und (nach Stuttgart) ausreisen zu dürfen. Von da fuhr sie auch nach Gießen um sich dort als Flüchtling registrieren zulassen, dies war notwendig um eine Arbeit aufnehmen zu können.
Mein Vater wurde schon 1954 in Berlin-Marienfelde im Flüchtlingslager als politisch Verfolgter anerkannt und meine Mutter ist ihm nach Stuttgart gefolgt.

Nun vermute ich, daß der von Dir Genannte, auch in B-Marienfelde vorstellig war, aber nicht als Flüchtling anerkannt wurde. Alternativ war er über die Gesetze nicht im Bilde und war auf eine Einladung hin in Dinslaken. Aber ohne eine Registrierung als Flüchtling bekam er keine Arbeit und Wohnung. Für diese Zeit hast Du auch keine Adresse für ihn angegeben.
Wieder in Berlin, aber um einiges schlauer und die Finanzen wieder aufgestockt, wählte er diesmal den gesetzlich richtigen Weg. Gegebenenfalls wußte er nun auch, was er im Durchgangslager Gießen am besten für Angaben machen mußte, um bleiben zu können.
Auch meine Tante und Onkel schafften es erst beim 2. Anlauf.
Die Flüchtlinge wurden in unterschiedliche Kategorien unterteilt. Mein Vater zum Beispiel erhielt den C-Ausweis.

Nach dem Bau der Mauer am 13.08.1961 war dieses "Hin und Her" für die arbeitende Bevölkerung und Kinder unterbunden.

Vielleicht hatte er erhebliche Schikanen durch die DDR-Behörden erlebt und Schaden genommen, was sich auch strafmildernd ausgewirkt haben könnte.

Mein Vater mußte sich in Westdeutschland wegen seiner angeschlagenen Nerven behandeln lassen. Zeit seines Lebens hatte er daran zu tragen.

War die 2. Eheschließung in West- oder Ost-Berlin?

Beste Grüße
Artsch

Geändert von Artsch (20.01.2018 um 07:14 Uhr)
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  #22  
Alt 21.01.2018, 10:03
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Hallo Artsch

Danke für die ausführlichen Informationen.

Also diese Durchgangslager befanden sich alle in West-Berlin (oder West-Deutschland) und waren für DDR-Flüchtlinge gedacht? Wie wussten die Behörden, ob jemand wirklich aus der DDR war oder sich ein Westler darunter mischte um z. B. einfacher einen Job zu finden?

Als er 1952 zurück zog nach Berlin Yorkstrasse 74, das war West-Berlin wenn ich mich nicht täusche. Fragt sich, ob er dann versuchte, in den Osten zu gehen und dabei irgendwie gescheitert ist und knapp davon kam und dann eben in diesem Lager endete.

Meine Grosseltern lebten in Westberlin und nach deren Scheidung hat dann dieser Mörder meine Grossmutter in West-Berlin geheiratet. Er lebt immer noch dort in derselben Strasse.

Kurios finde ich auch diesen Eintrag auf der Meldekarte (sofern er im Archiv richtig abgelesen wurde):

Noch ein letzter Hinweis:
- Weggezogen am 07.03.1961 nach unbekannt

Denn zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits meine Grossmutter geheiratet und mit ihr sogar ein Kind gehabt. Kann aber auch sein, dass eine Gemeinde nicht weiss, was die andere macht.
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  #23  
Alt 22.01.2018, 00:57
Artsch Artsch ist offline
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Hallo llja,

das Lager in Gießen, ( vorher nur Regierungsdurchgangslager (für Flüchtlinge und Vertriebene) für das damalige Großhessen), wurde 1950 (Bundes)-Notaufnahmelager, also für die ganze BRD.
Berlin-Marienfelde wurde erst am 14. 4. 1953 eingeweiht und war primär für Zugewanderte und Flüchtlinge aus der DDR zuständig, die in West-Berlin eintrafen.

Mein Vater bekam in Marienfelde einen Laufzettel, bei welchen Behörden er sich überall melden mußte, überall mußte man in der Schlange stehen.
Dazu benötigte er etliche Tage. Dazwischen immer wieder zum Verhör. Untergebracht war er in einem 80-Personen-Schlafraum. Nachdem genügend Erkundigungen über ihn eingezogen worden waren, und seine Papiere und Aussagen geprüft, wurde er nach 14-tägigen Auffenthalt im Lager anerkannt und nach Hannover ausgepflogen.

Nicht jeder ließ sich registrieren, manche konnten auch privat unterkommen, bei Verwandten oder Bekannten.
Und da kommen wir schon zu der Adresse in der Yorckstraße 74, die eine nicht zu kleine Rolle zu spielen scheint. Hier finde ich im Jahre 1958 "Die Christengemeinschaft." Ab wann sie dort zu finden waren, weiß ich nicht. Auch nicht, ob sie das ganze Haus inne hatten. Immerhin fand Besagter unter dieser Adresse mehrmals Aufnahme.

Seine Registrierung in Gießen hängt möglicherweise mit seinem Geburtsort zu sammen. Fraglich ist, ob diese Prozedur sonst bei einem Umzug von West-Berlin in die übrige BRD nötig gewesen wäre. Über dieses Lager liefen auch heimkehrende Kriegsgefangene, die aus den ehemaligen Ostgebieten waren, sowie die Vertriebenen und Geflüchteten von dort.

Beste Grüße
Artsch
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  #24  
Alt 24.01.2018, 20:14
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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@Artsch
Danke für die Ausführungen, sehr spannend!


Guten Abend

Ich habe das Gefängnis, in dem der Täter zumindest am Anfang in U-Haft gesteckt wurde, angefragt. Aber bisher keine Antwort erhalten, ich rechne auch nicht mit einer Antwort.

Ich habe im Internet auch gesucht, ob man irgendwie Akten von ehemaligen Leuten, die in diesen Lagern waren, bestellen kann und dabei diesen alten Beitrag gefunden:

https://forum.ahnenforschung.net/arc...p/t-66402.html

Da ich weder mit Täter noch Opfer verwandt bin, habe ich meinen Onkel gefragt, ob er sich dort bei der mehrmals erwähnten Adresse bzw. E-Mail-Adresse melden will. Gesagt getan und eine Fehlermeldung zurück erhalten. Die E-Mail-Adresse scheint entweder geändert worden zu sein oder der ganze Dienst existiert nicht mehr.

Irgendeine Idee, wo man Infos zu diesen Lagern finden kann, betreffend Unterlagen? Landesarchiv Berlin?

Ich habe heue auch schon Bescheid bekommen vom Landesarchiv NRW. Sie antworten immer schnell. Sie schreiben, dass für diese Tat entweder die Staatsanwaltschaft Duisburg oder das Landgericht Duisburg zuständig seien. Sie hätten jedoch den Täter in den Findmittel nicht gefunden.

Es sei jedoch nicht auszuschliessen, dass er in einem Strafprozessregister oder in einer Urteilssammlung auftaucht. Dies müsse jedoch manuell geprüft werden, es gäbe viele Akten und ohne ein ungefähres Datum, wann der Prozess war, würde das lange dauern und teuer werden.

Bevor ich Landgericht oder Staatsanwalt anschreibe, werde ich wohl weitere Recherche in der alten Zeitung im Stadtarchiv veranlassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Tage nach dem Mord noch ein paar Artikel erscheinen und in einem steht vielleicht, für wann der Prozess geplant ist.

In der Adresse von Berlin, wo der Täter zweimal wohnte, könnten auch seine Eltern gelebt haben. Die zogen auch von Danzig nach Berlin.

Das Stadtarchiv Dinslaken meinte noch, dass man die sogenannten Meldekarten für den Täter in Berlin überprüfen könnte um die einzelnen An- und Abmeldungen dort bestimmen zu können. Aber liegt solch eine Meldekarte schon im Archiv, selbst wenn die Person noch lebt?
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  #25  
Alt 29.01.2018, 20:00
Artsch Artsch ist offline
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Hallo llja,

frage doch einfach mal hier nach, wo die alten Fälle archiviert sind:
Gießen II, Meisenbornweg (HEAE-Zentrale)

Diese Abkürzung steht für Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen.
1993 erhielt das ehemalige Notaufnahmelager diese Bezeichnung.

Beste Grüße
Artsch
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  #26  
Alt 30.01.2018, 20:16
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Hallo Artsch

Danke für deine Hilfe.

Ich habe in der Zwischenzeit einfach eine E-Mail an die allgemeine E-Mail-Adresse poststelle (at ) bva.bund.de gemacht und die Sachlage erklärt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mir dann zurück geschrieben. Das Bundesverwaltungsamt hat seine Niederlassung in Giessen im Jahr 2015 geschlossen. Personal wie auch die Verwaltung der Akten aus Übersiedler der ehemaligen DDR wurden an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (identische Anschrift) übergeben.

Sie sagte auch, dass grundsätzlich keine Kopien gemacht würden. Bei berechtigtem Interesse könne man die Akten im zuständigen Amtsgericht einsehen und bei Bedarf auch Kopien machen.

Da ich jedoch kein Nachfahre 1. Grades bin, wird das höchstwahrscheinlich nicht gewährt.

Trotzdem fragte sie mich nach den Personalien des Mörders, um zu sehen, ob sie ihn überhaupt in den Akten haben.

Ich habe ihr diese Infos geschickt und warte seit dem auf eine Antwort. Wenn sie etwas haben, kann immer noch mein Onkel als direkter Nachfahre eine Einsicht haben. Wenn sie etwas haben...

Abwarten und Daumen drücken.
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  #27  
Alt 31.01.2018, 07:15
Artsch Artsch ist offline
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Hallo llja,

wo wäre demnach das zuständige Amtsgericht?

Beste Grüße
Artsch
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  #28  
Alt 31.01.2018, 09:43
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Das ist eine gute Frage. Hat ev. damit zu tun von wo die entsprechende Person kam oder von wo der Antragsteller herkommt.

Hier das genaue Zitat:

Zitat:
In Fällen von berechtigtem Interesse werde die Akten an das zuständige Amtsgericht gesandt, wo die Antragsteller dann die Möglichkeit haben, die Akten in Ruhe einzusehen und dort vor Ort bei Bedarf auch Kopien zu machen.

Sobald ich eine Antwort habe werde ich hier darüber berichten.
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  #29  
Alt 31.01.2018, 10:54
Artsch Artsch ist offline
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Hallo llja,

Danke für Deine Auskunft.
Ein Amtgericht in meiner Nähe würde ich natürlich begrüßen, da in meinem Fall Akten von Marienfelde und Gießen betroffen sind.

Beste Grüße
Artsch
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  #30  
Alt 31.01.2018, 13:20
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat meinem Onkel (der heute eine Anfrage gemacht hat) geantwortet. Sie hätten vier Seiten. Falls der Mörder nocht lebt, braucht es eine Unterschrift von ihm bezüglich Aktenvollmacht. Falls nicht, braucht es eine Sterbeurkunde.

Wir warten bis er stirbt.

@Artsch
Noch etwas: Uns wurde mitgeteilt, da man eine Ausnahme und uns die Akten direkt schicken könne, da der Umfang nur 4 Seiten beträgt. Daher, falls die Akte nicht zu umfangreich ist, kann man diese anscheinend direkt bekommen.

Aber wie gesagt, wir müssen warten.

Das Stadtarchiv Dinslaken hat mir heute wieder geschrieben. Sie hätten jetzt vom 23.08.1955 bis und mit Ende November 1955 die beiden Zeitungen im Archiv durchgeblättert und nichts weiteres zum Mord gefunden. Geschweige denn zu einem Prozess oder Urteil.

Das muss nichts bedeuten. Oft werden Morde in den Medien erwähnt, die Urteile/Prozesse dann jedoch nicht.

Ich überlege mir, weitere drei Monate der Zeitungen durchblättern zu lassen. Bei einem jeweiligen Preis von 13 Euro kann man nicht meckern (zum Vergleich, das Landesarchiv NRW würde pro 30 Minuten Suche 30 Euro kosten!).

Da mir das Landesarchiv NRW mitgeteilt hat, dass damals entweder die Staatsanwaltschaft Duisburg oder das Landgericht Duisburg eine Rolle gespielt haben müssen, habe ich jetzt einen Brief verfasst, den ich morgen an das Landgericht Duisburg schicken werde.

Mal schauen, ob die herausfinden können, wann der Prozess war und welches Urteil gesprochen wurde.
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