Hallo liebe Forummitglieder.
Mein Vater (gestorben August 2008) musste sich wegen einer Dummheit 1959 vor Gericht verantworten. Ich habe eine Kopie im Staatsarchiv angefordert und diese schriftliche Antwort erhalten:
"... . Da im Akt weitere Personen behandelt werden, die möglicherweise noch leben, ist der Akt derzeit gemäß Art. 10 Abs. 3 des Bayerischen Archivgesetzes nicht frei einsehbar. Für eine Einsichtnahme müssten Sie an uns einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung stellen, in dem Sie darlegen, warum die Angaben, die aus dem Akt zu erwarten sind, für Ihre Familienforschung unerlässlich und aus anderen, frei zugänglichen Quellen nicht zu erlangen sind.
Ist das richtig ? Wann endet diese Schutzfrist eigentlich ?
Liebe Grüße
Marina
Mein Vater (gestorben August 2008) musste sich wegen einer Dummheit 1959 vor Gericht verantworten. Ich habe eine Kopie im Staatsarchiv angefordert und diese schriftliche Antwort erhalten:
"... . Da im Akt weitere Personen behandelt werden, die möglicherweise noch leben, ist der Akt derzeit gemäß Art. 10 Abs. 3 des Bayerischen Archivgesetzes nicht frei einsehbar. Für eine Einsichtnahme müssten Sie an uns einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung stellen, in dem Sie darlegen, warum die Angaben, die aus dem Akt zu erwarten sind, für Ihre Familienforschung unerlässlich und aus anderen, frei zugänglichen Quellen nicht zu erlangen sind.
Ist das richtig ? Wann endet diese Schutzfrist eigentlich ?
Liebe Grüße
Marina
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