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  #1  
Alt 01.11.2021, 19:52
Benutzerbild von GiselaR
GiselaR GiselaR ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2006
Ort: Kurpfalz
Beiträge: 2.166
Standard Kassationsschnitt wann? wozu?

Jahr, aus dem der Begriff stammt: betr. Urkunden frühe Neuzeit, spätes MA
Region, aus der der Begriff stammt: verschieden



Liebe Leser,
Der Begriff mag modern sein oder nicht, mir geht es um dessen Bedeutung zur Zeit, als die jeweilige Urkunde ausgestellt wurde.

Was ein Kassationsschnitt ist, habe ich anhand von Beispielen erschlossen: Offenbar wurde eine Urkunde eingeschnitten bzw. ein Teil abgeschnitten, um sie ungültig zu machen. Aber warum bzw. wann tat man das? Ich habe die Idee, dass dies Geschah, wenn die Bedingungen oder Zusagen über die die Urkunde ausgestellt wurde, erfüllt waren, oder ein vertragsartiger Inhalt zurückgenommen (gekündigt) wurde.
Leider finde ich bisher keine eindeutige Definition.

siehe Stichpunkt "Vermerke"
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs2...ring_zshalten=
Ist jemand schlauer als ich und das www?
Grüße
Gisela
__________________
Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
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  #2  
Alt 01.11.2021, 20:58
sternap sternap ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4.040
Standard

du hast zwei notwendigkeiten.


die erste, die jeweilige kassationsordnung regelte, wie und wann etwas ungültig zu machen war. denn auch archivraum war beschränkt und der schutz des materials vor tierfraß sehr aufwendig.


das zweite oft viel drängendere problem war der mangel an pergament oder später, an hadern zur herstellung von bütten etc.
gab es zu wenig materialien oder waren diese zu teuer, begnügte man sich z.b. mit dem abschneiden des siegels von alten urkunden, oder nur der unterschriften usw.
gelegentlich durchschnitt man bis hin zur stelle des siegels.


die verwertung der rückseite ausgeschiedenen archivguts sieht man bei alten kunstwerken und büchern, wo beispielsweise urkunden umgedreht als vorsatzpapier eingebunden wurden.
um möglichst viel brauchbare schreib- oder zeichenfläche recyclen zu können, konnte ein grundherr oder bischof z.b. einen kassationsschnitt zur ungültigmachung als ausreichend befinden.
__________________
freundliche grüße
sternap
ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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