Wie geht ihr mit angeblichen Vätern um?

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  • wimper
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2010
    • 135

    Wie geht ihr mit angeblichen Vätern um?

    Hallo!


    Bisher war es so, dass bei meinen unehelichen Vorfahren kein Vater dabeistand. Nun habe ich jedoch einen entdeckt, wo angegeben ist, dass "angeblich" eine bestimmte Person der Vater sei. Wie geht ihr mit so etwas um? Nehmt ihr den Angegebenen dann als Vater in eure Ahnenreihe auf und sucht nach seinen Vorfahren weiter? Oder belasst ihr es dabei und die Linie endet dort? Ich bin mir noch unschlüssig, wie ich da verfahren soll.


    Viele Grüße!


    wimper


    (Falls es schon ein solches Thema gibt, habe ich es leider nicht gefunden.)
    FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
    FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller
  • Andrea1984
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2017
    • 2543

    #2
    Hallo.

    Ich belasse es dabei. Wo kein Vater angegeben ist, kann ich keinen dazuerfinden.

    Die Kindsmutter wird schon wissen, warum sie den Kindsvater nicht geheiratet hat.
    Nicht können oder nicht wollen oder nicht dürfen.

    Herzliche Grüße

    Andrea
    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
    Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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    • Opa98
      Erfahrener Benutzer
      • 26.04.2017
      • 1120

      #3
      Im Geburtseintrag einer Ahnin 1806 heißt es:

      Der Vater sei nach Angabe der Mutter Johann Werner. Dieser leugnet aber der Vater des Kindes zu sein und verbietet, dass das Kind nach seinem Namen benannt werde.

      Ich habe ihn als Vater aufgenommen. Warum sollte ich der Angabe der Mutter misstrauen?
      ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
      Guiseppe Mazzini

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      • Araminta
        Erfahrener Benutzer
        • 12.11.2016
        • 599

        #4
        Ich bin da selbst etwas unschlüssig.
        Warum auch immer, aber mein Interesse wird da auch etwas geringer, daher habe ich bisher nicht weiter geforscht aber sicher werde ich es mal machen, wenn ich sonst nicht weiter komme oder Zeit/Lust habe.
        Ich gehe dann aber natürlich nach den Angaben der Mutter.
        Ob die immer so stimmen müssen ist etwas anderes aber das gilt doch im Prinzip für die gesamte Ahnenreihe.
        Zuletzt ge?ndert von Araminta; 23.11.2019, 00:09.

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        • Asphaltblume
          Erfahrener Benutzer
          • 04.09.2012
          • 1500

          #5
          Ich vertraue auch auf die Angaben der Mutter, wenn ich nichts anderes habe.
          Auch bei ehelichen Kindern muss man ja darauf vertrauen, dass der Ehemann auch wirklich der Vater ist... ob man tatsächlich seinen biologischen Stammbaum verfolgt oder irgendwo ein falscher Abzweig versteckt wurde, lässt sich ja meistens nicht nachprüfen.
          Gruß Asphaltblume

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          • LisiS
            Erfahrener Benutzer
            • 27.05.2018
            • 1523

            #6
            Guten Morgen!

            Nicht nur, dass man den Angaben der Mutter grundsätzlich vertrauen muss. Zum einen können wir es eh nicht nachprüfen und zum anderen kenn ich aus meiner Familie zumindest einen Fall, wo offenbar (bewiesen ist es leider nicht) bewußt ein anderer Vater angegeben wurde.

            Ich übernehm die angegebenen Väter wie sie da stehen. Manchmal sieht man es ja gut in den Taufbüchern, dass Väter mit anderem Schreibgerät oder anderer Schrift dazu gefügt wurden, aber warum sollte ich daran zweifeln?

            Schätz das war früher nicht anders wie heute, dass es manchmal Kukuckskinder gab/gibt, von denen nie jemand erfahren wird, wer der tatsächliche Erzeuger war.

            Wenns Besonderheiten gibt, vermerk ich das in einer Notiz und je nach Einzelfall erforsch ich dann auch die Eltern des Vaters vor allem in direkten Linien.
            Liebe Grüße
            Lisi

            SUCHE Vorfahren:
            Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
            Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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            • Geufke
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2014
              • 1073

              #7
              Moin Wimper,
              falls ein Vater bei unehelichen Kindern angegeben ist, ob nun "angeblich", "nach Aussagen der Mutter" etc., forsche ich mit diesem weiter.
              Viele Grüße, Anja

              Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

              Kommentar

              • wimper
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2010
                • 135

                #8
                Vielen Dank für euren Input.


                Den Punkt mit den Kuckuckskindern hatte ich auch schon angedacht, hatte es aber im Eingangspost nicht erwähnt. Gerade dieser Punkt spricht ja eigentlich dafür, dass man den im Taufeintrag angegebenen Vater weiter verfolgt. In meinem Fall liegt es sogar noch so, dass beim Todeseintrag dann ein anderer Mann als Vater angegeben ist. Ich vermute jedoch, dass es sich bei diesem Mann um den Stiefvater handelt. Das muss ich allerdings noch weiter nachverfolgen.
                FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
                FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

                Kommentar

                • OlliL
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.02.2017
                  • 4594

                  #9
                  Moin,

                  was würdet ihr machen, wenn in einem Taufbuch der uneheliche Vater genannt wird, aber nachgetragen wurde, das aufgrund des preußischen Gerichts XYZ die Vaterschaft erfolgreich bestritten wurde. Das Kind aber später bei seiner Ehe dennoch den FNamen des gerichtlich für ungültig erklärten Vaters trägt?

                  Viele Grüße,
                  OlliL
                  Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                  Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

                  Kommentar

                  • nav
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.03.2014
                    • 707

                    #10
                    Hallo,

                    zum Teil muss man das sicher ganz individuell entscheiden.
                    Ich habe einen Fall, in dem 1809 eine Frau ihre Tochter unehelich gebiert und 12 Jahre später einen Mann heiratet, der das Mädchen als seine Tochter annimmt und auch so bezeichnet. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieser Mann und die Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt bzw. Zeugung bereits irgendwie in Berührung gekommen sind, da er erst später in ihren Wohnort gezogen ist und vorher ein ganzes Stück entfernt lebte.

                    Zusätzlich liegt mir ein Brief aus der Familie vor, in dem der Nachname des angeblichen leiblichen Vaters genannt wird (den die Schreiberin auch nur aus Erzählungen kannte). Es lässt sich damit tatsächlich auch auf eine einzige Person eingrenzen, die offenbar auch zur angeheirateten Verwandtschaft der Kindsmutter gehört, aber fraglich bleibt das ganze weiterhin.

                    Nico

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                    • AKocur
                      Erfahrener Benutzer
                      • 28.05.2017
                      • 1371

                      #11
                      Hallo,

                      ich unterscheide zuerst ob eigene Linie oder Anverwandte.

                      Bei Anverwandten trage ich den Kindsvater nur ein, wenn er sich selbst bekannt hat oder sonst irgendwie das Kind anerkannt hat (z.B. durch großziehen, eine längere Beziehung mit der Mutter, etc.) Wenn er ausdrücklich nicht der Vater sein will, trage ich den dementsprechenden Text in das Notizfeld beim Kind ein und lasse es so.

                      Bei der direkten Linie hatte ich bislang zumindest immer das Glück, dass die unehelichen Vätern zu ihren Kindern standen. Wenn ich aber auf einen treffen würde, der das anzweifelt, würde ich tendentiell erstmal der Mutter glauben, solange nichts wirklich dagegen spricht (außer das Wort des potentiellen Vaters). Auf jeden Fall würde ich den Einspruch des Vaters beim Kind vermerken, den Vater aber dennoch als Vater übernehmen.

                      Es reicht doch schon, wenn die Kinder, bei denen gar kein Vater genannt wird, im Stammbaum vaterlos bleiben. Ansonsten müssen wir ja auch immer glauben, dass der Ehemann der Vater ist, auch wenn rein statistisch gesehen das nicht unbedingt immer der Fall ist

                      LG,
                      Antje

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