Konsensgeld 4 Kreuzer?

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4823

    Konsensgeld 4 Kreuzer?

    Hallo,

    in den Akten der Grafschaft Neuburg am Inn (bei Passau, Niederbayern bzw. Oberösterreich) taucht bei Beurkundungen öfter der Posten "Konsensgeld" auf.

    Das ist offenbar die Gebühr für die herrschaftliche Genehmigung einer Hochzeit.

    Meine Frage ist weniger "was ist das?" sondern: warum ist der Betrag so gering?

    Die Schreibgebühr für die Eintragung ist schon 15 Kreuzer, die "Pflegtax" betrug 30 Kreuzer, die "Fertigung" kostete 2 Gulden (120 Kreuzer).

    Hat da jemand eine Idee?
    Gruß
    gki
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 901

    #2
    Hallo gki,

    möchte die Diskussion zu Deinem Beitrag ein wenig anstoßen.

    Auch unsere Ahnen waren schon sehr erfinderisch um ihre Einnahmen zu steigern.
    Schreibgebühren, Pflegetax und Fertigung brachten schon Geld in die Kassen.
    2 Kreuzer für jede Hochzeit an den Grafen - für NICHTS - läppert sich auch zu einer schönen Summe, zumal es noch weitere "Kleingebühren" in allen Lebenslagen gegeben hat.

    Viele Grüße

    Arno
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 4823

      #3
      Hallo Arno!

      Zitat von AUK2013 Beitrag anzeigen
      möchte die Diskussion zu Deinem Beitrag ein wenig anstoßen.
      Danke!

      Auch unsere Ahnen waren schon sehr erfinderisch um ihre Einnahmen zu steigern.
      Schreibgebühren, Pflegetax und Fertigung brachten schon Geld in die Kassen.
      2 Kreuzer für jede Hochzeit an den Grafen - für NICHTS - läppert sich auch zu einer schönen Summe, zumal es noch weitere "Kleingebühren" in allen Lebenslagen gegeben hat.
      Aber das ist es ja: Warum hat er für diese hoheitliche Aufgabe, die ihn nichts kostete, nicht mehr genommen?
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • elwetritsche
        Erfahrener Benutzer
        • 23.03.2013
        • 913

        #4
        Zitat von gki Beitrag anzeigen
        Aber das ist es ja: Warum hat er für diese hoheitliche Aufgabe, die ihn nichts kostete, nicht mehr genommen?
        Hallo gki!

        Kann es sein, dass die 2 Kreuzer einfach nur ein symbolischer Betrag an den Landesherren war?
        So als Erinnerung an frühere Zeiten der Leibeigenschaft als der Lehnsherr noch die Heirat genehmigen mußte?
        Liebe Grüße
        Elwe

        Mit ihren Feld- (Rheinhessen), Wald- (Westerwald) und Wiesen- (Kreis Groß-Gerau) Ahnen.

        Kommentar

        • Kasstor
          Erfahrener Benutzer
          • 09.11.2009
          • 13440

          #5
          Hallo,

          hier betrug das Consensgeld für die Verheiratung eines Witwers um 1700 1 Gulden 30 Kreuzer http://www.historic-lewin.eu/downloa...enGellenau.pdf ( Seite 7, Gellenau in Schlesien ).

          Frdl. Grüße

          Thomas
          FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

          Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

          Kommentar

          • holsteinforscher
            Erfahrener Benutzer
            • 05.04.2013
            • 2491

            #6
            Moinsen von der Kieler-Förde,
            nun möchte ich meine Weisheit zum Besten geben:
            Fällt dieser Begriff wirklich im Zusammenhang mit Trauungen..??..

            Wenn man sich ein wenig durchs Netzt tummelt, fällt dieser Begriff
            oftmals im Zusammenhang mit Hypotheken, Grund- und Boden.
            Aus meiner Forschung heraus (Norddeutschland) ist mir der Begriff
            vollkommen unbekannt.

            LG. Roland
            Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
            Roland...


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            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4823

              #7
              Hallo Elwe!

              Zitat von elwetritsche Beitrag anzeigen
              Kann es sein, dass die 2 Kreuzer einfach nur ein symbolischer Betrag an den Landesherren war?
              So als Erinnerung an frühere Zeiten der Leibeigenschaft als der Lehnsherr noch die Heirat genehmigen mußte?
              So in etwa denke ich mir das auch. Die Genehmigung mußte aber offensichtlich immer noch gegeben werden.

              Die Genehmigungspflicht als solche wurde ja in Bayern erst so um 1850 aufgehoben.


              Hallo Roland!

              Zitat von holsteinforscher Beitrag anzeigen
              Moinsen von der Kieler-Förde,
              nun möchte ich meine Weisheit zum Besten geben:
              Fällt dieser Begriff wirklich im Zusammenhang mit Trauungen..??..
              Definitiv, ja.

              Wenn man sich ein wenig durchs Netzt tummelt, fällt dieser Begriff
              oftmals im Zusammenhang mit Hypotheken, Grund- und Boden.
              Da taucht er nicht auf, die anderen Gebühren aber schon.

              Aus meiner Forschung heraus (Norddeutschland) ist mir der Begriff
              vollkommen unbekannt.
              Da sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, darauf zu achten, wo sich das ganze abspielt.

              Hallo Thomas!

              Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen
              hier betrug das Consensgeld für die Verheiratung eines Witwers um 1700 1 Gulden 30 Kreuzer http://www.historic-lewin.eu/downloa...enGellenau.pdf ( Seite 7, Gellenau in Schlesien ).

              Danke! Dort ist erwähnt, daß die Höhe dieses Satzes in einem Urbarium festgelegt wurde.
              Von der Grafschaft gibt's in München auch eins, da muß ich mal schauen, ob es da sowas auch gibt.
              Gruß
              gki

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              • AUK2013
                Erfahrener Benutzer
                • 21.05.2013
                • 901

                #8
                Hallo Roland,

                ich habe Heirats - Konsenssgeld bisher nur in Österreich gefunden.

                Bei books.google gibt es folgende Einträge:
                (Leider nur als Snippet-Ansicht)

                "Für einen Heiratskonsens wurden je nach dem Vermögen zwischen 1 fl und 4 fl 30 kr erhoben."

                und

                "Auch für die Erteilung von Heiratsbewilligungen wurden unter den Windisch-Graetz Gebühren eingehoben. Dieses sogenannte Heirats-Konsens-Geld erbrachte im Jahresdurchschnitt 56 Gulden 7 Kreuzer."

                Gruß

                Arno
                >>>>>>>>>>>>>>>>>>

                Liebe Grüße

                Arno

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                • AUK2013
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.05.2013
                  • 901

                  #9
                  Zitat:
                  Wenn man sich ein wenig durchs Netzt tummelt, fällt dieser Begriff
                  oftmals im Zusammenhang mit Hypotheken, Grund- und Boden.

                  Da taucht er nicht auf, die anderen Gebühren aber schon.
                  Hallo gki,

                  Roland hat hier Recht. Habe den Begriff "Konsens" im obigen Zusammenhang auch oft gesehen.

                  Gruß
                  Arno
                  >>>>>>>>>>>>>>>>>>

                  Liebe Grüße

                  Arno

                  Kommentar

                  • gki
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2012
                    • 4823

                    #10
                    Hallo Arno!

                    Zitat von AUK2013 Beitrag anzeigen
                    Roland hat hier Recht. Habe den Begriff "Konsens" im obigen Zusammenhang auch oft gesehen.
                    Das habe ich auch, schließlich mußte zur Hofübergabe etc. auch zugestimmt werden.

                    Aber für die Zustimmung war offenbar dort keine separate Zahlung erforderlich (natürlich andere).
                    Gruß
                    gki

                    Kommentar

                    • AUK2013
                      Erfahrener Benutzer
                      • 21.05.2013
                      • 901

                      #11
                      Hallo gki.

                      Bei books.google:

                      Konsensgeld. Der Grundherr erhob dieses für seine Einwilligung in den Verkauf eines Grundstückes.

                      Viele Grüße

                      Arno
                      >>>>>>>>>>>>>>>>>>

                      Liebe Grüße

                      Arno

                      Kommentar

                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4823

                        #12
                        Hallo Arno!

                        Zitat von AUK2013 Beitrag anzeigen
                        Bei books.google:

                        Konsensgeld. Der Grundherr erhob dieses für seine Einwilligung in den Verkauf eines Grundstückes.
                        Aber offenbar nicht in der Grafschaft Neuburg, jedenfalls taucht es bei den bisherigen Verträgen, die ich in Kopie habe, nur bei den Hochzeitsbriefen auf.
                        Gruß
                        gki

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