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Polnische Standesämter: Fotokopien
Hallo,
vor etwa 2 Wochen bat ich das Standesamt Myślibórz (Soldin) um Zusendung einer Fotokopie einer Heiratsurkunde aus dem Jahre 1941. Heute erhielt ich die folgende Antwort (übersetzt mit DeepL): [...] Eine Fotokopie der Heiratsurkunde kann nur vom Antragsteller persönlich (mit einer Kamera oder einem Telefon) im Amt angefertigt werden. Eine Fotokopie hat nicht die Kraft eines offiziellen Dokuments. Auf Ihren Antrag hin kann das örtliche Amt eine beglaubigte Kopie dieser Bescheinigung ausstellen. [...] Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift der betreffenden Urkunde erhalten möchten, füllen Sie bitte das beiliegende Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit einer Quittung für die Stempelgebühr und Unterlagen, die Ihre Beziehung zu den betreffenden Personen bestätigen, per Post an die Anschrift des Amtes. In Übereinstimmung mit Artikel 45 des Gesetzes vom 28. November 2014. (Gesetzblatt 2021 709, in der geänderten Fassung) kann eine Abschrift eines Personenstandsregisters nur von einem genau definierten Personenkreis angefordert werden, und zwar von der Person, auf die sich das Register bezieht, dem Ehegatten, den Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), den Verwandten in absteigender Linie (Sohn, Tochter, Enkel, Enkelin), den Geschwistern und einer Person, die ein rechtliches Interesse nachweist, z. B. durch Übersendung eines Dokuments, das den Antragsteller zur Vorlage dieser Abschrift verpflichtet, z. B. durch ein Gericht. [...] Demnach gibt es wohl diese beiden Möglichkeiten: a) Fotokopie vor Ort ohne irgendeinen Nachweis b) beglaubigte Kopie/Abschrift nur mit Antrag und Nachweis Habe ich das richtig verstanden? Hat schon jemand Erfahrungen mit polnischen Standesämtern gemacht? Viele Grüße Brigitte |
#2
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Um eine Fotokopie machen zu dürfen, musst du im Kreis der Berechtigten sein.
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#3
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Nur sofern Du die Kraft eines offiziellen Dokuments benötigst.
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#4
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Nein, ich benötige kein beglaubigtes Dokument. Ich möchte nur wissen, wer der Vater des Bräutigams ist. Ich gehöre nicht zum berechtigten Kreis.
Demzufolge kann ich nach Soldin fahren und die Heiratsurkunde fotografieren? |
#5
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Wenn du nicht zu den Berechtigten gehörst, hast du kein Recht auf eine Abschrift, und schon gar nicht auf Einsicht in den Eintrag, um eine Fotokopie zu machen.
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#6
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Nun ist mir alles klar.
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#7
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Derzeit gibt es einen Rechtsstreit in Polen, da die Gerichte nach einer Novelle unterschiedliche Entscheidungen über den Zugang zu Personenstandseinträgen getroffen haben, deren Schutzfrist abgelaufen ist (in deinem Fall läuft sie erst im nächsten Jahr ab). Dies betrifft auch die Möglichkeit, Fotokopien zu machen. Ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts dürfte in einiger Zeit fällen.
Also abwarten und Tee trinken. |
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