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  #1  
Alt 26.10.2021, 17:18
Jolinde43 Jolinde43 ist offline
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Beiträge: 794
Standard Polnische Standesämter: Fotokopien

Hallo,

vor etwa 2 Wochen bat ich das Standesamt Myślibórz (Soldin) um Zusendung einer Fotokopie einer Heiratsurkunde aus dem Jahre 1941. Heute erhielt ich die folgende Antwort (übersetzt mit DeepL):

[...] Eine Fotokopie der Heiratsurkunde kann nur vom Antragsteller persönlich (mit einer Kamera oder einem Telefon) im Amt angefertigt werden. Eine Fotokopie hat nicht die Kraft eines offiziellen Dokuments. Auf Ihren Antrag hin kann das örtliche Amt eine beglaubigte Kopie dieser Bescheinigung ausstellen. [...]
Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift der betreffenden Urkunde erhalten möchten, füllen Sie bitte das beiliegende Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit einer Quittung für die Stempelgebühr und Unterlagen, die Ihre Beziehung zu den betreffenden Personen bestätigen, per Post an die Anschrift des Amtes. In Übereinstimmung mit Artikel 45 des Gesetzes vom 28. November 2014. (Gesetzblatt 2021 709, in der geänderten Fassung) kann eine Abschrift eines Personenstandsregisters nur von einem genau definierten Personenkreis angefordert werden, und zwar von der Person, auf die sich das Register bezieht, dem Ehegatten, den Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), den Verwandten in absteigender Linie (Sohn, Tochter, Enkel, Enkelin), den Geschwistern und einer Person, die ein rechtliches Interesse nachweist, z. B. durch Übersendung eines Dokuments, das den Antragsteller zur Vorlage dieser Abschrift verpflichtet, z. B. durch ein Gericht. [...]


Demnach gibt es wohl diese beiden Möglichkeiten:
a) Fotokopie vor Ort ohne irgendeinen Nachweis
b) beglaubigte Kopie/Abschrift nur mit Antrag und Nachweis

Habe ich das richtig verstanden? Hat schon jemand Erfahrungen mit polnischen Standesämtern gemacht?

Viele Grüße
Brigitte
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  #2  
Alt 26.10.2021, 17:48
Dudas Dudas ist offline
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Registriert seit: 25.04.2021
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Zitat:
Zitat von Jolinde43 Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden
Um eine Fotokopie machen zu dürfen, musst du im Kreis der Berechtigten sein.
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  #3  
Alt 26.10.2021, 20:39
Silvio52 Silvio52 ist offline männlich
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Nur sofern Du die Kraft eines offiziellen Dokuments benötigst.
__________________
Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).
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  #4  
Alt 26.10.2021, 21:02
Jolinde43 Jolinde43 ist offline
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Registriert seit: 28.07.2013
Beiträge: 794
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Nein, ich benötige kein beglaubigtes Dokument. Ich möchte nur wissen, wer der Vater des Bräutigams ist. Ich gehöre nicht zum berechtigten Kreis.

Demzufolge kann ich nach Soldin fahren und die Heiratsurkunde fotografieren?
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  #5  
Alt 26.10.2021, 21:25
Dudas Dudas ist offline
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Beiträge: 813
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Wenn du nicht zu den Berechtigten gehörst, hast du kein Recht auf eine Abschrift, und schon gar nicht auf Einsicht in den Eintrag, um eine Fotokopie zu machen.
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  #6  
Alt 26.10.2021, 22:34
Jolinde43 Jolinde43 ist offline
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Registriert seit: 28.07.2013
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Nun ist mir alles klar.
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  #7  
Alt 27.10.2021, 02:00
Dudas Dudas ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2021
Beiträge: 813
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Derzeit gibt es einen Rechtsstreit in Polen, da die Gerichte nach einer Novelle unterschiedliche Entscheidungen über den Zugang zu Personenstandseinträgen getroffen haben, deren Schutzfrist abgelaufen ist (in deinem Fall läuft sie erst im nächsten Jahr ab). Dies betrifft auch die Möglichkeit, Fotokopien zu machen. Ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts dürfte in einiger Zeit fällen.
Also abwarten und Tee trinken.
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