Hallo,
also Tanja, ich vermute:
entweder kannte in Deinem Fall die Witwe nicht ihre Selbstbestimmungs-Rechte (siehe BGB u. GG) und hat sich enweder vom Jugendfürsorge-Amt oder der Verwandtschaft übervorteilen lassen,
oder ihr Lebensstil passte nicht in das konservative Gesellschaftsmodell, so dass nach der Gesetzeslage die Vormundschaft zum Schutz der Kinder Rechtens war.
Eventuell gab es auch finanzielle Probleme, dass sie ihre Kinder nicht selber ernähren konnte?
Gruss
also Tanja, ich vermute:
entweder kannte in Deinem Fall die Witwe nicht ihre Selbstbestimmungs-Rechte (siehe BGB u. GG) und hat sich enweder vom Jugendfürsorge-Amt oder der Verwandtschaft übervorteilen lassen,
oder ihr Lebensstil passte nicht in das konservative Gesellschaftsmodell, so dass nach der Gesetzeslage die Vormundschaft zum Schutz der Kinder Rechtens war.
Eventuell gab es auch finanzielle Probleme, dass sie ihre Kinder nicht selber ernähren konnte?
Gruss
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