Nachweis der Abstammung für eine Hochzeit

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  • Juleika
    Erfahrener Benutzer
    • 27.08.2018
    • 159

    Nachweis der Abstammung für eine Hochzeit

    Halli hallo!

    Ich habe zahlreiche beglaubigte Abschriften verschiedener Dokumente von einem Verwandten bekommen. Alle wurden 1939 ausgestellt.

    Ich habe mich mit meinem Onkel darüber unterhalten, warum diese ganzen Unterlagen wohl angefordert wurden und er meinte, dass mein Uropa die alle vorweisen musste, um heiraten zu dürfen. Das ganze hätte auch über ein Jahr lang gedauert.

    Ich hab jetzt natürlich auch schon im Internet von einem Ariernachweis gelesen, aber brauchte man den auch, um zu heiraten?
    Eigentlich war mein Uropa Maurerpolier, er war aber auch im Krieg.
    Kann man davon irgendwas ableiten, dass er sowas vorweisen musste?

    Viele Grüße
    Julia
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 901

    #2
    Hallo Julia,

    der Ariernachweis wurde nicht für eine Hochzeit benötigt.

    Er diente der Ausgrenzung bestimmter Volksgruppen (Juden, Sinti, Roma).


    Auszüge aus Wikipedia: Ariernachweis




    "Der Ariernachweis war im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945 für bestimmte Personengruppen (insbesondere Mitglieder der SS, Beamte, öffentlicher Dienst, Ärzte, Juristen, Wissenschaftler deutscher Hochschulen) ein von Staats- und Regierungsbehörden geforderter Nachweis (beglaubigte Ahnentafel) einer „rein arischen Abstammung“ aus der „arischen Volksgemeinschaft“.[1]

    Ariernachweise verlangten auch Berufsverbände, die Reichskulturkammer für alle künstlerisch Tätigen, ferner viele Unternehmen und ein Teil der Kirchen als Zugangsvoraussetzung für eine Anstellung sowie die NSDAP für die Aufnahme als Parteimitglied.

    Es wird geschätzt, dass der Arierparagraf im Sommer 1933 etwa zwei Millionen Angehörige der öffentlichen Verwaltung, außerdem Zehntausende von Rechtsanwälten, Studenten und Angehörige aus zahlreichen Berufen der Kultur und der Wissenschaft wie Schriftleiter (Journalisten) sowie Bewerber um die Mitgliedschaft in der NSDAP, SA oder SS dazu veranlasste, nach Beweisen ihrer arischen Abstammung zu suchen. Eine umfangreiche Bürokratie entstand.[6]"
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • Juleika
      Erfahrener Benutzer
      • 27.08.2018
      • 159

      #3
      Hallo!

      Danke für die ausführliche Erklärung, ich konnte mir irgendwie auch nicht wirklich einen Reim daraus machen.

      Weiß irgendwer, warum mein Uropa und meine Uroma dann von ihren Vorfahren beglaubigte Abschriften besorgt haben, was insgesamt ein Jahr lang gedauert hat, und dann erst heiraten konnten?

      Irgendwie sind auf der Familienseite einige Sachen, die ich nicht so ganz verstehe.

      Meine Mama weiß leider nichts, meine Oma kann nicht mehr sprechen und mein Onkel meinte, mein Uropa sei in der SS gewesen, aber irgendwie weiß darüber sonst niemand etwas...


      Vielen Dank!

      Kommentar

      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #4
        Hallo Julia,

        auf der Wikipediaseite zum Arierpass sind ein paar Seiten eines Ahnenpasses zu sehen. Darin heißt es unter Bestimmungen:
        "Die Bestimmungen diese Gesetzes gelten hinsichtlich des Abstammungsnachweises außer für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Reiches, der Länder, Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften auch die die Ärzte, Rechtsanwälte, Patentanwälte und höhere Schüler, für viele Verbände, Körperschaften usw. Die den Bestimmungen des Deutschen Beamtengesetzes Unterliegenden haben in der Regel den gleichen Nachweis auch für ihre Ehefrauen zu führen.
        Auch das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 hat entsprechende Bestimmungen übernommen. Der urkundliche Nachweis der arischen Abstammung ist spätestens bei der ersten Beförderung zu erbringen […] Jedem Angehörigen arischer Abstammung der Wehrmacht und des Beurlaubtenstandes ist außerdem das Eingehen einer Ehe mit einer Frau nichtarischer Abstammung verboten. […] Ähnliche Bestimmungen gelten auch für den Reichsarbeitsdienst."

        Auch ohne die direkte Verordnung den (kleinen) Ariernachweis bei der Eheschließung vorzulegen, mussten genug Menschen eben diesen z.B. beim Arbeitgeber vorlegen, wenn sie heirateten. Dass die Urgroßeltern diesen Nachweis also "für die Hochzeit" gebraucht haben, würde ich eben so deuten. Ist bekannt, bei welchem Arbeitgeber der Uropa zu diesem Zeitpunkt beschäftigt war?

        LG,
        Antje

        Nachtrag: eine SS-Mitgliedschaft (oder auch nur die Bewerbung dazu) würde einen Arierpass definitiv erklären. Aus diesem Grund existiert z.B. in meiner Familie ein (nicht ganz völlig ausgefüllter) großer Arierpass meines Urgroßonkels.
        Zuletzt geändert von AKocur; 31.05.2019, 17:17.

        Kommentar

        • Mismid
          Erfahrener Benutzer
          • 21.02.2009
          • 987

          #5
          Also meine Oma, hat für ihre zweite Hochzeit 1943 diverse Urkunden der Vorfahren benötigt 3-4 Generationen. Sie hatte keinen Beruf und der Ehemann war selbständiger Schuhmacher (er mußte zu dem Zeitpunkt natürlich zur Wehrmacht als normaler Soldat)
          Zuletzt geändert von Mismid; 31.05.2019, 17:26.

          Kommentar

          • AugustinMichel
            Erfahrener Benutzer
            • 17.07.2014
            • 153

            #6
            Hallo an alle,
            Grund war das neue Personenstandsgestz von 1937. Ich zitiere aus den Ausführungen auf der Seite des Verlages für Standesamtswesen:
            "Das zweite deutsche Personenstandsgesetz von 1937 hielt an der bewährten Beurkundung in den klassischen Personenstandsbüchern fest, doch erhielt das Heiratsregister die Bezeichnung »Familienbuch«. Der neue Name lässt bereits auf die inhaltliche Ausweitung des bisherigen, lediglich die Eheschließung dokumentierenden Registers schließen: In der amtlichen Begründung als »wichtigste Neuerung des Entwurfs« bezeichnet, sollte das Familienbuch die Sippenforschung erleichtern, insbesondere »die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der Angehörigen einer Familie, die Zusammenhänge zwischen Vor- und Nachfahren ersichtlich machen."
            Wenn man bei einem Standesamt die beglaubigte Kopie einer Heiratseintragung aus dieser Zeit beantragt, muss man ausdrücklich beantragen, dass auch der "Zweite Teil" mit den Abschnitten I. bis Vi. aufgenommen wird, in dem sich die ausführlichen Angaben über die Eltern (einschließlich der Eheschließung der Eltern), über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, über frühere Ehen, über gemeinsame Kinder, über nichteheliche Kinder der Ehefrau, über adoptierte und für ehelich erklärte Kinder und über Namenserteilungen an Stiefkinder etc. befinden. Es gab also ein stationäres Familienbuch am Heiratsort, während es heutzutage ein Familienbuch gibt, das mit den Ehegatten mitwandert und vom Standesamt am jeweiligen Wohnort geführt wird.
            Gruß
            AugustinMichel

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            • AugustinMichel
              Erfahrener Benutzer
              • 17.07.2014
              • 153

              #7
              Hallo,
              ich muss mich berichtigen: das mitwandernde Familienbuch gibt es seit 2009 nicht mehr.
              Gruß
              AugustinMichel

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