Bundesarchiv - invenio-Konto mit der eID seines Personalausweises verknüpfen

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  • JeLa
    Benutzer
    • 30.12.2018
    • 87

    Bundesarchiv - invenio-Konto mit der eID seines Personalausweises verknüpfen

    Hallo,

    hat schon mal jemand sein invenio-Konto mit der eID seines Personalausweises verknüpft? Nach dem Update des Portals am 12.02.2020 soll es damit möglich sein, "auch außerhalb der Lesesäle des Bundesarchivs zugangsbeschränkte Erschließungsinformationen zu recherchieren und Digitalisate einsehen zu können, die nicht frei im Internet angezeigt werden."

    Mir ist leider aufgrund der Beschreibungen nicht ganz klar, ob sich die erweiterten Rechte mit eID-Verknüpfung nur auf konkret gestellte Anfragen beziehen, oder ob dies generell für Recherchen für meine Ahnen- und Familienforschung gilt.

    Da ich einen Perso mit aktiver eID-Funktion habe und über die Kombination mit einem iPhone dieses als Lesegerät nutzen kann, habe ich die eID-Verknüpfung mit meinem invenio-Konto durchgeführt. Jetzt habe ich das Bundesarchiv mit einem Benutzerantrag angeschrieben, den ich bei drei bisherigen Anfragen verwendet habe und um Einrichtung der erweiterten Rechte gebeten. Was das letztlich bewirkt, ist mir aber völlig unklar. Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

    Beste Grüße
    JeLa
    Zuletzt geändert von JeLa; 05.03.2020, 18:34.
  • JeLa
    Benutzer
    • 30.12.2018
    • 87

    #2
    Zitat von JeLa Beitrag anzeigen
    Da ich einen Perso mit aktiver eID-Funktion habe und über die Kombination mit einem iPhone dieses als Lesegerät nutzen kann, habe ich die eID-Verknüpfung mit meinem invenio-Konto durchgeführt. Jetzt habe ich das Bundesarchiv mit einem Benutzerantrag angeschrieben, den ich bei drei bisherigen Anfragen verwendet habe und um Einrichtung der erweiterten Rechte gebeten. Was das letztlich bewirkt, ist mir aber völlig unklar. Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

    Hallo,
    ich habe heute folgende Antwort vom invenio-Team des Bundesarchiv erhalten:
    Die im Zuge der Registrierung/Anmelde mit eID verbundende Erweiterung Ihrer Rechte bezieht sich nur auf konkret gestellte Anfragen. Im Zuge der Bearbeitung einer Anfrage können Ihnen auf Antrag von der fachlich zuständigen Stelle Rechte zugewiesen werden, die Ihre Recherchemöglichkeiten erweitern.

    Der Zugriff auf rechtebehaftete Erschließungsinformationen zu Archivgut war bis zur Einführung der eID nur in den Benutzersälen des Bundesarchivs möglich. Im Bundesarchiv findet eine Vor-Ort-Identifizierung im Benutzersaal durch den Benutzersaaldienst statt. Diese Identifizierung kann nun im Internet durch die Anmeldung mit eID ersetzt werden. Weiterhin ist es allerdings notwendig, dass auf Grundlage Ihres genehmigten Benutungsantrages Ihnen von der fachlich zuständigen Stelle Rechte zugewiesen werden.

    Dieser Schritt ist jedoch bei Ihnen noch nicht erfolgt, weshalb Sie aktuell nicht über erweiterte Rechte verfügen. Ihre Rechte sind für Sie unter Benutzerdaten > Rechteprofil einsehbar.
    Was auch immer der "Zugriff auf rechtebehaftete Erschließungsinformationen" beinhaltet, der sonst "nur in den Benutzersälen des Bundesarchivs möglich" ist. Da ich derzeit noch zwei Anfragen offen habe, die noch nicht bearbeitet wurden, harre ich mal der Dinge, ob sich in diesem Zusammenhang etwas ergibt. Die Antwort vom invenio-Team ging jedenfalls Cc an die Stellen, bei denen ich Anfragen laufen habe.

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    • Juergen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 6044

      #3
      Hallo JeLa,

      was soll das Ganze Dir überhaupt bringen, verstehe nur "Bahnhof"
      Die obigen user haben doch ihre gewünschten Dokumente erhalten nach
      Antrag und Kopie des PA.

      Meinst Du Du könntest mit dem Prozedere so Zugriff von Zuhause am PC erhalten?
      Dann müssten die Dokumente aber auch bereits im Archiv digitalisiert vorliegen.
      So wie ich es sehe, sind die Akten überwiegend nicht digitalisiert.

      Ich habe selbst doch noch keinen Antrag Betreffs meines Opas gestellt (NSDAP).

      Viele Grüße
      Juergen
      Zuletzt geändert von Juergen; 09.03.2020, 19:33.

      Kommentar

      • JeLa
        Benutzer
        • 30.12.2018
        • 87

        #4
        Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
        Meinst Du Du könntest mit dem Prozedere so Zugriff von Zuhause am PC erhalten?
        Dann müssten die Dokumente aber auch bereits im Archiv digitalisiert vorliegen.
        So wie ich es sehe, sind die Akten überwiegend nicht digitalisiert.
        Ich habe keine Ahnung, ob und was sich damit von den Beständen erschließen könnte, deswegen ja meine Frage hier in die Runde. Für mich sind die Beschreibungen auf dem invenio-Portal und die Antwort vom invenio-Team leider auch nur unverständliches Geschwurbel. Klar ist mir nur, mit der eID-Funktion des Perso kann man sich über das Internet eindeutig für Vorgänge persönlich legitimieren.



        Vielleicht war es nicht ganz zielführend, mich hier in den Thread mit dranzuhängen und ich hätte besser einen neuen aufgemacht, sei's drum.

        Kommentar

        • Weltenwanderer
          Moderator
          • 10.05.2016
          • 4364

          #5
          Hallo JeLa,

          stell doch am besten mal eine Anfrage ans Bundesarchiv, was genau dadurch zusätzlich durchsuchbar einsehbar wird. Würde mich auch interessieren.

          Zu meiner Anfrage kann ich nun berichten, dass für insgesamt 11 Scans von sechs Schriftstücken 15 Euro fällig wurden (wohl nicht über den Kopierdienst Selke).

          LG,
          Weltenwanderer
          Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager, Stiller
          Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
          Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
          Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
          Kreis Grünberg / Freystadt: Meißner, Hummel

          Mein Stammbaum bei GEDBAS

          Kommentar

          • JeLa
            Benutzer
            • 30.12.2018
            • 87

            #6
            Hallo,

            zur Orientierung: auf meine Anfrage, wurde das Thema "invenio-Konto mit der eID seines Personalausweises verknüpfen" aus dem bisherigen Thread abgetrennt.

            @Weltenwanderer
            Ich habe das Bundesarchiv jetzt noch einmal um eine Aufklärung gebeten. Ich habe darauf hingewiesen, wenn sie diese Funktion fördern und etablieren wollen, dass dann eine bessere Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten hilfreich wäre. Mal sehen, was da zurückkommt.

            Kommentar

            • Zetteltante
              Erfahrener Benutzer
              • 02.11.2009
              • 615

              #7
              Zitat von JeLa Beitrag anzeigen
              Thema "invenio-Konto mit der eID seines Personalausweises verknüpfen"
              Ich wüsste auch gerne, was man davon hat, den Personalausweis zu verknüpfen. Zu meiner Anfrage sollte ich einen Scan meines Personalausweises per Email zuschicken. Ich dachte, dies kann man sich dann sparen und es würde sich lohnen, wenn man öfter Anträge stellen will.

              Halte uns bitte auf dem Laufenden.


              @Weltenwanderer

              Laut Gebührenordnung werden es wohl 15,34 Euro für eine halbe Stunde Recherche gewesen sein. Die 11 Scans waren gratis. Ist doch toll.

              Viele Grüße

              Zetteltante

              Kommentar

              • JeLa
                Benutzer
                • 30.12.2018
                • 87

                #8
                Hier die Antwort auf meine nochmalige Nachfrage:
                invenio ermöglicht die Recherche in den Erschließungsinformationen der Archivalien des Bundesarchivs. Die Erschließungsinformationen zum überwiegenden Teil rechtefrei recherchierbar.

                Teilweise unterliegen die Archivalien und deren Erschließungsinformationen jedoch aufgrund von Bestimmungen des Bundesarchivgestzes (BArchG) Schutzfristen und können daher nicht frei im Internet angezeigt.

                Eine aktuelle Übersicht über rechtefreie und rechtebehaftete Erschließungsinformationen finden Sie nach dem Anmelden an invenio im vorgeblendeten Willkommenstext. Derzeit sind dies:

                Anzahl Verzeichnungseinheiten: 14.991.498
                frei verfügbare Verzeichnungseinheiten: 9.974.041
                Verzeichnungseinheiten mit Digitalisat: 66.747

                Die Schutzfristen für die Recherche und für die Einsicht in Archivgut können nach Einzelfallprüfung aufgehoben werden (§ 12 BArchG). Hierfür muss ein Benutzungsantrag, was in Ihrem Fall bereits geschehen ist, und ggfs. ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gestellt werden.

                Nach der Freischaltung einer Benutzung für rechtebehaftete Archivalien kann sich die Recherchebasis vergrößern. Benutzungsbeschränkungen können entweder für die Recherche der Erschließungsinformationen, für die Bestellung von Archivgut oder für beides gelten. Weitere Informationen zu den einzelnen Benutzungsbeschränkungen sind unter https://invenio.bundesarchiv.de/hilf...schraenkungen/ und unter https://www.bundesarchiv.de/DE/Navig...aenkungen.html abrufbar.

                Um den Sachverhalt besser zu visualisieren, möchte ich Ihnen ein Beispiel beschreiben. Eine Akte ist mit dem Titel "Landesverratsverfahren gegen den Bundeswehrgefreiten Max Mustermann" beschrieben. Akten, die sich auf natürliche Personen beziehen sind erst 10 Jahre nach Tod der Person für die Öffentlichkeit einsehbar. Da Max Mustermann im Jahr 1925 geboren ist und sein Todesjahr dem Bundesarchiv nicht bekannt und nicht ohne großen Aufwand zu ermitteln ist bzw. er möglicherweise sogar noch lebt, endet die Schutzfrist der betreffende Akte erst 100 Jahre nach seiner Geburt (§ 11 (2) BArchG), also mit Ablauf des Jahres 2025. Dementsprechend ist die Akte für Sie gegenwärtig nicht recherchierbar (auch die Information, dass eine bestimmte Akte überhaupt im Archiv vorhanden ist, ist schützenswert).

                Besteht im Rahmen Ihres Benutzungsvorhabens jedoch der Bedarf zur Einsicht in die Akte (bspw. Ihre Recherche würde sich auf Landesverratsverfahren gegen den Bundeswehrangehörige beschränken und somit die personenbezogenen Daten außer Acht lassen), könnte auf Antrag die noch laufende Schutzfrist verkürzt werden. Dies ist insbesondere für wissenschaftliche Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange möglich, sofern schutzwürdige Belange Betroffener oder ihrer Angehörigen nicht beeinträchtigt werden.

                Sofern Beschränkungen für Sie aufgehoben werden, sind die rechtebehafteten Erschließungsinformationen, die von der Aufhebung betroffen sind, wie in meiner vorherigen Mail beschrieben nur in den Benutzersälen des Bundesarchivs oder bei einer Anmeldung mit eID recherchierbar. Dies stellt die einzige "Erweiterung" dar, da bisher für eine Recherche in rechtebehafteten Erschließungsinformationen unabhängig der Aufhebung von Beschränkungen immer die Recherche aus dem Lesesaal des Bundesarchivs ausgeführt werden musste.

                Natürlich kann ich Ihnen nur im Allgemeinen Auskünfte über die Zugänglichkeit und Benutzungsbedingungen geben. Das Bundesarchiv muss bei jeder Schutzfristverkürzung zwischen den Rechten der betroffenen Personen in den Akten und den Rechten der Archivbenutzer auf Einsicht in Akten abwägen. Meine Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden von Ihnen bereits adressierten Fachabteilungen erteilen Ihnen im Einzelfall gerne weitere Auskünfte, da sie besser als ich beurteilen können, inwiefern ein Freischaltung von erweiterten Rechercherechten bei Ihrem Benutzungsthema möglich ist.

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                • Juergen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2007
                  • 6044

                  #9
                  Hallo JeLa

                  Danke für die Einstellung der Antwort.

                  "... Da Max Mustermann im Jahr 1925 geboren ist und sein Todesjahr dem Bundesarchiv nicht bekannt und nicht ohne großen Aufwand zu ermitteln ist bzw. er möglicherweise sogar noch lebt, endet die Schutzfrist der betreffende Akte erst 100 Jahre nach seiner Geburt (§ 11 (2) BArchG), also mit Ablauf des Jahres 2025. Dementsprechend ist die Akte für Sie gegenwärtig nicht recherchierbar (auch die Information, dass eine bestimmte Akte überhaupt im Archiv vorhanden ist, ist schützenswert). ..."

                  Jetzt 2020 minus Schutzfrist 100 Jahre, ergibt das bestimmte Akten einer Person die z.B. 1921 geboren wurde, diese Akten oder Dokumente noch der Schutzfrist unterliegen, und nicht mal recherchierbar sind, d.h., ob überhaupt Akten zur Person vorhanden sind.

                  @Zetteltante
                  "15,34 Euro für eine halbe Stunde Recherche gewesen sein. Die 11 Scans waren gratis."

                  Alles klar, geht preislich noch, so nicht lange recherchiert werden muss.

                  Viele Grüße
                  Juergen

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                  • JeLa
                    Benutzer
                    • 30.12.2018
                    • 87

                    #10
                    Zitat von Zetteltante Beitrag anzeigen
                    Zu meiner Anfrage sollte ich einen Scan meines Personalausweises per Email zuschicken. Ich dachte, dies kann man sich dann sparen und es würde sich lohnen, wenn man öfter Anträge stellen will.
                    Hierzu habe ich heute noch folgende Antwort vom invenio-Team des Bundesarchivs erhalten:
                    Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle kann ich Ihnen bestätigen, dass die Übersendung einer Ausweiskopie beim einem mit eID verknüpften Benutzerkonto entfallen kann.
                    Also immerhin etwas greifbares bei der eID-Verknüpfung des Perso mit dem invenio-Konto.

                    Kommentar

                    • JeLa
                      Benutzer
                      • 30.12.2018
                      • 87

                      #11
                      Hallo,

                      meine Nachfragen scheinen doch noch tiefer zu wirken. Ich habe noch eine Antwort von einer Referatsleiterin erhalten, die mir einen "kurzen Abriss über das komplexe Thema der archivischen Rechteverwaltung und -einräumung" gegeben hat.

                      Die Verknüpfung des invenio-Kontos mit der eID schafft in der Tat die technischen Voraussetzungen für die Recherche in und Ansicht von grundsätzlich noch gesperrten Unterlagen. Allerdings ist dies kein Automatismus, sondern für eine Schutzfristverkürzung (also Freigabe für die Recherche und/oder Bestellung in invenio) müssen in erster Linie die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein.

                      Um diese prüfen zu können, werden – getrennt nach Standorten – u.a. ein Antrag auf Schutzfristverkürzung sowie eine Besondere Verpflichtungserklärung von Ihnen benötigt. [...]

                      Erweiterungen des Rechteprofils werden immer nur für ein konkretes Benutzungsthema vorgenommen, weshalb Sie dieses im Antrag auf Schutzfristverkürzung angeben müssen. Das Thema des Antrags muss also mit dem Thema Ihrer Anfrage/Ihres bereits gestellten Benutzungsantrags) übereinstimmen.
                      [...]
                      Bei der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen wird es nun darum gehen, zwischen den Persönlichkeitsrechten von mehr als einer Million Personen (so viele verbergen sich nämlich hinter ZLA 1und der Bestandsgruppe Personen) und Ihrem individuellen Erkenntnisinteresse abzuwägen. Sollten Sie ein solch überwiegendes Interesse haben oder vermuten, so sollten Sie dies in Ihren jeweiligen Anschreiben unbedingt anführen. Eine Argumentation wie „mich interessiert nur eine Person, den Rest schaue ich gar nicht an“ o.ä. wird hier nicht hilfreich sein, da mit der Freischaltung der Zugriff auf alle personenbezogenen Unterlagen ermöglicht wird – unabhängig davon, in welchem Umfang er genutzt wird. Ich wollte Ihnen mit diesen Erläuterungen andeuten, dass bei rein privaten Forschungsanliegen damit gerechnet werden muss, dass ein die Persönlichkeitsrechte so vieler Personen überwiegendes privates Interesse schwer zu begründen und daher auch mit einer Ablehnung des Antrags zu rechnen ist.

                      Für den Fall, dass entsprechende Rechte (entweder nur für die Recherche oder mit Bestellmöglichkeit) erteilt werden, kann in invenio über eine deutlich vergrößerte Informationsbasis recherchiert werden. Ob auch Digitalisate eingesehen werden können, hängt neben der entsprechenden Berechtigung v.a. von deren Existenz ab. Im Bereich der personenbezogenen Unterlagen existieren derzeit nur wenige Digitalisate, was sich in den kommenden Jahren sicherlich ändern wird.
                      Wenn ich es richtig verstehe, wird es für die private Ahnen- und Familienforschung damit kaum eine Möglichkeit geben, erweiterte Rechte für Recherchen zu erhalten. Damit reduziert sich die Verknüpfung des invenio-Konto mit der eID des Perso auf den Wegfall der Kopie bei Benutzeranträgen.

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