Kaufcontract 1670

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  • Leineweber12
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2010
    • 1537

    [gelöst] Kaufcontract 1670

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufcontract
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1670
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: aus dem Lippischen
    Namen um die es sich handeln sollte: Barkhusen, Gube, Amelung



    Liebe Leser,
    bei diesem Kaufvertrag aus dem Jahre 1670 bin ich mir etwas unsicher, ob ich den Zusammenhang richtig gelesen habe. Es geht mir nicht um eine wörtliche Übersetzung, sondern nur um den Kontext.
    In diesem Abschnitt werden drei Personen (Cordt Barkhusen, Bernd Friedrich Gube und Hans Herman Amelung) erwähnt. Es geht um eine Hausstätte in der Nordstraße, die verkauft wird. Habe ich es richtig verstanden, dass diese Hausstätte dem Barkhusen gehört, von Gube belegt ist und an den Amelung und seine Erben verkauft werden soll?
    Es wäre schön, wenn Ihr einen aufschlussreichen Blick werfen könntet.

    Danke und viele Grüße von Leineweber
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Leineweber12; 25.03.2018, 12:08.
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Hallo Leineweber,

    hier ein Versuch, ohne Feintuning:

    Deß Herrn Cordt Brakhusen sen. Von seiner längs Bernd Friedrich Gube
    __ __ absteigender _ belegener Haußhütte, Uf gewiße lenge Und
    breite, Vermöge unter sich und Vereinbahrten und ufgerichteten Kauff Contracts einig
    geworden. mit begehren, solcher Kauffleute act dießem protocoll ein zu verleiben,
    so ist derselb von Wortt wie folgt, hirher eingeschrieben.
    Wir unten benannte behörigen hiermit öffentlich, daß wir auß wolbedachtem muhte, Von Unse-
    rer Haußstette uf die Nordstraße schließend, langs an Bernd Frederich guben Hauße
    Und Zwischen meiner Fuhr, so oft zu meinen Hauße Und scheunen für mich behalten,
    an Haußherren Amelungen und deßen Erben, zu einem Wohnhauße Und Haußstette
    erblich ewig, Und Unwiederufflich verkauft habe, 18 Fuße in die breite und in die
    lenge bis an den brunnen, welchen ehr mit zugebrauchen hat für die Sumb von 25 Taler.

    "Wir unten benannte" haben an Ameling und die Erben verkauft. Behalten aber einige Rechte bezüglich des Wegs zum Haus und zur Scheune.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Im Prinzip ja.
      Statt "so oft" heißt es "so Ich".

      Noch mal zur Klarstellung:
      Die Hausstätte ist nicht "von Gube belegt", sondern, wie August richtig gelesen hat, bei dessen Anwesen "belegen", also gelegen.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Leineweber12
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2010
        • 1537

        #4
        Hallo August und henrywilhelm,

        ich danke Euch beiden, besonders auch August für die Transkription .
        Und danke für den Hinweis, das es keine "Belegung der Hausstätte" gewesen ist .

        Viele Grüße von Leineweber

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