Hallo allerseits,
wann wurden nachträgliche Randvermerke in StA.-Registern
offiziell also durch das Standesamt vorgenommen?
So z.B. zum Tod des Beurkundeten im Geburts-Register
oder Heiratsregister.
Solche Randvermerke sind ja leider nicht immer vorhanden.
Ob dies amtlich immer so vorgesehen war
oder wurde es nach gut dünken gemacht oder z.B. weil gerade ein Erbschein ect. beantragt wurde?
Die Frage könnte wahrscheinlich nur ein Standesbeamts-Mitarbeiter
jener Zeit beantworten, ist klar.
Aber was meint ihr?
P.S. Ich weiß nicht ob dies heir schon besprochen wurde.
Viele Grüße
Juergen
wann wurden nachträgliche Randvermerke in StA.-Registern
offiziell also durch das Standesamt vorgenommen?
So z.B. zum Tod des Beurkundeten im Geburts-Register
oder Heiratsregister.
Solche Randvermerke sind ja leider nicht immer vorhanden.
Ob dies amtlich immer so vorgesehen war
oder wurde es nach gut dünken gemacht oder z.B. weil gerade ein Erbschein ect. beantragt wurde?
Die Frage könnte wahrscheinlich nur ein Standesbeamts-Mitarbeiter
jener Zeit beantworten, ist klar.
Aber was meint ihr?
P.S. Ich weiß nicht ob dies heir schon besprochen wurde.
Viele Grüße
Juergen
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