Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Adelsforschung
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #11  
Alt 20.03.2018, 12:44
Kasstor Kasstor ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: bei Hamburg
Beiträge: 13.440
Standard

Hallo,

hier https://books.google.de/books?id=B5Z...hausen&f=false werden die Vorgänge auch beleuchtet.
Ach so, das meiste ist ja schon bekannt: http://forum.vgd.ru/post/934/63313/p1837106.htm


Frdl. Grüße

Thomas
__________________
FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

Geändert von Kasstor (20.03.2018 um 12:55 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 20.03.2018, 14:21
NDemidoff NDemidoff ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 03.03.2018
Beiträge: 171
Standard

Frank K.

Guten Tag!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit zu diesem Thema.

In diesem Fall sprechen wir jedoch von zwei Brüdern: Magnus und Wilhelm ... von Nieroth a. d. H. Kappel (Und der Zeitraum: 1. Drittel des 17. Jahrhunderts).

Und Magnus Wilhelm, seit 1687 Baron Nieroth (c. 1663-1740), bezieht sich auf eine andere Linie (a. d. H. Koddil), und der Zeitrahmen ist völlig anders!

Mit aufrichtigem Respekt und besten Grüßen, Nikita
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 20.03.2018, 14:55
NDemidoff NDemidoff ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 03.03.2018
Beiträge: 171
Standard

Kasstor

Ihnen ist ich auch dankbar für die Aufmerksamkeit auf meine Forschung.

Du hast absolut recht!
Einige dieser "Prozesse" sind in der Ausgabe angegeben: Est- und livländische Brieflade: Schwedische und polnische Zeit, die Jahre 1561-1650

Aber, Der Autor veröffentlichte nur Dokumente, die für ihn "interessant" waren und nur diejenigen, die ihm zum Studium zur Verfügung standen ...

Die von Ihnen angegebenen Dokumente ("Protokolle") sind nicht original (!)

Die Quelle für die Veröffentlichung war die so genannte Sammlung: Abschrift aus des Mannrichters Gerhard Loden altem Rechtsbuch von 1645 im ehstl. Ritterschaftsarchiv.

Ich habe es geschafft, die originalen "Protokolle" des Oberlandgericht im Archiv von Tartu zu finden, digitale Kopien anzufertigen und zu studieren.

Ich möchte anmerken, dass die Ausgabe nicht ganz dem Original entspricht, wenn auch in einem unbedeutenden Ausmaß ...

Ich verwende Dokumente für meine Forschung, die nicht früher veröffentlicht wurden. Alles, was ich benutze, wurde von mir in den estnischen Archiven in Tartu entdeckt.

Die Hauptperson, die mich im Moment interessiert, ist Tonnis und seine Verwandtschaft mit den Brüdern Magnus und Wilhelm.

Leider wurde der Name Tonnis bisher nur in zwei Dokumenten gefunden: einen, den ich in dieses Thema gebracht habe, und einen anderen, den ich heute vorstellen werde ...

*Ich bin der Autor des Themas im Forum vgd

Dein demütiger Diener, Nikita Demidov.

Mit den besten Wünschen aus Belarus
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 20.03.2018, 17:14
NDemidoff NDemidoff ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 03.03.2018
Beiträge: 171
Standard

Guten Abend, meine Herren und Damen !
Wie versprochen, präsentiere ich Ihrer Diskussion den zweiten Text, wo "Tonnis Nieroth" erwähnt wird ...

! Und auch sein Bruder (?) Dietrich Nieroth - der Großvater von Dorothea (Jürgens Vater)

*Dietrich ist der Sohn eines der Brüder Herman (der kinderlos ist: "Der Herr hat mir keinen Erben gegeben")

Nach wie vor bleibt meine Frage: Wer war der Vater der Brüder Magnus und Wilhelm (mein Vorfahre) ?

Mit einer aufrichtigen Unterkategorie aus Weißrussland, Nikita
........................

P. S. Ich entschuldige mich bei den Experten, die konsultiert wurden, wenn ich taktlos in meinen Antworten war ... - Deutsch ist nicht meine Muttersprache, meine Muttersprache ist Russisch.

Meine "Taktlosigkeit" erklärt sich aus der Schwierigkeit, meine Worte zu übersetzen ....

........................,


Aus gewaltiger Macht / Des Durchlauсhtigsten Grosmechtigsten / Hochgebornen Fursten vnd Hern Herrn Gustaffus Adoloph , Der Schweden Gothen |
vnd Wenden Erkornen Konnigs / Grosfursten ihn finlandt Hertzogen des furstenthumbs Ehesten vnnd Westmanlandt / Meines aller gnedigsten Konniges vnd |
herren Vorordenter Manrichter ihn Hargen / Ich Wolter Vxkull zu Angern Nebenst meinen beiden beisitzern / Die Edlen Ehrnuestenn Vnnd Manhafften Wilhelm |
Wrangell zu Koÿell vnd Johan Vonn Vitinghoff zu Pechtell da wir saßen Vnnd hegeten das Vollen Kommene gericht , wegenn Vnsers gnedigsten konni= |
ges vnd herren , Seindt Vor mir Richter erschienen , Die Edlenn Ehrnuestenn Vnnd Manhafften Magnus Vnnd Wilhelm Neuroth Von Paiastfer |
gebruder Vnd mich Richter gebetenn , Die Edlenn Ehrnuestenn Vnnd Manhafften Georgenn Stakelbergk denn Jungern Vnnd Magnus Neuroth Von |
Koddill dieselben vor gerichte zu_laden vnnd vorzuheischenn vnd Inen vmb wissenschafft zu_fragen Welcher gestaldt der Edler Ehrnueste vnnd |
Manhaffte Herman Neuroth zu Lodenseeh vor seinen seligen abscheide , den auch Edlenn Ehrnuestenn Vnnd Manhafften , seinen Seligen Vettern |
Dittrich Neuroth den hoff vnnd das gantze gutt Lodensehe bescheiden , Vnnd vor seinen Rechten Erbenn erkorenn vnnd ernennett , Worauff ich |
Richter gemelte Zeugen Vorgefordertt , Vnnd sie bei dem Eyde , welchen sie Ihr konn : Maytt : gethan , wie auch bei Irer heill vnnd seligkeit Zum |
höchsten ermanett , Ire wissenschafft von sich Zugeben , was ihnen der sachen bewust sey . Vnd sie hieneben auch noch Zum andermall ermah= |
nett , das sie keinem tzu liebe oder Leide soltenn redenn . Hierauff haben obgemelte tzeugen dieses wohr zu sein bekandt vnnd ausgesagett. |
das sie Anno i603 . in der schweren Vnnd geschwindenn tzeitt der Pestilentz sein Zu dem seligen Herman Neuroth Zu Lodenseeh vor denn |
hoff gekommen , der meinunge ihn zubestichen , Da ist Inen seliger Herman Neuroth Vor der Pfortten endt kegen gegangen , die gemelte Zeugen |
aber haben Zu ihme eintretten wollen , Da hatt der selige Herman Neuroth ihnen Zugeruffen , sie solten nicht Zu ihm kommen , den es leider |
einen betrübten Zustandt in seinem hause hette , den ihme albereitt sein gantzes hausgesinde an Der Peste gestorben were , Er aber mitt sei= |
nen Deuttschenn Jungen were nor Vbrigk_blieben , Vnd die Pestilentz auch selbst albereitt am halse hette , Die Zeugen aber Vngeachtett , |
der Pestilentz , sich Gott befohlenn , Zu Ihrem guttenn freunde eingetretten , welcher sie dan gerne endtpfangen , Vnd ihn der höffte auff |
Etzlichenn Balcken niderzusetzenn gefolgett , Vor andern aber seinen Vettern Dittrich Neuroth Vnnd getzeugen Magnus Neuroth bey |
der handt genommen , Vnd sich zwischenn ihnen beiden eingesetzet , vnnd zu den seligen Dittrichen also diese Formalia angefangen mein |
lieber Vetter , Es ist mir Vonn hertzen lieb , das du bist tzu mir kommen , Ehr mich der liebe Gott Vonn diesem Jammerthall abgefordertt |
vnd habe dich derwegen gerne sprechen wollen , der Vrsachen halben weiln mir der Liebe Gott keine Leibes Erben bescherett , deme ich |
mein gutt Lodenseeh vnd meine bärschafft was mir der Liebe Gott vorliehen nach meinem Tode nachlaßen kan , Weiln du aber meines se= |
ligen Brudern Sohn vnd alletzeitt mein lieber Vnd gehorsamer Vetter gewesen bist , Vnd mich auch vor deines Vattern Bruder geehrett vnnd |
geliebett hast . Also will ich dich hiemitt vnd in gegenwartt deines lieben Brudern Tennies Neuroth vnd der andern Redlichen leutten so al= |
hier zukegen Vorhanden , Zu meinen waren rechten vnd vnwiderrufflichen Erben ernennett vnd ausgesprochen haben , das du |
allein mein Rechter Erbe Vnnd ein besitzer dieses guttes Lodenseeh wie auch aller meiner barschafft Vnnd liegendenn grundenn |
beweglich vnd Vnbeweglich mihts nicht ausbescheiden allein besitzen Vnnd gebrauchen soll , Eben so frey als ich es nach diesen loblichen |
Landtrechten auffs freyeste beseßen Vnnd genossen habe , als mein frey vnd wolgewonnen gutt , welches ich durch freyenn an mich |
gebracht vnd nicht Von denn Neurothenn herrurett , Also soltu es auch allein Vonn mir behalten vor meinen Schwestern bruder Kinder |
vnd aller menniglichen , Deßen soltu vorpflichtet sein nach meinem Tode alle meine schulde Zu_betzahlenn , Wie auch der Kirchen Zu Kegell |
vnnd Margima ihre gelde tzutzustellen , vnd ab woll selige Tennies solches disputiret hatt er doch daßelbige nicht geachtet , vnd also be= |
stendig in seiner meinunge geblieben , Worauff Ich Richter denn Ortelßman gefraget , ob diese Zeugknus mitt Rechte bundig were , |
Darauf der Ortelßman geandtworttet , Wo fern es mitt Rechte vorwahrett ist . Als habe ich Manrichter mitt meinen beiden beisitzern |
diese Zeugknus mitt vnsern Pietzschafften vorsiegeldt vnnd mitt eigenen handen Vnterschrieben , Datum Angern den 20 May Anno i6i5 . |
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg eaa2472_001_0000013_00002_.JPG (40,5 KB, 6x aufgerufen)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
nieroth

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:50 Uhr.