Hallo,
bei der WaSt stellte ich eine Anfrage zu meinem Großonkel.
Jetzt wünschte die WaSt eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht des Rechtsnachfolgers.
Eine Vollmacht von meinem Großvater als noch lebender Bruder wurde nicht anerkannt.
Laut WaSt muss die Vollmacht von den Kindern aus. Dabei beruft sich die WaSt auf die WASt-VO §6 Absatz 1 und 2.
Ich habe mich mittlerweile auf die WASt-VO §6 Absatz 3 berufen da keine schutzwürdigen Belange mehr vorhanden sein sollten.
Der Großonkel starb in den 50ern (also über 10 Jahre), geboren wurde er 1919 (also vor über 90 Jahren) und seit dem die damaligen Unterlagen entstanden sind vergingen bereits über 70 Jahre.
Der Absatz 3 würde somit in allen Punkten erfüllt.
Ergebnis war, das ich jetzt wieder das gleiche Schreiben vom Sachbearbeiter erhielt.
Allerdings ist meiner Meinung nach, ein noch lebender Bruder mit den gleichen Eltern, nach §6 Absatz 2 ebenfalls geradlinig verwandt.
Jetzt überlege ich mir, ob ich das ganze einfach akzeptieren und auf sich beruhen lassen soll.
Zukünftig werde ich da noch mehrere Auskünfte einholen wollen und wenn ich mich da jetzt bei einem Sachbearbeiter "unbeliebt" mache wird das wohl nicht so toll für mich.
Andererseits war gerade dieser Bruder als "Prüfer" in einem Arbeitslager beschäftigt und daher wäre ich sehr an dessen militärischen Lebenslauf interessiert.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Viele Grüße
Jürgen
bei der WaSt stellte ich eine Anfrage zu meinem Großonkel.
Jetzt wünschte die WaSt eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht des Rechtsnachfolgers.
Eine Vollmacht von meinem Großvater als noch lebender Bruder wurde nicht anerkannt.
Laut WaSt muss die Vollmacht von den Kindern aus. Dabei beruft sich die WaSt auf die WASt-VO §6 Absatz 1 und 2.
Ich habe mich mittlerweile auf die WASt-VO §6 Absatz 3 berufen da keine schutzwürdigen Belange mehr vorhanden sein sollten.
Der Großonkel starb in den 50ern (also über 10 Jahre), geboren wurde er 1919 (also vor über 90 Jahren) und seit dem die damaligen Unterlagen entstanden sind vergingen bereits über 70 Jahre.
Der Absatz 3 würde somit in allen Punkten erfüllt.
Ergebnis war, das ich jetzt wieder das gleiche Schreiben vom Sachbearbeiter erhielt.
Allerdings ist meiner Meinung nach, ein noch lebender Bruder mit den gleichen Eltern, nach §6 Absatz 2 ebenfalls geradlinig verwandt.
Jetzt überlege ich mir, ob ich das ganze einfach akzeptieren und auf sich beruhen lassen soll.
Zukünftig werde ich da noch mehrere Auskünfte einholen wollen und wenn ich mich da jetzt bei einem Sachbearbeiter "unbeliebt" mache wird das wohl nicht so toll für mich.
Andererseits war gerade dieser Bruder als "Prüfer" in einem Arbeitslager beschäftigt und daher wäre ich sehr an dessen militärischen Lebenslauf interessiert.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Viele Grüße
Jürgen
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