Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Genealogie-Forum Allgemeines
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 02.02.2023, 20:04
eifeler eifeler ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 816
Standard Voreheliches Kind

Ein freundliches "Hallo" in die Runde.

In einer Heiratsurkunde einer Nebenlinie aus Pommern fand ich den Zusatzvermerk, dass der Bräutigam der vorehelichen Tochter der Braut gestattete, seinen Familiennamen zu übernehmen.
Sie war bereits 6 Jahre alt.

Meine Frage:
War sie nun das "Ergebnis" aus vorehelichem Vergnügens der Beiden und er somit selbst der leibliche Vater oder das Kind eines Anderen?
Wenn Letzteres, warum nicht der amtliche Eintrag unehelich?

Dank im Voraus für jede Hilfe und
freundlicher Gruß
Der Eifeler

Geändert von eifeler (02.02.2023 um 20:06 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.02.2023, 07:11
Ingenieur Ingenieur ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2012
Beiträge: 279
Standard

Mir scheint, dass es sich hier um eine "Einbenennung" handelt.
https://www.anwalt24.de/lexikon/einb...s%C3%A4nderung.

Damit ist ziemlich sicher, das der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.02.2023, 15:14
eifeler eifeler ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 816
Standard

Guten Tag, Ingenieur,

dank für die Nachricht.
Ob diese "Einbenennung" auch schon Anfang 19-Hunderter rechtliche Praxis war?

Gruß
Der Eifeler
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.02.2023, 21:08
sternap sternap ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4.043
Standard

wenn es sein kind wäre, stünde ihm der name zu, sobald er sich als vater bekennt. er kann es gewähren.

da es das kind eines anderen ist, gestattet er ihm die führung seines namens.
__________________
freundliche grüße
sternap
ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.02.2023, 06:47
Ingenieur Ingenieur ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2012
Beiträge: 279
Standard

Die Einbenennung wird im BGB geregelt. Das gibt es schon seit über 100 Jahren. Ob die Einbenennung schon immer enthalten war, weiß ich nicht, vermute es aber.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.02.2023, 06:56
Ingenieur Ingenieur ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2012
Beiträge: 279
Standard

In der Ausgabe von 1887 ist es in §1706 klar geregelt:

§ 1706. (1) Das uneheliche Kind erhält den Familiennamen der Mutter.
(2) [1] Führt die Mutter in Folge ihrer Verheirathung einen anderen Namen, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter vor der Verheirathung geführt hat. [2] Der Ehemann der Mutter kann durch Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde dem Kinde mit Einwilligung des Kindes und der Mutter seinen Namen ertheilen; die Erklärung des Ehemanns sowie die Einwilligungserklärungen des Kindes und der Mutter sind in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

https://books.google.de/books?id=B8I...tzbuch&f=false
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 07.02.2023, 10:34
sternap sternap ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 4.043
Standard

die stiefväter hatten die kinder oft so lieb wie ein eigenes, aber wirtschaftlivhe gründe, wie zahlungen durch den leiblichen vater oder seine weigerung, es adoptieren zu lassen,hinderten den sozialen vater an der adoption.
vielerorts bestand die hoffnung, das ledig gezeugte kind könne von der leiblichen väterlichen verwandtschaft ein erbe erhalten.
__________________
freundliche grüße
sternap
ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
unehelich , vorehelich

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:34 Uhr.