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#11
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Um noch einen Kommentar hierzu zu geben - ich hatte u.a. schon einen Hochzeitseintrag, in dem die Altersangaben des Paars explizit als "64" und "21" angegeben waren (er war Müller, also vermutlich kein armer Mann). Später hatte ich dann über die Sterbedaten nochmal einen Beleg - er wurde 89, sie heiratete erneut und starb 6 Jahre später. Es kommt gelegentlich vor. Dennoch sollte man natürlich prüfen, ob kein Fehler vorliegt. Aber ich hatte so was nicht erst einmal gefunden.
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#12
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Hallo,
ich kann folgenden Fall beisteuern: Mann 68 Jahre heiratet eine 19 Jährige. Nach 19 Monaten wurde ein Sohn geboren. Der Sohn des Mannes aus erster Ehe bekam dadurch einen 40 Jahre jüngeren Halbbruder und der Neffe des Mannes bekam eine 10 Jahre jüngere "Tante". LG Rolf |
#13
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Mal nicht ganz sowas Ernstes, wer kennt noch den alten ? (passenden) Gassenhauer von Otto Reutter
Gruß Nebelmond https://www.youtube.com/watch?v=tfu0aEEDTLI |
#14
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Guten Abend!
Ich hab auch so ein Paar (er mein Urgroßvater 6. Generation war Köhler), wo ich allerdings weder seinen Taufeintrag noch den Hochzeitseintrag der beiden finde. Gesichert ist sein Sterbeeintrag mit einem errechneten Geburtsjahr und ihr Taufeintrag, sowie die Taufeinträge der 5 Kinder. Er war bei der wahrscheinlichen Hochzeit vor der Geburt des 1. Kindes rund 66 Jahre, sie war 29 als das 1. gemeinsame Kind auf die Welt kam. Sie hatte ein lediges Kind als sie 19 war. Das letzte Kind kam auf die Welt als er 73 Jahre alt war und sie 36 Jahre alt war. Anscheinend ist er mit rund 76 Jahren dann gestorben. Ob das mit seinem Alter so stimmt kann ich nicht sagen, weil mir der Taufbeweis oder der Traueintrag fehlt. So sehr ich auch suche, ich find nix was drauf hindeuten könnte, auch nicht, ob es seine erste Ehe war, weitere Kinder find ich nicht. Draufgekommen bin ich, als mir mein Programm ein Konsistenzproblem bei der Plausibilitätsprüfung angezeigt hat. Weil Vater und Kinder so weit auseinander sind. Ein 2. Fall ist, wo eine Frau auf einem Bauernhof verheiratet war und als ihr Mann gestorben war (sie war 44) und ihr Schwiegervater = neuer Mann war 72. Da wars klar, warum die geheiratet haben, es gab Kinder, und der Hof sollte vermutlich in der Familie bleiben (war Generationen über in der Familie des Mannes und auch danach noch). Geändert von LisiS (16.12.2019 um 22:08 Uhr) |
#15
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Zitat:
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#16
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@ wimper
JA! Verstehst du völlig richtig! Der Jungbauer ist gestorben, sie hat den Altbauern geheiratet. |
#17
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Zitat:
Gruss Astrid, die immer noch den Kopf schüttelt, wenn sie daran kent, dass sie ihren Schwiegervater heiraten müsste |
#18
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Zitat:
Alles Gute Marcus |
#19
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Hallo,
dafür gibt es ja den Ehedispens. Soweit ich weiß, sind nur Heiraten den mit eigenen Eltern, Kindern oder Geschwisten völlig verboten. Alles anderen konnte man sich mit einem Dispens schon erlauben lassen, entweder vom Bischof, oder bei den engeren Verwandtschaften wie z.B. Onkel-Nichte, vom Papst. LG, Antje |
#20
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Ich hab mir jetzt noch mal die Traueinträge rausgesucht.
Der Altbauer war gar nicht so blöd... Erst hat er die Hoferbin geheiratet, da war er 22 Jahre und sie schon 35. Zuhause hatte seine Familie auch schon einige Generationen einen Hof, gut geheiratet. Mit ihr hat er 5 Kinder gehabt. Dann starb die Frau und er noch eine Bauerstochter geheiratet, da war er 39 und sie 27. Mit der hatte er dann noch 8 Kinder. Die starb mit 41 Jahren. Seine Schwiegertochter hat er dann erst 20 Jahre später geheiratet. Da war er 72 und sie 43. Steht nix dabei, dass er sie nicht hätte heiraten dürfen. Ich hab nur eine Trauung im Stammbaum, wo das sogar vom Standesamt, der Bezirkshauptmannschaft und vom Bischof genehmigt werden musste, dass Schwäger und Schwägerin heiraten durften. Also er war erst der Mann der Schwester und dann hat er die Schwester geheiratet, nachdem seine erste Frau gestorben war. Da gabs das mit dem Ehedispens. |
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