Tod 1666 in Breitenberg (Württemberg)

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  • Ferdix
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2018
    • 386

    [gelöst] Tod 1666 in Breitenberg (Württemberg)

    Quelle bzw. Art des Textes: Todeseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 26.01.1666
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Breitenberg (OA Calw, Württemberg)
    Namen um die es sich handeln sollte: Barbara Roller

    Würdet ihr mir bitte beim transkribieren des Todeseintrags vom 26. Januar behilflich sein? Hier ist was ich lese:

    d 26. January: ist seelig eingeschlaffen Barbara Hanß Rollers
    Bekhen Döchterlein von 10 -Jahren welches gar bald zum heiligen
    Abendmahl tüchtig [...] weil es in seinem Glaube[..] [...]
    Christ[..] mit [...] zu[..] ...
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ferdix; 30.12.2019, 14:29.
    Gruß,
    Alex
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    ... Döchterlein von 10 -Jahren welches gar bald zum Heiligen
    Abendmahl tüchtig gewesen weil es in Seinem Glaubens d. [dem] ganzen
    Christenthumb mit Bewunderung z____


    Das letzte Verb fällt mir nicht ein

    Vielleicht so was wie "zugwonnen", heute würde man schreiben "zugewandt"
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.12.2019, 14:59.
    Viele Grüße

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    • Ferdix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2018
      • 386

      #3
      Ich danke Dir! Ist mit "gar bald" gemeint, dass sie schon sehr früh am Heiligen Abendmahl teilgenommen hat? Sie war übrigens noch nicht ganz 10 Jahre alt - es fehlten noch 2 Monate.

      Hier nochmal komplett:

      d 26. January: ist seelig eingeschlaffen Barbara Hanß Rollers
      Bekhen Döchterlein von 10 -Jahren welches gar bald zum Heiligen
      Abendmahl tüchtig gewesen weil es in Seinem Glauben des ganzen
      Christenthums mit Bewunderung zugwonnen ...
      Zuletzt geändert von Ferdix; 30.12.2019, 15:53.
      Gruß,
      Alex

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Ich würde sagen, dass sie sich schon überdurchschnittlich intensiv mit dem Glauben beschäftigt hatte, sie also ertüchtigt war (fähig war) dieses ganze Prozedere zu verstehen, wie ein Erwachsener. Und dann auch bald daran teilzunehmen.

        Die Formulierung "gar bald" könnte darauf hindeuten, dass sie noch nicht teilgenommen hatte.
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.12.2019, 15:55.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Ferdix
          Erfahrener Benutzer
          • 24.11.2018
          • 386

          #5
          Ich als Atheist, der nie an einem Gottesdienst (außer Hochzeiten) teilgenommen hat, hätte gern gewusst: Muss ein evangelisches Kind zuerst konfirmiert worden sein um am Heiligen Abendmahl teilnehmen zu dürfen? Im Internet habe ich dazu keine eindeutige Antwort gefunden.
          Gruß,
          Alex

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Zitat von Ferdix Beitrag anzeigen
            ... Muss ein evangelisches Kind zuerst konfirmiert worden sein um am Heiligen Abendmahl teilnehmen zu dürfen? ...
            Heutzutage jedenfalls nicht. Quelle: https://www.landeskirche-hannovers.d...iern/abendmahl

            Jeder getaufte Christ soll am Abendmahl teilnehmen, wenn er mündig ist, und das ganze Prozedere versteht.
            Dies gilt dann natürlich auch für Kinder, die schon geistig reif dafür sind.
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.12.2019, 16:26.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Quelle für obigen Anhang: Seite 956 in https://books.google.de/books?id=fe9...page&q&f=false

              Teutscher Anti-Barclajus, Das ist: Außführliche Untersuchung Der gantzen Quaeckerey und Apologia Roberti Barclay: Darinn Dessen höchst-gefährliche Irrthümer, schändliche Sophisterey, und greuliche Verkehrungen der Sprüche H. Schrifft auffgedecket und widerleget ; Hergegen unsere Evangelische Lehr-Puncten gegen seine Beschuldigungen und Lästerungen sattsam behauptet werden. - Frankfurt/Main, 1691
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.12.2019, 16:32.
              Viele Grüße

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              • Ferdix
                Erfahrener Benutzer
                • 24.11.2018
                • 386

                #8
                Ok, danke. Dann bleibt die Frage, wer entscheidet, ob ein Kind mündig/geistig reif fürs Abendmahl ist? Heutzutage ist "Mündigkeit" ja mit Volljährigkeit gleichzusetzen.
                Gruß,
                Alex

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