Möglicher Hinweis zum Vater eines unehelichen Kindes?

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  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    Möglicher Hinweis zum Vater eines unehelichen Kindes?

    Guten Abend,

    seit Ewigkeiten versuche ich den Vater meiner unehelich in Wolkenstein bei Sachsen geborenen Ururgroßmutter Clara Melanie Tappert geb. Dost (1877-1927) ausfindig zu machen - ein schier aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen.
    In Kurzform:
    • kein Eintrag/Randbemerkungen zum Vater in der Geburtsurkunde oder Hinweise in den Sammelakten der Heirats- und Sterbeeinträge der Clara Melanie
    • keine Antwort vom Pfarramt bzgl. Einsicht in den originalen Taufeintrag, Einsicht in die verfilmten KBs ab 1875 aufgrund rechtlicher Gründe nicht möglich
    • Vormundschaftsakten nicht vorhanden/erhalten

    Bei der späteren Heirat der Mutter Amalie Bertha Dost (1860-1911) im Jahr 1880 mit dem Güterbodenarbeiter Moritz Hermann Müller (1857-1884) findet sich ebenso keine Bemerkung zu dem unehelichen Kind in der Sammelakte des Heiratseintrages, die auf eine eventuelle Vaterschaft hindeuten könnte.
    In der Sammelakte zu seinem verfrühten Ableben findet sich nun aber der interessante Hinweis, dass er vier Kinder hinterlassen hat. Geboren wurden ehelich aber nur drei Kinder.
    Ich habe jetzt den leichten Hoffnungsschimmer, dass der spätere Ehemann vielleicht doch der Vater gewesen sein könnte.
    Daher meine Frage:
    Weiß jemand, wie die Anzahl der aufgeführten Kinder in solchen Sammelakten am besten zu deuten ist? Wurden damals alle im Haushalt lebenden Kinder aufgezählt, nur die leiblichen oder oblag die Handhabung dem Gutdünken des Standesbeamten?
    Ich würde mich sehr über eure Rückmeldungen freuen.

  • #2
    Hallo Saraesa!
    Hatten die beiden zu ihrer Hochzeit eventuell einen Ehevertrag? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei Vorfahren genau notiert wurde, wieviele uneheliche Kinder es gibt (Name, Alter), teilweise auch, wer der Erzeuger ist (!) und ob der zukünftige Ehemann diese Kinder mit der Heirat annimmt. Vielleicht ist dies noch eine Möglichkeit, den Vater herauszufinden. Solche Verträge würden im zuständigen Staatsarchiv liegen.

    Viele Grüße
    Tanja

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    • Gudrid
      Erfahrener Benutzer
      • 22.04.2020
      • 1253

      #3
      Zitat von Saraesa Beitrag anzeigen
      • keine Antwort vom Pfarramt bzgl. Einsicht in den originalen Taufeintrag, Einsicht in die verfilmten KBs ab 1875 aufgrund rechtlicher Gründe nicht möglich
      • Vormundschaftsakten nicht vorhanden/erhalten
      Direkt beim Pfarramtsbüro anrufen, ich hatte da schon mehrmals sehr freundliche und informative Kontakte. Welche rechtlichen Gründe? Datenschutz für Geburten ist 120 Jahre.

      Die Vormundschaftakten müssen irgendwo verbracht worden sein. Bei uns z.B. ist das alles im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München gelagert.
      Ich hatte das Glück, dass damals gerade wegen Corona geschlossen war und die nette Mitarbeiterin mir die Unterlagen raussuchte und schickte. Sonst hätte ich persönlich vor Ort die Akten durchsuchen müssen.

      Lass dich nicht einfach so abspeisen, es gibt wirklich faule Mitarbeiter in Ämtern und anderswo, die genau wissen, wie man die Arbeit minimiert, indem man die Leute abwimmelt. Eine Portion Durchsetzungsvermögen schadet hier nicht.
      Liebe Grüße
      Gudrid
      Lieber barfuß als ohne Buch

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
        Welche rechtlichen Gründe? Datenschutz für Geburten ist 120 Jahre.

        Die Vormundschaftakten müssen irgendwo verbracht worden sein. Bei uns z.B. ist das alles im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München gelagert.
        Hallo,

        sie meint damit wohl, dass ihr das Buch nicht vorgelegt wird, weil die letzten Eintragungen in diesem Buch noch unter den Datenschutz fallen. Deshalb darf sie das ganze Buch nicht einsehen.

        Ich habe die Erfahrung gemacht, dass nicht alle (Vormundschafts)Akten aufgehoben wurden. Man kann zwar in einem Register sehen, dass es mal eine solche gegeben hat, aber man muss auch das Glück haben, dass diese zu den Akten gehört, die noch vorhanden sind. Ich hatte sehr oft den Fall, dass gerade die meiner Familie nicht dabei gewesen sind.

        Viele Grüße
        Tanja

        Kommentar

        • Gudrid
          Erfahrener Benutzer
          • 22.04.2020
          • 1253

          #5
          Zitat von TanjaBP Beitrag anzeigen
          sie meint damit wohl, dass ihr das Buch nicht vorgelegt wird, weil die letzten Eintragungen in diesem Buch noch unter den Datenschutz fallen. Deshalb darf sie das ganze Buch nicht einsehen.
          Guten Morgen,

          das ist doch kein Argument, kaum ein Amt legt das Buch vor, dafür gibt es doch Kopien.

          Freilich hast du recht, dass manche Vormundschaftsakten nicht mehr vorhanden sind.
          Liebe Grüße
          Gudrid
          Lieber barfuß als ohne Buch

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          • Saraesa
            Erfahrener Benutzer
            • 26.11.2019
            • 1010

            #6
            Hallo ihr zwei,
            vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
            Sächsische Kirchenbücher sind leider aus (für mich nicht ganz nachvollziehbaren) rechtlichen Gründen nur bis zum Jahr 1875 einsehbar. Für darüber liegende Jahrgänge erhält man vom Archiv nur die stereotype Antwort, dass man sich an das Standesamt wenden soll.
            Die Vormundschaftsakten von Wolkenstein sollen sich nicht erhalten haben, die Antwort habe ich mittlerweile schon von zwei Archiven bekommen.
            Daher habe meine Frage, ob sich jemand mit der Angabe der Kinderanzahl in Sammelakten auskennt.

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