Vormundschaftsakten

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  • Ysabell
    Erfahrener Benutzer
    • 23.09.2008
    • 259

    Vormundschaftsakten

    Hallo,

    gibt es für Hamburg Vormundschafts- oder Unterhaltsakten für uneheliche Kinder? Meine Ururgroßmutter Minna hatte zwei Kinder, 1910 und 1912, beide unehelich geboren, sie sollen aber den gleichen Vater haben. Minna soll laut meiner Großmutter über viele Jahre eine Beziehung zu einem verheirateten Mann gehabt haben, von dem diese beiden Kinder stammen sollen. Einen Namen kannte sie aber nicht. Da dieser Zweig ohne weitere Informationen leider abgestorben ist, hoffe ich nun auf irgendwelche weiteren Quellen, die mir den Namen des Vaters verraten könnten. Wenn es tatsächlich eine langjährige Beziehung war und beide Kinder den gleichen Vater haben, hoffe ich, dass er an irgendeiner Stelle vielleicht auch offiziell die Vaterschaft anerkannt hat. Geburtsurkunden und Taufeeinträge geben leider nichts her. Weiß jemand ob und wo es noch entsprechende Akten in Hamburg gibt und wo ich danach suchen muss? oder hat jemand andere gute Ideen, um an dieser Stelle weiter zu kommen?

    Ysabell
  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    #2
    Vielleicht lässt sich etwas im Staatsarchiv Hamburg finden. Zumindest finden sich über die Onlinesuche viele Treffer zum Stichwort "Vormundschaft".

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    • Ryusoken
      Erfahrener Benutzer
      • 28.10.2018
      • 119

      #3
      Hallo Ysabell,

      ich stehe derweil vor demselben Problem bzw. einem leicht abgewandelten. Meine Urgroßmutter wurde 1903 unehelich in Wilhelmsburg geboren, damals Landkreis Harburg, heute Hamburg-Wilhelmsburg. Der Vater ist nicht überliefert.
      Die Anerkennung der Vaterschaft wurde in der Geburtsurkunde eingetragen. In denen steht aber ja nichts drin. In deinem Fall blieb die Anerkennung wohl aus, da der Mann sich sonst gemäß § 172 RStGB des Ehebruchs schuldig gemacht hätte.
      Die Geburtsurkunde meiner Urgroßmutter enthält noch den Randvermerk "angezeigt beim Amtsgericht" mit einem Datum. Ich habe mich noch nicht an das Amtsgericht (Amtsgerichtsarchiv?) gewendet, da werde ich aber demnächst hinschreiben. So ganz bin ich mir da auch nicht sicher, welche Unterlagen wo zu finden sein sollen. Amtsgericht Hamburg wäre da wohl eine gute Anlaufstelle für dich.
      Die Vormundschaftsakten aus dem Staatsarchiv Hamburg bringen nur etwas, wenn der Vater früh starb, oder bei unehelichen Kindern die Mutter.
      Die Vormundschaftsakten sind dann indexiert nach dem verstorbenen Elternteil. Über diese lassen sich auch Rückschlüsse auf den Vater ziehen. In einer dieser Vormundschaftsakten, welche mir vorliegt, wird sogar der Vater des unehelichen Kindes genannt! Der Vater verstarb vor der Heirat und somit auch vor Geburt des Kindes.

      An deiner Stelle würde ich mich erstmal an das Amtsgericht Hamburg-Mitte wenden. Mit Glück sind noch Akten erhalten. Wenn das auch ins Nichts führt bleibt meiner Auffassung nach nur die Möglichkeit von einem Zusammenspiel von DNA-Test und Zufall. Auch wenn bei Ururgroßvater das schon etwas komplizierter werden dürfte da einwandfreie Zuordnungen hinzukriegen.

      Grüße
      Sönke
      Zuletzt ge?ndert von Ryusoken; 24.12.2020, 13:55.

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      • Lanzarote Fan
        Erfahrener Benutzer
        • 11.08.2016
        • 546

        #4
        Moin,

        Ich würde es hier versuchen:



        Da habe ich schon einmal etwas gefunden. In der Akte wurde auch der angebliche Vater in einem Fragebogen erfragt.

        In der Volltextsuche einfach 2 Wörter Vormundschaft frei Nachname eingeben
        Viele Grüße
        Silke

        ****
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        • Ysabell
          Erfahrener Benutzer
          • 23.09.2008
          • 259

          #5
          Ich wollte doch einmal berichten, wie die Geschichte ausgegangen ist. Ich habe tatsächlich eine Akte gefunden und nun auch endlich bekommen.
          64 Seiten mit Dokumenten zu meiner Urgroßmutter und ihrem älteren Bruder.
          Es wurde zwar für das erste Kind (1910 geboren) ein Vater angegeben, der die Vaterschaft aber abstritt. Wobei der Zeitpunkt des "letzten geschlechtlichen Verkehrs" perfekt zum Geburtszeitpunkt des Sohnes passt.
          Die Vaterschaft für meine Urgroßmutter hat er jedoch von Beginn an anerkannt. Im Zuge der Unterhaltsverhandlungen hat er dann auch nachträglich doch noch die Vaterschaft für den Sohn anerkannt. Kurz vor Geburt meiner Urgroßmutter wurde seine Ehe dann auch geschieden, die schon Vor der Geburt des 1. Kindes bestand, und er zog kurzerhand bei meiner Ururgroßmutter ein, wenn auch nur übergangsweise. Er muss aber ein wirklich armer Schlucker gewesen sein, denn seinen Unterhaltsverpflichtungen konnte er nie nachkommen und es gab wohl mehrere Zwangsvollstreckungsversuche, bei denen aber nie etwas zu holen war.
          Die Beziehung der beiden muss für viel Unmut in der Familie gesorgt haben. Der Schwager meiner Urgroßmutter, der die Vormundschaft für den älteren Sohn übernommen hatte, hat die Vormundschaft nach der Geburt des zweiten unehelichen Kindes abgegeben. Auch meine Großmutter wußte noch zu berichten, dass das Verhältnis meiner Ururgroßmutter zu ihrer Familie sehr gespannt war und zu weiten Teilen gar kein Kontakt mehr bestand. Das einzige Detail der Gechichte, dass nicht stimmte war die Religionszugehörigkeit des Vaters. Der ist nämlich nicht katholisch sondern evangelisch gewesen.
          Auf jeden Fall freue ich mich sehr, dass ich nun endlich weiter komme in dieser Linie.

          PS: und nach etwas Recherche in den Kirchenbüchern erklärt sich auch die Religionszugehörigkeit. Denn Sein Vater war katholisch, die Mutter evangelisch.
          Zuletzt ge?ndert von Ysabell; 19.03.2021, 16:52.

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          • Lanzarote Fan
            Erfahrener Benutzer
            • 11.08.2016
            • 546

            #6
            Hallo Ysabell,


            wo genau hast Du die Akten dann gefunden?


            Viele Grüße
            Silke
            Viele Grüße
            Silke

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            • Ysabell
              Erfahrener Benutzer
              • 23.09.2008
              • 259

              #7
              Im Staatsarchiv tatsächlich einfach den Namen des Kindes in der Suche eingegeben.

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