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  #1  
Alt 14.06.2021, 12:06
Benutzerbild von Saraesa
Saraesa Saraesa ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2019
Beiträge: 1.011
Standard "scheinbare Mutter"

In einer Aufgebotsverhandlung lese ich bei der Braut in der Zeile zur elterlichen Zustimmung Folgendes:
"wurde von der mitunter von Person bekannten scheinbaren Mutter mündlich erteilt"
Der ganze Satz ist für mich sehr merkwürdig formuliert und äußerst verwirrend. Ich bräuchte daher ein paar Vorschläge für die Entschlüsselung.
Was bedeutet "mitunter von Person bekannt"? "Von Person bekannt" ist ja eine Standardformulierung, aber warum der Zusatz "mitunter"?
Und was ist eine "scheinbare Mutter"? Laut Geburtsurkunde ist die Braut definitiv als Kind dieser Frau zu Welt bekommen. "Scheinbar" würde sich für mich auf eine Art von Vorgeblichkeit oder Vortäuschung der Mutterschaft beziehen, was jedoch in diesem Fall keinen Sinn ergibt.
Kann mir jemand bei der Entwirrung dieses Satzes helfen?
Ich würde mich sehr freuen!
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg scheinbaremutter.jpg (56,3 KB, 27x aufgerufen)
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  #2  
Alt 14.06.2021, 12:10
Benutzerbild von jacq
jacq jacq ist offline
Super-Moderator

 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 9.719
Standard

Moin Saraesa,

Wurde von der mitunterschriebenen von Person bekannten Mutter mündlich ertheilt.

Also alles im Lot.
__________________
Viele Grüße,
jacq

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  #3  
Alt 14.06.2021, 12:11
Feldsalat Feldsalat ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.08.2017
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 1.078
Standard

Da steht nicht "scheinbar":

Wurde von der mitunter-
schriebenen Mutter mündlich
ertheilt.

Einschub:
von Person bekannten
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  #4  
Alt 14.06.2021, 12:16
Benutzerbild von Saraesa
Saraesa Saraesa ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 26.11.2019
Beiträge: 1.011
Standard

Ach herrje, was für ein böser Lesefehler!
Vielen Dank für die Aufklärung, so ergibt das gleich mal mehr Sinn.
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