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Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen?
Hallo,
ich bin relativ neu im Thema Ahnenforschung und ich hätte ein paar Fragen, die mir das Forum noch nicht so richtig beantwortet hat: 1. Wie weit kann ich realistisch gesehen meine Ahnen zurückverfolgen, ohne daraus einen Fulltime- Job zu machen? Wie weit seid ihr bei euch gekommen? 2. Wo kann man seine Ergebnisse am sinnvollsten veröffentlichen oder/und eine .ged Datei hochladen? 3. Wenn auf alten Urkunden das Hakenkreuz als Stempel drauf ist, bekomme ich dann eine Kopie davon beglaubigt? Oder muß man das dann entfernen? Ist ja ein verbotenes Zeichen oder ist das bei Stammbüchern/Urkunden geduldet? Danke für jede Info. Gruß Christian |
#2
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Zu 1.) kann ich dir sagen, dass für die meisten bürgerlichen und bäuerlichen Familien um die Zeit des 30-jährigen Krieges (also Mitte 17. Jahrhundert) Schluss ist. Entweder wurden die Kirchenbücher aus der Zeit davor durch eben diesen Krieg zerstört, die Aufzeichnungen sind mangelhaft oder schlichtweg wurden keine Bücher geführt.
Mehr Glück hast du wenn du aus dem Adel stammst, viele adelige Familien führen schon seit Jahrhunderten Ahnentafel und diese gehen i.d.R. weiter zurück. |
#3
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RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen ?
Hallo Christian2006,
wozu benötigst du eine beglaubigte Kopie, wenn du das Original hast? Ich habe jede Menge Originale aus dieser Zeit. Aber deshalb sind sie doch rechtskräftig. Andere Urkunden werden doch auch nicht vernichtet, nur weil sie für heutige Zeiten ein verbotenes Symbol haben. Und entfernen auf keinen Fall. Ich habe zwar noch keine beglaubigten Kopien aus dieser Zeit benötigt, aber das wäre dann ja Urkundenfälschung. Eine beglaubigte Abschrift erstellen? Wäre m.E. aber auch nicht i.O., denn das Original mit diesem Symbol hast du ja dann immer noch. Ich würde an deiner Stelle einfach im Ordnungsamt anfragen, denn die nehmen schließlich Beglaubigungen vor. Ich habe in FOKO gerade eine Ahnenliste mit Daten aus dem 16./15. Jahrhundert gesehen, die die Familie meines Mannes betrifft. Sind aber ganz normale Bürgersleut. Vielleicht ist es wichtig, in welcher Gegend geforscht wird. Schließlich sind ja nicht alle KB in den Kriegen vernichtet worden. Zur Veröffentlichung deiner Daten kann ich nichts sagen. War für mich bisher nicht so relevant. Ich erfasse meine Daten mit FTM2006 seit März 2006 und muss noch viel tun, um an eine Veröffentlichung zu denken. Schöne Grüße, Ursula |
#4
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RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen ?
Zitat:
Ich möchte das ganze "Zukunftssicher" machen für meinen Sohn und für die kommenden Generationen. Zitat:
Zufrieden? Ich benutze die Freeware Ahnenblatt. Ist nicht so schlecht, finde ich ... Zitat:
Gruß Christian |
#5
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RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen ?
Hallo Christian2006,
Zitat:
bei Personenstandsurkunden kannst du die beglaubigten Kopien immer nur beim Erst-Standesamt anfordern (Ausnahme: für Rentenrechnungsstelle). Aber davon mal ganz abgesehen: das Hakenkreuz spielt dabei keine Rolle. Zitat:
Doch ich habe schon mal eine Ahnentafel für einen Verwandten angedruckt. War lesbar - habe mich aber noch nicht ausführlich damit beschäftigt. Was mir aber sehr gut gefällt, sind die Notizen und Fakten, die im Bericht ordentlich aufbereitet erscheinen. Muss aber dazu sagen, dass ich die Software geschenkt bekommen habe. Erst hat mir Werner "Der Ahnenforscher 3.0" geschenkt. Da fand ich die Erfassung zum "Heulen" - alles sehr unübersichtlich. Aber vielleicht kann ich davon ja noch einmal etwas gebrauchen. Gruß, Ursula |
#6
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RE: Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen?
Moin Christian2006,
zu 1) Bei bürgerlichen Familien scheint a) in reformierten Gegenden mit Beginn der Reformation (ev.) Schluß zu sein und b) in katholisch gebliebenen Gegenden könnte man Glück haben, dass noch ältere Kirchenbuchaufzeichnungen irgndwo vorhanden sind. zu 2) Man sollte erst mindestens 6 Generationen zurück aufarbeiten, um an eine Veröffentlichung zu denken. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, z.B. als FOKO-Liste erstellen (s. Anleitung oben in diesem Forum) oder in einer eigenen Web-Seite darstellen (s. private Seiten). zu 3) Jede Ordnungsbehörde darf alte Urkunden als Fotokopie amtlich beglaubigen, kostet aber Gebühr. Ich würde Dir raten, bei dem alten Zustand der Papiere eine oder jeweils 2 saubere Foto-Kopien anzufertigen und diese dann amtlich beglaubigen zu lassen. Das hält sicherlich länger als die alten "Schinken"! Ansonsten darf ich Dir sagen, dass man "persönlich" in der Öffentlichkeit keine verbotenen Zeichen oder Symbole zeigen oder tragen darf. Mit den Stempeln auf Urkunden hat das nichts zu tun! Gruß bongolit |
#7
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Wie wäre es, die alten vom Zerfall bedrohten Urkunden zu laminieren?
Dann wären sie gegen weiteren Verfall geschützt und allzu teuer ist es auch nicht. |
#8
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Guten Tag
Zitat:
Lieber einfach nur Kopien erstellen. Das beste ist sogar einscannen und auf Archivpapier drucken Dazu gibt es hier auch ein Thema über Papierbeschaffenheit Schau mal bitte hier "Rost durch Tackerklammern" Rost durch Tackerklammern Zitat:
Für amtliche Zwecke müßtest Du das nach jedem Jahr erneuern, ansonsten sind sie dort ungültig. Zitat:
Läuft einwandfrei und absolut stabil Gruß Hugo |
#9
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Hallo,
zu 1.) Im günstigsten Fall kommt man bei KBs bis etwa 1500 zurück, dass heisst, die Bücher sind nicht durch widrige Umstände verlustig gegangen oder unleserlich geworden. Ich selbst habe bisher KB´s ev.-luth. bis 1624 zurück in der Hand gehabt. Was die weitere Rückverfolgung betrifft, so ist man dann auf Sekundärquellen, wie Steuerlisten, Einwohnerlisten etc. angewiesen. Wenn populäre Personen der Vergangenheit dabei sind kann es durchaus noch weiter zurück gehen, bei mir mittlerweile bis etwa 1180, was dann die 28./29. Generation ist. Manchmal sind Archive und Museen dabei sehr hilfreich. MfG! Lars |
#10
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Moin Hugo,
Du glaubst: "Für amtliche Zwecke müßtest Du das nach jedem Jahr erneuern, ansonsten sind sie dort ungültig." Woher hast Du diese Weisheit? Ich kann da nur sagen - Unsinn! Wenn ich früher was beglaubigen durfte, mit Behördenstempel, Datum und Unterschrift, dann galt das für alle Zeiten! Aber bitte, ich bin nun 2 Jahre a.D., weiß also nicht, ob irgendeine Landesregierung etwas Neues erfunden hat, was im Übrigen wirklicher Unsinn und Schildbürgerstreich wäre! Aber sicherlich kannst Du uns sagen, woher Du Deine Behauptung hast oder wo gefunden hast? Gruß bongolit |
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