1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 1

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2356

    [gelöst] 1849 Übergabevertrag einer Anbauernstelle § 1

    Quelle bzw. Art des Textes: Vertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hackemühlen Amt Bremervörde
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Fortsetzung mit § 1 1. Seite



    Es überlassen die .... Eheleute Elfert
    Finnen und Gesche Catharina Finnen
    geborene Meyn ihren gleichfalls
    gedachten ? Sohn Johann Heinrich Fin
    nnen die von ihnen in Besitz .....
    und zu Hackemühlen belegene Anbaustelle
    mit den darauf befindlichen Gebäuden,
    nemlich ein Wohnhaus, und eine
    Scheune, die sämtliche zu dieser


    2. Seite

    Anbaustelle gehörigen Grundstücke und
    Gerechtigkeiten ? so wie die sämtlich zu
    gekauften Ländereien, über.....alle
    Grundstücke welche überlassen gegenwar
    tig als ihr Eigenthum in Besitz haben,
    die Aussat und den Dünger auf und
    in diesen Ländereien, das zur Zeit
    ihres Austritts vorhandene Korn, ....
    ....., nach Vorabnahme von
    50 (pfd) .....und 1 ......
    wenn dieses dann noch vernünftig ist,
    von den vorhandenen Wiese, ......
    ......und zwei Stück junges Hornvieh
    und ein Pferd sollte von diesem Wie
    se vor der Antrittszeit .....verster
    ben so entfällt der ....so
    weil darauf etwas
    der Ueberlasser mit der Annahme
    ....kürzen zu können......
    erfüllt.....das sämtliche
    zum Ackerbau und der Viehzucht
    gehörigen Geräte namlich einen
    beschlagenen Wagen mit sämt
    lichen Zubehör, zwei Pflüge, eine



    3. Seite
    Egge, sowie alle Sonstigen Kleinigkei
    ten, das vorhandene Haus " Vieh" und
    ....gerät, das junge davon ausge"
    schlossen was Altenheiler davon aufs

    Altentheil be.....sind vom Back
    ofen, ......,Bucktröge und
    .....behalten ueberlassenle
    ben länglich den Mitgebrauch auch
    erhällt Annehmer noch ein vollststandi
    ges ......, mit den dazu gehörigen
    .....und......, mit den
    zur Zeit des Antritts noch vorhandenenDünger wurden.....die Länder
    eien, welch sich Altentheiler lebens
    länglich fuer sich zum Gebrauch aus
    beffunden, als die Ländereien des An
    nehmers welche mit Sommer früch
    ten bestellt werden sollen ge
    düngt, später behält ein jeder
    davon seinen......gewonnen
    nen ....für sich


    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung.
    Danke sehr.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred


    Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
    ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
    Eheschließung 1781 in Zittau
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    Fortsetzung mit § 1 1. Seite



    Es überlassen die gedachten Eheleute Elfert
    Finnen und Gesche Catharina Finnen
    geborene Meyn ihrem gleichfalls
    gedachten Sohne Johann Heinrich Fin-
    nnen die von ihnen in Besitz habende
    und zu Hackemühlen belegene Anbaustelle
    mit den darauf befindlichen Gebäuden,
    nemlich ein Wohnhaus, und eine
    Scheune, die sämtliche zu dieser


    2. Seite

    Anbaustelle gehörigen Grundstücke und
    Gerechtigkeiten so wie die sämtlich zu-
    gekauften Ländereien, überhaupt alle
    Grundstücke welche Überlasser gegenwär-
    tig als ihr Eigenthum in Besitz haben,
    die Aussaat und den Dünger auf und
    in diesen Ländereien, das zur Zeit
    des Austritts vorhandene Korn, Heu,
    Stroh, Speck, nach Vorabnahme von
    50 (pfd) Speck und 1 Himpte Rocken
    wenn dieses dann noch vorräthig ist,
    von den vorhandenen Viehe eine
    Kuh und zwei Stück junges Hornvieh
    und ein Pferd sollte von diesem Vie-
    he vor der Antrittszeit etwas verster-
    ben so erhält der Annehmer so
    viel weniger, ohne darauf etwas
    dem Ueberlasser an der Annahme-
    Summe kürzen zu können, ferner
    erlt Annehmer das sämmtliche
    zum Ackerbau und der Viehzucht
    gehörige Geräthe nemlich einen
    beschlagenen Wagen mit sämmt-
    lichen Zubehör, zwei Pflüge, eine



    3. Seite
    Egge, sowie alle Sonstigen Kleinigkei
    ten, das vorhandene Haus " Diel" und
    Küchengeräth, das jenige davon ausge"
    schlossen was Altenheiler davon aufs

    Altentheil benöthiget sind vom Back
    ofen, Buckelküben,Backtröge und
    Schneidelad behalten Ueberlasser le-
    benslänglich den Mitgebrauch auch
    erhällt Annehmer noch ein vollstständi-
    ges Bette, mit den dazu gehörigen
    Betttüchern und Kissenbühren, mit den
    zur Zeit des Antritts noch vorhandenen
    Dünger werden sowohl die Länder-
    eien, welche sich Altentheiler lebens-
    länglich fuer sich zum Gebrauch aus-
    beschieden, als die Ländereien des An
    nehmers welche mit Sommerfrüch-
    ten bestellt werden sollen ge
    düngt, später behält ein jeder
    den von seinem Viehe gewonnen
    nen Dünger für sich


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2356

      #3
      Ich danke Dir.
      Lieber Gruß
      Manfred


      Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
      ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
      Eheschließung 1781 in Zittau

      Kommentar

      Lädt...
      X