Hilfe bei der Interpredation des Gerichtbucheintrages

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  • AndreasWick
    Erfahrener Benutzer
    • 25.02.2020
    • 109

    [gelöst] Hilfe bei der Interpredation des Gerichtbucheintrages

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1750
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Penig bei Chemnitz
    Namen um die es sich handeln sollte: Wickleder



    Hallo an alle,


    anbei sende ich den Text eines Kaufvertrages aus dem Jahr 1750. Er ist schon übertragen in die lesbare Sprache, aber ich benötige Hilfe bei der Interpredation des ganzen. Was bedeutet dies? Kennst sich da einer von euch aus? Soll man den Kaufpreis zu dieser Zeit mit 1 Gulden= 10 Euro oder 1 Gulden = 50 Euro ansetzen? Auch da habe ich unterschiedliche Aussagen gefunden?


    Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!
    Andreas

    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von AndreasWick; 21.04.2021, 07:29.
  • LutzM
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2019
    • 3028

    #2
    Moin Andreas,

    aus dem Text ergibt sich für mich nicht allzu viel, evtl. nochmal das Original einstellen, denn die fehlenden Wörter können durchaus helfen den Sinn zu erfassen.
    Den Wert des Gulden einzuschätzen ist sicher schwierig. MMn. war das regional auch sehr unterschiedlich. Für Böhmen hab ich für die Zeit mal was von ca. 35 Euro/Gulden gelesen.
    Lieben Gruß

    Lutz

    --------------
    mein Stammbaum
    suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

    Kommentar

    • Alter Mansfelder
      Super-Moderator
      • 21.12.2013
      • 4673

      #3
      Hallo Andreas,

      seriöserweise unterlässt man eigentlich derartige Umrechnungen, da solche Vergleiche immer "hinken".

      Ansonsten ist der Inhalt trotz (sicher absichtlicher) Textverkürzung doch klar: Das Erbhaus wurde für 100 fl verkauft, der Käufer wird damit belehnt, und die Vorvorbesitzer behalten freie Herberge. Was ist Dir daran noch unklar?

      Es grüßt der Alte Mansfelder
      Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 19.04.2021, 10:41. Grund: Tippfehler und Ergänzung.
      Gesucht:
      - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
      - Tote Punkte in Ostwestfalen
      - Tote Punkte am Deister und Umland
      - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
      - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
      - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

      Kommentar

      • Octavian Busch
        Erfahrener Benutzer
        • 16.03.2021
        • 857

        #4
        Hallo Andreas
        Ich würde auch Vergleiche aus dieser Zeit mit heranziehen, eine Umrechnung auf heutigen Wert ist ziemlich gewagt. Ich habe schon einige Verkäufe aus den Gerichtsakten von Sachsen rausgezogen. Evtl. findest Du Deinen Originaleintrag hier: https://archiv.sachsen.de/cps/suche....htsb%C3%BCcher
        Häusler- Häuser mit Garten ging bei meinen Vorfahren für 50-150 Gulden weg. Grössere Gebäude auch mal für 300 Gulden. In der Stadt Frohburg hatte ich schon Hausverkäufe für 300 Gulden bei meinen Vorfahren gesehen.

        Pferdnerfrohngüter hatte ich für 1.000 Gulden unter meinen Vorfahren und grössere Hintersässergüter mit Wirtsschänke für 4.000 Gulden. Das ist bei mir aber auch das absolute Maximum.

        Und das die Altbesitzer sich Herberge festschreiben lassen, schein in dieser Zeit normal zu sein. Zumindest habe ich das jetzt schon sehr häufig gelesen.
        Gruss
        Thomas
        Ave

        gesucht in:
        Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler

        Kommentar

        • AndreasWick
          Erfahrener Benutzer
          • 25.02.2020
          • 109

          #5
          Hallo ihr,


          vielen Dank dafür, jetzt ist alles klar.


          @Thomas: Was hatte es denn für einen Hintergrund, dass die Vorbesitzer kostenfrei übernachten durften? Ist ja wirklich witzig, wenn man das in die heutige Zeit übertragen würde...


          Viele Grüße Andreas

          Kommentar

          • LutzM
            Erfahrener Benutzer
            • 22.02.2019
            • 3028

            #6
            Na ja, heute gibt es Rente und Sozialleistungen. Damals war es wohl die einzige "Versicherung". Wenn der Hof übergeben wurde, konnte man seine Eltern ja unmöglich vor die Tür setzen und sie ihrem Schicksal überlassen.
            Oft wurde noch viel mehr geregelt. Hatte ja vor kurzem mal einen Vertrag eingestellt, siehe hier. Da war sogar die Ofenbank zum Sitzen festgelegt.
            Lieben Gruß

            Lutz

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            • Octavian Busch
              Erfahrener Benutzer
              • 16.03.2021
              • 857

              #7
              Zitat von AndreasWick Beitrag anzeigen
              Hallo ihr,
              @Thomas: Was hatte es denn für einen Hintergrund, dass die Vorbesitzer kostenfrei übernachten durften? Ist ja wirklich witzig, wenn man das in die heutige Zeit übertragen würde...

              Hallo Andreas
              Wie Lutz bereits geschrieben hatte, gab es ja noch keine Rente oder andere staatlichen Leistungen.

              Ich hatte jetzt gerade in einem Kaufvertrag gelesen, das mein Vorfahr seiner Schwester Herberge bieten musste. Als sie mit 38 Jahren verstorben ist, musste mein Vorfahr sich auch um die uneheliche, unmündige Tochter seiner Schwester (also seine Nichte) kümmern und bis zur Volljährigkeit/Verheiratung beherbergen und versorgen.

              Ein schönes Beispiel, hatte ich mal hier gepostet (die Ofenbank ist dort auch erwähnt , aber auch Anteile an der jährlichen Obsternte, uvam): https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=204041
              Bei Interesse kann ich Dir auch bilateral noch Beispiele schicken (bereits transkripiert ).
              Gruss

              Thomas
              Ave

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