Versteigerungen
In der Teilungs - Sache : Sophia Hoffmann , ohne Gewerbe , Saarbrücken wohnhaft , Klägerin , vertreten durch Advokat -Anwalt Herrn BOLZ , gegen
1) Hrn. Friedr. Mettel , Buchbinder in Saarbrücken , als Vormund von Catharina , Johann , Marie und Philipp Hoffmann , minderjährige Kinder der verlebten Eheleute Johann Hoffmann und Catharina Mettel
und
2) Hrn. Daniel Mettel , Sattler , Saarbrücken , als Vormund der durch vorgenannten Johann Hoffmann mit seiner 2ten Ehefrau Maria Elisabeth Gutjahr erzeugten noch minderjährigen Tochter : Carolina Hoffmann , Verklagte , vertreten durch Advokat - Anwalt RUPP
wird in Gemäßheit der durch das Königl. Landgericht zu Trier am 25. Juli vor J. und 1. Februar l. J. erlassenen Urteile , vor dem unterzeichneten Carl Anton REUSCH , Königl. Preuß. Notar zu Saarbrücken , hierzu durch die allegirten Urteile committirt , in Beisein von Heinrich Ammon , Leinenweber, Beivormund der Kinder 1ter Ehe und von Anton Haldy , Fuhrmann , Beivormund des Kindes 2ter Ehe , Johann Hoffmann , beide zu Saarbrücken , wo auch die sämmtlichen Minorennen HOFFMANN ohne Gewerbe domilicirt sind.
Dienstag den 12. Juli l. J . Nachmittags um 2 Uhr , dahier zu Saarbrücken in dem Gasthause zum Lamm , bei Herrn Heinrich REUTHER zur Licitation nachbezeichneter Immobilien geschritten werden :
........................................
Die Bedingungen , unter welchen diese Versteigerung statt findet , so wie die Erwerbsdocumente und die allegirten landgerichtlichen Urteile nebst den Gutachten der Sachverständigen sind bei dem unterzeichneten Notar zu ersehen.
Saarbrücken den 5. Mai 1836
Der Königl. Preuß. Notar , C. A. REUSCH
Intelligenz - Blatt für den Kreis Saarbrücken 1836
In der Teilungs - Sache : Sophia Hoffmann , ohne Gewerbe , Saarbrücken wohnhaft , Klägerin , vertreten durch Advokat -Anwalt Herrn BOLZ , gegen
1) Hrn. Friedr. Mettel , Buchbinder in Saarbrücken , als Vormund von Catharina , Johann , Marie und Philipp Hoffmann , minderjährige Kinder der verlebten Eheleute Johann Hoffmann und Catharina Mettel
und
2) Hrn. Daniel Mettel , Sattler , Saarbrücken , als Vormund der durch vorgenannten Johann Hoffmann mit seiner 2ten Ehefrau Maria Elisabeth Gutjahr erzeugten noch minderjährigen Tochter : Carolina Hoffmann , Verklagte , vertreten durch Advokat - Anwalt RUPP
wird in Gemäßheit der durch das Königl. Landgericht zu Trier am 25. Juli vor J. und 1. Februar l. J. erlassenen Urteile , vor dem unterzeichneten Carl Anton REUSCH , Königl. Preuß. Notar zu Saarbrücken , hierzu durch die allegirten Urteile committirt , in Beisein von Heinrich Ammon , Leinenweber, Beivormund der Kinder 1ter Ehe und von Anton Haldy , Fuhrmann , Beivormund des Kindes 2ter Ehe , Johann Hoffmann , beide zu Saarbrücken , wo auch die sämmtlichen Minorennen HOFFMANN ohne Gewerbe domilicirt sind.
Dienstag den 12. Juli l. J . Nachmittags um 2 Uhr , dahier zu Saarbrücken in dem Gasthause zum Lamm , bei Herrn Heinrich REUTHER zur Licitation nachbezeichneter Immobilien geschritten werden :
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Die Bedingungen , unter welchen diese Versteigerung statt findet , so wie die Erwerbsdocumente und die allegirten landgerichtlichen Urteile nebst den Gutachten der Sachverständigen sind bei dem unterzeichneten Notar zu ersehen.
Saarbrücken den 5. Mai 1836
Der Königl. Preuß. Notar , C. A. REUSCH
Intelligenz - Blatt für den Kreis Saarbrücken 1836
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