Widerspänstige und Entwichene Militärpflichtige des Kreises Saarbrücken

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  • itau

    #46
    Kriegsrechtliches Erkenntniß

    Kriegsrechtliches Erkenntniß.

    Folgende Rekruten und Reservisten :

    I. aus dem Bezirke des 4. Rheinischen Landwehr - Regiments Nr.30.

    Vom I. Bataillon St. Wendel.

    Die Reservisten:

    1) Wallrand Valentin , der Werst - Division , * am 14. Dezember 1844 zu Luxemburg , ~ kath., Maler

    2) Lambert Nicolaus des 8. Rheinischen Infanter.- Regts. Nr.70 , * am 31 Oktober 1842 zu Bliesen , Kreis St. Wendel , ~ kath., Knecht


    Vom II. Bataillon Saarlouis

    Die Reservisten :

    3) Seidel Johann des 4. Rheinischen Inf.- Regts. Nr.30 , * am 25. September 1843 zu Bous , Kreis Saarlouis , ~ kath., Bergmann.

    4) Moser Jacob des 8. Rhein. Inf.- Regts. Nr.70 , * am 20 September 1843 zu Losheim , Kreis Merzig , ~ kath., Schuster.

    5) Poth Nicolaus des 8. Rhein. Inf.- Regts. Nr.70 * am 31 August 1839 zu Oberlöstern , Kr. Merzig, ~ kath., Schäfer.

    6) Schreiner Heinrich des 4. Rhein. Inf.- Regts. Nr. 30, * am 17. November 1842 zu Merzig , ~ kath., Schuster.

    7) Becker Peter Joseph des 4. Garde Grenadier - Regts., * am 18. Januar 1841 zu Limbach , Kr. Saarlouis , ~ kath., Tischler.

    8) Schneider Franz Jacob des Garde - Festungs - Artill. - Regts. , * am 24. August 1841 zu Dillingen , Kr. Saarlouis , ~ kath., Schmied.

    9) Vogelsang Johann Baptist des 8. Rhein. Inf.- Regts. Nr. 70 , * am 28. August 1842 zu St. Johann - Saarbrücken , ~ kath., Zeugschmied.

    10) Dewes Franz Joseph des Hessischen Feld - Artill. Regts. Nr. 11, * am 8. April 1845 zu Losheim , Kr. Merzig , ~ kath., Bierbrauer,


    sind durch kriegsrechtliches Erkenntniß vom 1. Juni , bestätigt am 24. Juni cr., in contumaciam für Deserteure erklärt , und der Reservist Franz Joseph Dewes zu einer Geldstrafe von 200 Thalern , die übrigen zu einer Geldstrafe von 50 Thalern ein Jeder verurteilt worden.
    Dies wird hierdurch auf Grund des § 225 Thl. II. Mil.- Str.- Ges.- B. bekannt gemacht.

    Trier den 29. Juni 1869

    Königliches Gericht der 16. Division .
    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1869 ( No. 682 )
     

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    • itau

      #47
      Kriegsrechtliches Erkenntniß

      Folgende Rekruten und zwar :

      II. aus dem Bezirke des 4. Rheinischen Landwehr - Regiments No. 30


      Ludwig Stetzer , * am 20. Juni 1853 zu Hangard , Kreis Ottweiler , ~ kath., Bergmann

      Michel Schwan , * am 26. Juni 1853 zu Breiten , Kreis St. Wendel , ~ kath., Schlosser

      Johann Klein , * am 19. Mai 1852 zu Saarlouis , Kreis Saarlouis , ~ kath., Schuster

      Michel Boullier , * am 11. April 1853 zu Berus , Kreis Saarlouis , ~ kath., Schreiner

      Mathes Schütz , * am 31. Mai 1853 zu Biel , Kreis Merzig , ~ kath., Bergmann ;

      sind durch kriegsrechtliches Erkenntniß vom 12. Januar 1875 , bestätigt am 16. Januar 1875 , in contumaciam für Fahnenflüchtige erklärt und jeder derselben eine Geldbuße von 100 und 50 Marl ( 50 Thaler ) zu erlegen für schuldig erachtet worden.
      Dies wird hierdurch auf Grund des § 255 Teil II. Militär - Straf - Gesetz - Buches öffentlich bekannt gemacht.

      Trier den 20. Januar 1875
      Königliches Gericht der 16. Division.

      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875

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      • itau

        #48
        WELLER Ludwig Adolf

        Nachdem der Desertions - Prozeß wider den

        Füsilier Ludwig Adolf Weller der 9. Compagnie 4. Rheinischen Infanterie - Regiments No. 30 , * 1850 zu St. Johann - Saarbrücken , ~ evgl., Schieferdecker ,

        eingeleitet worden ist , wird derselbe hierdurch aufgefordert , sich spätestens in dem auf Donnerstag , den 2. September 1875 , Vormittags 11 Uhr , im hiesigen Militär - Arresthause , angesetzten Termine einzufinden und sich über seine unerlaubte Entfernung zu verantworten , widrigenfalls derselbe nach abgeschlossener Untersuchung in contumaciam für Fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von 150 - 3000 Mark verurteilt werden wird.

        Trier den 7. Mai 1875
        Königliches Gericht der 16. Division.

        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875

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        • itau

          #49
          Nachdem wider :
          1) Die Füsiliere des Hohenzollernschen Füsilier - Regiments Nr. 40 :

          Klein Jacob der 3. Compagnie , * am 13. Dezember 1846 zu St. Barbe , Kreis Saarlouis , letzter Aufenthaltsort Dudweiler , Kr. Saarbrücken , ~ kath., Bergmann,

          Marson Johann der 12. Compagnie , * am 28. April 1842 zu Aussen , Kr. Saarlouis , ~ kath., Tagelöhner


          2) Die Ulanen des Rheinischen Ulanen - Regiments No. 7 :

          Hexamer Wilhelm der 3. Escadron , * am 28. April 1849 zu Bergheim , letzter Aufenthaltsort Ottweiler , ~ evang., Cigarrenmacher,

          Dreisch Gottlieb der 4. Escadron , * am 4. Juli 1849 zu Dudweiler , Kr. Saarbrücken , ~ evang., Bergmann,

          Trenz Johann der 4. Escadron , * am 12. April 1848 zu Wadern , Kr. Merzig , ~ kath., Schlosser ,

          Nicola Mathias der 5. Escadron , * am 1. Oktober 1850 zu Altforweiler , Kr. Saarlouis , ~ kath., Schreiber,

          der Contumacial - Desertions - Prozeß eröffnet worden , werden dieselben hierdurch aufgefordert , sich spätestens in dem auf den 12. September 1868 , Vormittags 10 Uhr , im hiesigen Militär - Arresthause zu ihrer Verantwortung anberaumten Termine einzufinden , widrigenfalls dieselben nach geschlossener Untersuchung für Deserteure erklärt und zu einer Geldbuße von 50 - 1000 Thalern verurteilt werden.

          Trier den 12. Mai 1868.
          Königliches Gericht der 16. Division.

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868 ( No. 581 )

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          • itau

            #50
            KRAEMER Nicolaus von St. Arnual

            Nachdem wider den Ulanen
            Nicolaus Kraemer der 3. Escadron , * am 10. Juli 1850 zu St. Arnual , Kreis Saarbrücken , ~ evang., Tagelöhner,

            der Contumacial - Desertions - Prozeß eröffnet worden ist , wir derselbe hiermit aufgefordert , sich spätestens in dem auf den 22. September 1868 , Vormittags 10 Uhr , im hiesigen Militär Arresthause zu seiner Verantwortung anberaumten Termine zu gestellen , widrigenfalls derselbe nach geschlossener Untersuchung in contumaciam für einen Deserteur erklärt und zu einer Geldbuße von 50 - 1000 Thalern verurteilt werden wird.

            Trier den 22. Mai 1868.
            Königliches Gericht der 16. Division .

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868.

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            • itau

              #51
              MICHELI Nikolas

              Der von hier entwichene Husar Nikolas Micheli der 2. Escadron Königs - Husaren - Regiments No. 7 , * am 13. Mai 1849 zu Düppenweiler , Kr. Saarlouis , ~ kathol., Bergmann,
              den 1. November 67 in den Dienst getreten ,
              wird hierdurch aufgefordert , sich spätestens am 29. April 1871 , Vormittags 11 Uhr , in dem hiesigen Militärgerichtslokale zu stellen , unter der Warnung , das er im Falle seines Ausbleibens für einen Deserteur erklärt und in eine Geldbuße von 50 - 1000 Thlr. verurteilt werden wird.

              Cöln den 29. Dezember 1870.

              Königliches Gouvernements - Gericht .

              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1871.

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              • itau

                #52
                JUNG Hubert

                Nachdem gegen den Musketier Hubert Jung , * am 22. November 1846 zu Rehlingen im Kreise Saarlouis , ~ kath., Porzellanarbeiter , vom 7. Rheinischen Inf.- Regt. Nr. 69 , das Contumacial - Verfahren wegen Desertion eingeleitet worden ist , wird derselbe hierdurch aufgefordert , sich spätestens in dem auf den 24. Juni 1871 Vormittags 11 Uhr im hiesigen Militär - Arresthause zu seiner Verantwortung anberaumten Termine einzufinden , widrigenfalls derselbe nach geschlossener Untersuchung in contumaciam für einen Deserteur erklärt und zu einer Geldstrafe von 50 - 1000 Thalern verurteilt werden wird.

                Coblenz den 28. Februar 1871.

                Königliches Corpsgericht des stellv. General - Commandos 8. Armee - Corps.


                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1871.

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                • itau

                  #53
                  Nachbenannte , gegen welche , nachdem sie sich heimlich von ihrem Truppenteil entfernt , beziehungsweise der Controlle der Landwehrbehörde entzogen , der Desertations - Prozeß förmlich eröffnet worden , werden hiermit aufgefordert , sich innerhalb 3 Monaten , spätestens aber den 21. März k. Js., Vormittags 11 Uhr , im Militär - Gerichtslokale des Korpsgerichts hier zu gestellen , um wegen ihrer Entfernung sich zu verantworten , widrigenfalls die Untersuchung geschlossen , Jeder von ihnen in contumaciam für einen Deserteur erklärt , und zu einer Geldstrafe von 50 - 1000 Thlr. verurteilt werden wird.

                  Kanonier Johann Dohr , Rhein. Feld - Artill. Reg. Nr. 8 , * am 2. Februar 1836 zu Untermorscholz .

                  Pionier Peter Hoffärber , Rhein. Pionier - Bataill. Nr.8, * am 16. Dezember 1846 zu Quierschied.

                  Reserve - Jäger Nathan Kahn , Rhein. Jäger - Bataill. Nr. 8 , * am 5. Januar 1839 zu Ottweiler.

                  Kanonier Heinrich Lorrang , Rhein. Festungs - Artill. - Reg. Nr.8, * am 14. Januar 1839 zu Dillingen

                  Kanonier Georg Rohner , Rhein. Feld - Artill. Reg. Nr.8 , * am 30. August 1846 zu Emmersweiler.

                  Kanonier Jacob Hild , Rhein. Feld - Artill. - Reg. Nr.8 , * am 5. September 1845 zu Kerlingen

                  Reservist Carl August Kirchberg , Hornist aus dem Bezirke des 2. Bataillons ( Saarlouis ) 4. Rhein. Landwehr - Regts. Nr. 30 , * am 20. November 1840 zu Schaffhausen .

                  Coblenz den 30. November 1869 .
                  Königliches Gericht des 8. Armee - Corps.

                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1869.

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                  • itau

                    #54
                    Kriegsrechtliches Erkenntniß

                    Kriegsrechtliches Erkenntniß.


                    Der Musketier Johann Senzig von der 4. Compagnie 4. Rheinischen Inf.- Regts. Nr. 30 ,*aus Beaumarais , Kr. Saarlouis ,

                    der Musketier Peter Wilhelm Seewaldt von der 5. Compagnie 4. Rheinischen Inf.- Regts. Nr.30, * aus Hilbringen ,Kr. Merzig,

                    der Musketier Peter Simon von der 5. Compagnie 4. Rhein. Inf.- Regts. Nr. 30 , * aus Neunkirchen , Kr. Merzig , Reg.- Bezirk Trier,

                    der Musketier Jakob Catarius von der 6. Compagnie 4. Rheinischen Inf.- Regts. Nr. 30 , * aus Wiebelskirchen , Kr. Ottweiler,


                    sind durch kriegsgerichtliches Erkenntniß vom 18. d. Mts. in contumaciam für Deserteure erklärt und jeder zu 100 Thalern Geldbuße verurteilt.

                    Mainz , den 24. Februar 1871
                    Königl. Gouvernements - Gericht.


                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1869

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                    • itau

                      #55
                      ORTLEPP Friedrich Gustav zu Güdingen

                      Öffentliche Vorladung.

                      Gegen den Musketier Friedrich Gustav Ortlepp
                      der 2. Compagnie , 3 . Thüringischen Infanterie - Regiments Nr. 71,
                      * am ........ zu Güdingen , im Kreise Saarbrücken,
                      ist der förmliche Desertations - Prozeß eingeleitet.

                      Derselbe wird hiermit aufgefordert sich spätestens am 29. März 1876 , Vormittags 11 Uhr , im Divisionsgerichts - Zimmer hieselbst , Barfüßerstraße im früheren Augustiner - Kloster einzufinden , widrigenfalls die Untersuchung geschlossen , er für einen Deserteur erklärt und zu einer Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurteilt werden wird.

                      Erfurt , den 24. November 1875.
                      Königliches Gericht , der 8. Division.

                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875.

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                        #56
                        BANZ Peter aus Neunkirchen

                        Edikalladung.

                        Wider den Musketier Peter Banz der 7. Compagnie des 4. Rheinischen Inf.- Rgts. Nr. 30 , * am ...... 1851 zu Neunkirchen , Kreis Ottweiler , von Profession Schuster , eingestellt am 3. Dezember 1873 ist die kriegsrechtliche Untersuchung wegen Fahnenflucht im Ungehorsamsverfahren eingeleitet.

                        Derselbe wird aufgefordert , zurückzukehren und sich spätestens am 29. Oktober L. Js. , Vormittags 11 Uhr im hiesigen Militärarresthause zu melden , widrigenfalls er in seiner Abwesenheit für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldstrafe von 150 - 3000 Mark verurteilt werden wird.

                        Diedenhofen am 25. Juni 1875.
                        Kaiserliches Commandanturgericht.

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875

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                          #57
                          Kriegsrechtliches Erkenntniß.


                          Nachstehende Militärpersonen nämlich :
                          Musketier Franz Schmidt des 8. Rheinischen Infanterie - Regiments * zu Neuforweiler, Kreis Saarlouis

                          Füsilier Johann Harig deselben Regiments , * zu Mitlosheim , Kreis Merzig ,


                          wurden durch kriegsrechtliches Erkenntniß vom 23., bestätigt durch den commandirenden General , 8. Armee - Corps am 27. v. Mts. in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldbuße von je 150 Mark verurteilt.
                          Saarlouis , den 1. März 1875
                          Königliches Commandanturgericht.
                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875. ( No. 417 )

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                            #58
                            Nachdem der Desertions - Prozeß wider folgende Mannschaften des 4. Rheinischen Infanterie - Regiments Nr. 30 und zwar:

                            den Füsilier Jakob Levy , jüdisch , * am 9. August 1852 zu Saarbrücken , Handelsmann,

                            den Füsilier Ludwig Heinrich Steiber , evangelisch , * am 6. Mai 1851 zu Saarbrücken , Bäcker,


                            eingeleitet worden , werden dieselben hierdurch aufgefordert , sich spätestens in dem auf Donnerstag den 11. März 1875 , Vormittags 11 Uhr , im hiesigen Militär - Arresthause angesetzten termine einzufinden , umd sich über ihre unerlaubte Entfernung zu verantworten , widrigenfalls dieselben nach geschlossener Untersuchung in contumaciam für Deserteure erklärt und in eine Geldbuße von 50 - 1000 Thlr. , verurteilt werden.

                            Trier , den 10. November 1874.
                            Königliches Gericht der 16. Division .

                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1874

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                              #59
                              JUNKER Peter

                              Der Musketier Peter Junker * am 8. Juni 1852 zu Rissenthal , Kreis Merzig ,
                              von der 2. Compagnie , 8. Ostpreußischen Infant.- Regts. No. 45 , wird hierdurch aufgefordert , zu seinem Truppenteil zurückzukehren und sich spätestens am 8. November d. Js., Vormittags 11 1/2 Uhr , im Gerichtslokale der 30. Division , Rue des prisons militaires No. 3 zu Metz einzufinden , widrigenfalls der gegen ihn eröffnete Desertionsprozeß geschlossen und er in contumaciam für einen Fahnenflüchtigen erklärt und zu einer Geldstrafe von 50 - 1000 Thlr. verurteilt werden wird.

                              Metz , den 8. Juli 1875 .

                              Königl. gericht der 30. Division.

                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875

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                                #60
                                BACK Mathias und NIXDORF Wilhelm

                                Die Musketiere
                                Mathias Back * am 2. November 1837 zu Erbringen , Kr. Merzig
                                und
                                Nixdorf Wilhelm * am 6. Oktober 1840 zu Roden , Kr. Saarlouis ,

                                der 8. Compagnie 4. Rheinischen Inf.- Tegts. Nr. 30 ,
                                haben sich heimlich von hier entfernt und werden deshalb aufgefordert , zu ihrem Truppenteile zurückzukehren , spätestens aber in dem auf den 25. Oktober d. J. , Morgens 10 Uhr , vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termine sich zu gestellen , widrigenfalls die wider sie wegen Desertion eingeleitete Untersuchung geschlossen , sie in contumaciam für Deserteure erklärt und in eine Geldbuße von 50 - 1000 Thalern verurteilt werden.

                                Frankfurt a. M. , den 12. Juni 1861
                                Königl. Preuß. Detachements - Gericht.

                                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1861

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