Gibt es Einwanderungsunterlagen zu Aussiedlern aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • peaks
    Benutzer
    • 07.09.2022
    • 23

    Gibt es Einwanderungsunterlagen zu Aussiedlern aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion?

    Hallo zusammen,

    ich habe mal gehört, dass Aussiedler die bis Ende der 1980er aus aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bei der Einwanderung nach Deutschland unter anderem einen Lebenslauf abgeben mussten. Vermutlich wird es ja auch noch diverse andere Unterlagen zu diesen Personen geben. Kann man diese Unterlagen als Verwandter irgendwo anfordern? Es geht mir um eine Großtante, die im zweiten Weltkrieg aus einem mennonitischen Dorf der Ukraine nach Deutschland flüchtete (EWZ-Unterlagen von 1944 vom Bundesarchiv Berlin habe ich bereits) dann nach Russland repatriiert wurde und Anfang der 70er nach Deutschland einwanderte. Gestorben ist sie Ende der 80er.

    Grüße
    peaks
  • Kleeschen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2014
    • 1655

    #2
    Der Frage würde ich mich auch gerne anschließen.

    Mir wurde mal von behördlicher Seite gesagt, dass es beim Bundesverwaltungsamt bzw. im Auffanglager Friedland Unterlagen geben könnte. Habe ich aber noch nie getestet. Habe mal versucht, die Einbürgerungsakte meines Großvaters aus dem Jahr 1976 zu erhalten (er wurde nicht durch die EWZ eingebürgert), aber mir wurde Akteneinsicht verweigert, da ich kein Beteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes bin.

    Viele Grüße
    Kleeschen
    Zuletzt geändert von Kleeschen; 23.08.2023, 22:04.
    Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
    Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
    Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
    Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
    Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
    Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

    Kommentar

    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 2645

      #3
      Hallo in die Runde,

      wahrscheinlich fehlte für eine Akteneinsicht der Nachweis des BERECHTIGTEN INTERESSES.

      Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass jemandem, der in gerader Linie verwandt und letzter lebender Abkömmling ist (durch Urkundenkopien belegen), und seine deutsche Abstammung damit nachweisen möchte, eine Akteneinsicht und beglaubigte Kopien nicht verwehrt werden können. Oder es wurde bereits damit vor langer Zeit die eigene Abstammung nachgewiesen und man möchte noch eine Kopie der Akten für seine persönlichen Unterlagen haben, im Sinne "Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung".
      Oder das berechtigte Interesse bei näheren Verwandten eine Akteneinsicht zu verlangen, ist eine Familienzusammenführung noch lebender Familienmitglieder. Das ist doch ebenfalls ein starkes Motiv.

      Es wird sicher auch einen Unterschied ausmachen, ob die Akten schon dem Archivrecht unterliegen.
      Zuletzt geändert von Balthasar70; 23.08.2023, 23:09.
      Gruß Balthasar70

      Kommentar

      • peaks
        Benutzer
        • 07.09.2022
        • 23

        #4
        Danke euch beiden. Ich denke ich werde es dann einfach mal beim Lager in Friedland versuchen.

        Kommentar

        • Kleeschen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2014
          • 1655

          #5
          Zitat von Balthasar70 Beitrag anzeigen
          wahrscheinlich fehlte für eine Akteneinsicht der Nachweis des BERECHTIGTEN INTERESSES.
          Hallo Balthasar70,

          ich befürchte nein. Bei einer "modernen Fallakte" einer Behörde handelt es sich ja nicht um Unterlagen, die für jeden Zugänglich sind. Ist ja auch richtig so, denn nicht jeden geht etwas an, was in den Akten über einen steht. Die Einsichtsmöglichkeiten regeln die Verwaltungsverfahrensgesetze.

          Die Einbürgerungsakte meines Großvaters, insofern diese überhaupt noch existiert (Aufbewahrungsfristen), wurde bisher nicht an ein Archiv abgegeben. Es handelt sich deshalb um reguläres Behördenschriftgut, dessen Benutzung, wie gesagt, nur nach dem betreffenden Verwaltungsverfahrensgesetz möglich ist. Diese Gesetze sehen i. d. R. nur für unmittelbar Beteiligte (d. h. hier der Eingebürgerte selbst) ein Einsichtsrecht vor. Mein Vater erhielt im gleichen Zug die "Staatsangehörigkeit durch Erklärung", wohl aber in einer getrennten Akte, deren Aufbewahrungsfrist schon abgelaufen ist. Deshalb ist auch er kein Beteiligter.

          Ich habe früher selbst in der Verwaltung der betreffenden Stadt gearbeitet und weiß deshalb, dass das zuständige Archiv nur sehr vorsichtig Unterlagen zur dauerhaften Aufbewahrung übernimmt. Dass die Akte also im Archiv landet, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

          Ich habe deshalb 2019 per E-Mail an die heute zuständige Behörde geschrieben und erklärt, wer ich bin und wofür ich die Akte haben möchte. Ich habe betont, dass mein Großvater vor über 30 Jahren verstorben ist und die Kinder mit einer Einsichtnahme einverstanden wären (ich hätte auch Vollmachten besorgt). Leider kamen nur zwei sehr trockene Antworten: "aus datenschutzrechtlichen Gründen ist leider nicht möglich, dass Sie Unterlagen aus Vorgängen Dritter Personen erhalten können." und "die Einsicht in die Verfahrensakten ist nach § XX Verwaltungsverfahrensgesetz nur Verfahrensbeteiligten erlaubt. Da Sie kein Verfahrensbeteiligter sind, können Sie keine Einsicht in die Akte Ihres Großvaters nehmen."

          Mehr lässt sich leider nicht machen, denke ich. Ich hatte auch schon mit Behörden zu tun, die dann mal ein Auge zugedrückt haben, aber ein Recht auf Einsichtnahme in diese Unterlagen hat wohl leider keiner mehr.

          Zitat von peaks Beitrag anzeigen
          Danke euch beiden. Ich denke ich werde es dann einfach mal beim Lager in Friedland versuchen.
          Hallo peaks,

          berichte gerne, wie es ausgegangen ist! Ich bin immer an Unterlagen meiner unmittelbaren Familie interessiert, habe die Sache mit Friedland bzw. dem BVA immer aufgeschoben.

          Liebe Grüße
          Kleeschen
          Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
          Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
          Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
          Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
          Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
          Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

          Kommentar

          • Balthasar70
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2008
            • 2645

            #6
            Hallo Kleeschen,

            man könnte die Akteneinsicht auf Basis IFG beantragen und unter Nachweis des Todes des Betreffenden um ungeschwärzte Akten bitten:



            Funktioniert nicht bei Archivakten, denn die unterliegen einer eigenen Rechtsmaterie, so meine Erfahrung.
            Zuletzt geändert von Balthasar70; 30.08.2023, 17:01.
            Gruß Balthasar70

            Kommentar

            Lädt...
            X