Zitat:
Das hieße, dass in unserem Fall keine weiteren kirchlichen Handlungen in Bingenheim überliefert sind.
Das wiederum bedeutete, dass das Ehepaar und seine Kinder sich ab 1695/96 schon nach FfM aufgemacht haben könnten, oder?
Zumindest gibt es im Mai 1695 schon einen Amtsverweser Krug in Bingenheim.
Thomas
Das hieße, dass in unserem Fall keine weiteren kirchlichen Handlungen in Bingenheim überliefert sind.
Das wiederum bedeutete, dass das Ehepaar und seine Kinder sich ab 1695/96 schon nach FfM aufgemacht haben könnten, oder?
Zumindest gibt es im Mai 1695 schon einen Amtsverweser Krug in Bingenheim.
Thomas
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