Wehrmachtsauskunftstelle - Erfahrung mit der WASt: Kosten? Dauer?

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  • #31
    Hallo Birgit,

    ich werde jetzt erst einmal abwarten. Marlies schrieb ja in der letzten Mitteilung, dass es bei ihr Monate gedauert hat. Die WAST wird sich schon melden und mitteilen, welche Unterlagen sie benötigt.

    Ich habe für meinen Vater und meinen Onkel angefragt. Sollte ich etwas vor dir hören und du Interesse haben, kann ich ja informieren, sobald ich etwas höre.

    Gruß,
    Ursula

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    • Friese
      Benutzer
      • 20.09.2006
      • 44

      #32
      Hallo Marlies

      ich als fiktiver Sohn bin doch der nächste Verwandte. Meine Oma hat schon das zeitliche gesegnet. Vielleicht hätte ich das mit angeben sollen. Aber vielleicht kommen die auch selber drauf, weil Zugang zu standesamtlichen Daten besteht oder sie an dem Jahrgang meines Opas (1905) nicht in Erwägung ziehen, dass meine Oma noch leben könnte.


      Mal sehen oder ich E-Mail die noch mal an.

      Wenn die Zugriff auf standesamtliche Daten haben, würden sie allerdings sehen, dass ich nicht der Sohn bin. Mmhh . Wäre wahrscheinlich klüger gewesen, die Unterlagen an mein Vaters Adresse schicken zu lassen.

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      • #33
        Hallo Friese,

        ich bin nicht fivtiv, sondern wirklich die Tochter meines Vaters und mein Vater ist Jahrgang 1910, trotzdem muß ich den Nachweis erbringen, dass ich der nächste noch lebende Angehörige bin.

        viele Grüsse
        Marlies

        Kommentar


        • #34
          Hallo Friese,

          bist du schon einmal auf die Idee gekommen, dass auch Mitarbeiter der WAST Zugriff auf dieses Forum haben, da öffentlich!

          Liebe Grüße,
          Ursula

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          • Friese
            Benutzer
            • 20.09.2006
            • 44

            #35
            Ist nicht ganz so schlimm, da wie gesagt, eine mir gegenüber erteilte Vollmacht vom nächsten Angehörigen vorliegt.

            Die Falschangabe greift folglich nicht in etwaige Rechtsphären ein. Zudem handelt es sich bei einer bloßen Falschangabe gegenüber einer Behörde, solange nicht in Verbindung mit einem Vermögensvorteil in der Regel nicht um eine strafrechtlich relevante Handlung. Selbst wenn keine Vollmacht des nächsten Angehörigen vorliegen sollte, glaube ich nicht, dass es sich um strafrechtlich relevantes Verhalten handelt. Vielmehr könnte mein Vater in Wahrnehmung postmortaler Persönlichkeitsrechte dann einen Unterlassungsanspruch bzw. Herausgabeanspruch durchsetzten.

            Insoweit alles halb so wild. Warte einfach mal ab. Sonst fülle ich den Antrag nochmal in Vertretung meines Vaters aus bzw. Erbringe den geforderten Nachweis.


            Aber ganz so schlau war die Vorgehensweise doch nicht. Im Endeffekt wirds so laufen: die schicken standardmäßig das Verlangen bez. der Nachweiserbringung des nächsten Angehörigen raus. Hier werde ich dann klarstellen, dass ich der Engel bin, zusätzlich ne Vollmacht von meinem Vater und fertig. Wird also wahrscheinlich so wie bei euch laufen.

            Liebe Grüße, Friese

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            • Löffel
              Erfahrener Benutzer
              • 31.08.2006
              • 121

              #36
              Hallo zusammen,

              ich habe auch bei der WASt einen Online-Antrag wegen eines Onkels von mir gestellt. Es hat knapp drei Wochen gedauert, bis ich einen Brief bekam (letzte Woche). Darin heißt es auch: "Auf Grund der unserer Dienststelle vorgegebenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht des Betreffenden. Im Todesfall des Betreffenden ist das Einverständnis des nächsten Angehörigen (der Witwe, falls verstorben von den Abkömmlingen ersten Grades) erforderlich."
              Mein Onkel ist im Alter von 18 Jahren (1943) in Rußland verschollen. Er war nicht verheiratet und hatte auch keine Kinder. Von wem soll ich denn dann bitteschön eine Vollmacht vorlegen? Hat jemand eine Idee?

              Außerdem soll ich eine Einverständniserklärung zur Kostenübernahme unterschreiben. In ihrem Anschreiben hat die WASt aber den Punkt "Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühren [...] könnte sich [...] auf bis zu € belaufen" offen gelassen. Hat einer von Euch Erfahrungen, in welcher Höhe da durchschnittlich Gebühren anfallen?

              Viele Grüße
              Matthias

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              • Friese
                Benutzer
                • 20.09.2006
                • 44

                #37
                Dies wäre meine persönliche Einschätzung

                Da durch die Vollmacht Persönlichkeitsrechte geewahrt werden sollen, die mit einer Erbschaft auf den Erben übergehen (postmortale Persönlichkeitsrechte), ist der Erbe zu ermitteln und von diesem eine Vollmacht vorzulegen. Wenn die Eltern deines Onkels nicht mehr leben, dürften nur noch die Geschwister deines Onkles als Erben in Betracht kommen (vgl. § 1925 BGB). Ich würde in diesem Fall die Umstände erläutern und eine Vollmacht, unterschrieben von allen Geschwistern, einreichen.

                Und des weiteren würde ich in der offen gelassenen Spalte einen Betrag einsetzen. Dann hören die dann auf zu recherchieren, wenn der Betrag überschritten würde.


                Schöne Grüße

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                • Wibi78
                  Neuer Benutzer
                  • 01.09.2006
                  • 6

                  #38
                  wast

                  Hallo Zusammen,

                  das mit der Vollmacht ist mir auch neu...

                  Hab schon 2 Anfragen, aus nicht direkter Linie beantwortet bekommen...

                  Ich bin mal echt gespannt, ob ich auch noch diesen Brief mit der Anfrage zur Vollmacht bekomme. Meine Anfrag, wegen meines Opa ist nämlich seit dem 31.05.2006 raus, also ein bißchen später als Marlies ihre...
                  ...Allerdings möchte ich hinzufügen, dass ich zwei Anfragen an dem Tag gemacht habe und den Brief für meinen Urgroßvater hab ich im August bekommen, das keine Daten vorhanden sind...

                  Also warten wirs ab und mal schaun, ob meine Oma mir die Vollmacht ausstellt....

                  Liebe Grüße Wibi

                  Kommentar

                  • Stef
                    Neuer Benutzer
                    • 16.09.2006
                    • 15

                    #39
                    Original von Bi-Ko
                    Hallo Stef,
                    wie ausführlich sind die Angaben denn, die du über den Volksbund von der WASt bekommen hast? Habe mich vor ein paar Tagen entschlossen meine Anfrage direkt an die WASt zu stellen. Den Umweg über den Volksbund kannte ich gar nicht. Sollte wohl mal aufmerksamer lesen...
                    Hallo,

                    die Angaben waren recht ausführlich, es hat allerdings auch dementsprechend durch die Weiterleitung lange gedauert. Es handelte sich dabei um einen Kriegsverschollenen und ich denke, das ich alle Auskünfte erhalten habe, die noch bekannt sind, d.h. ich weiß nun ganz genau bei welcher Brigade auf welchem km in welchem Land er seit wann vermisst wurde, wodurch oder wie genau, das werde ich wohl nie erfahren und die Geburts- und Sterbeurkunde gaben auch keine Auskunft darüber.

                    Herzliche Grüße,

                    Steffi

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                    • liseboettcher
                      • 26.03.2006
                      • 696

                      #40
                      Erfahrung mit der WAST

                      Meine Anfrage liegt schon mindestens 4 Jahre zurück, ich wußte von meinem Cousin nicht einmal das genaue Geburtsdatum, habe alles aufgeschrieben, was ich wußte, Angaben über seine Eltern und unser Verwandtschaftsverhältnis, sowie dass ich für die Familie Ahnenforschung betreibe. Ich habe alles bekommen, was sie hatten, wann in welchem Ausbildungslager bzw. Regiment oder so,wann und wo wodurch gefallen, wo begraben. Bezahlt habe ich etwa 25,00 DM, hatte vorher eine Begrenzung angegeben. Wenn teurer, sollten sie zurückfragen. Der Cousin ist 1943 gefallen, hatte noch keine Familie, Eltern und Geschwister leben auch nicht mehr. Ich war mit der Auskunft zufrieden, es hatte etwa 1/2 Jahr gedauert.

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                      • Bi-Ko
                        Benutzer
                        • 22.08.2006
                        • 57

                        #41
                        Na,
                        Heute gabs dann für mich auch Post von der WASt, ich brauch nun auch eine Vollmacht. Da die Eltern des Gesuchten nicht mehr leben und er auch keine Frau und Kinder hinterlassen hat, hat mein Vater mir die Vollmacht unterschrieben, ich hoffe das reicht denen. Mein Vater ist der Bruder des Gefallenen, bin ja nun auch mal gespannt was mich das kosten wird. Eigentlich ist es blöd das man die Suchanträge online abschicken kann, ist etwas irreführend. Die lassen sich in dem Schreiben auch nicht näher aus ob diese unterschriebene Vollmacht nun ausreicht, oder ich auch noch beweisen muß das tatsächliche keine "näheren" Angehörigen mehr leben, z.B. durch beigelegte Sterbeurkunden, auch weiß ich nicht ob die alle Angaben die ich online gemacht habe, schon übernommen haben, oder ob ich jetzt extra nochmal alles auflisten muß. Naja, wurschtel mich dann da mal durch

                        MFG
                        Birgit

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                        • Petra
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.02.2006
                          • 347

                          #42
                          Hallo zusammen,

                          habe heute Post von der WAST bekommen: den Antrag habe ich am 21.09.06 online gestellt, angegeben Verwandtschaft: "Großvater", Geburtsdatum und -ort wusste ich allerdings nicht, konnte nur "ca. 1900" angeben. Ich fragte nach den Krankenunterlagen aus dem 1. Weltkrieg, da er, wenn überhaupt, nur da aktiv gewesen sein konnte (er starb 1937). Diese Krankenunterlagen sollen ja im April 2006 an die Wast abgegeben worden sein.

                          Antwort heute: Ohne vollständige Personalien schwierig, vorsorglich wurden jedoch die Unterlagen aus dem 1. Weltkrieg überprüft, leider negativ.
                          Alle Stammrollen usw. der Preußischen Armee, des Übergangsheeres und der Reichswehr seien im Februar 1945 verbrannt. Auch Unterlagen der Kaiserlichen Marine seien verloren. Erhalten sind lediglich Krankenpapiere derjenigen Soldaten, die damals in Lazarettbehandlung kamen. Diese Papiere für die Geburtsjahrgänge ab 1870 sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Abt. IV - Ref. F Krankenbuchlager, Wattstr. 11-13, 13355 Berlin, aufbewahrt.
                          Die ihnen zugesandten Unterlagen der Geburtenjahrgänge 1900-1905 sind in absehbarer Zeit leider nicht prüfbar. Wann eine Bearbeitung erfolgen kann, ist im Augenblick nicht zu klären.

                          Glaubt Ihr auch, dass ich nur keinen Nachweis brauchte, weil es keine Unterlagen gibt?
                          Also gibt es für alle, die einen Nachweis erbringen müssen auch Informationen! Ist doch auch was!


                          Viele Grüße
                          Petra
                          www.serwaty.de

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                          • Norbert Staub
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.10.2006
                            • 169

                            #43
                            RE: Erfahrung mit der WASt?

                            Hallo Marlies, gerade habe die Fragen im Forum gelesen. Mit der Deutschen Dienststelle in Berlin habe ich bisher nur die besten Erfahrungen gemacht. Im Laufe der Zeit konnte ich 18 Urkunden und Gefallenenmitteilungen mit allen Angaben der Gefallenen und Vermissten meiner Famile bekommen. Weiterhin bekam ich auch wenn vorhanden, die Truppenteile und Ausbildungseinheiten. Desweiteren habe ich mit dem Suchdienst des Deutschen Roten Kreuz und dem Bund der Kriegsopfer die besten Erfahrungen.Durch dem Bund der Kriegsopfer konnte ich sogar zwei Grablagen erfahren. Eine konnte ich hier in Oberhausen besuchen. Während meiner Familienforschung konnte ich sehr viele Ortsfamilienbücher, Chroniken und Gefallenenbücher die meine Verwandschaft betreffen erwerben. Dort sind hunderte Gefallene erfasst. Einschließlich der Einheiten, Preussische Vermisstenliste, sogar die Art wie der Betreffende zu Tode kam. Diese Bücher haben Personen geschrieben die sich der Heimat verschrieben haben. Sie haben von allen Dienststellen, Angehörigen, Landratsämter, vom Volksbund alle Auskünfte bekommen.

                            Mit besten Grüssen

                            Norbert

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                            • Sigi
                              Benutzer
                              • 23.08.2006
                              • 44

                              #44
                              Nachweisstelle für Wehrmachtsangehörige

                              Hallo,

                              hat vielleicht jemand Erfahrungen mit der "Nachweisstelle für Wehrmachtsangehörige".

                              Habe heute bei denen angefragt was ich alles erfahren könnte, über die Dienstzeit meiner Großväter.
                              Darauf bekam ich die Antwort, sogar eine komplette Chronik der Dienstzeit wäre möglich, das war schonmal super, doch auf die Kosten angesprochen,
                              mußte die gute Frau erstmal nachfragen, sie sagte das ich mit mind. 25€ rechnen müsse und mehr. (Bearbeitungszeit 6-8 Monate.)
                              Als ich dan fragte, was das heißen sollte, erwiderte sie, dass sie dies nicht wisse, aber ich könnte ja einen Betrag angeben den ich bereit wäre zu zahlen.
                              Hat jemand vielleicht eine Ahnung mit wie viel Euro ich rechnen muss?
                              Gibt es auch noch andere Möglichkeiten um die Dienstzeiten nach zu vollziehen?

                              Gruß
                              Sigi

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                              • Siegfried Mühle
                                Erfahrener Benutzer
                                • 13.10.2006
                                • 211

                                #45
                                RE: Nachweisstelle für Wehrmachtsangehörige

                                Guten Abend Sigi,

                                ich habe die Unterlagen von 2 Personen suchen lassen. In dem Suchantrag hatte ich formuliert, dass ich nicht mehr als 75 Euro je Person ausgeben möchte.

                                Nach fünf Monaten habe ich die Unterlagen erhalten (eine Person zwei Seiten, die andere Person 4 Seiten und Anlagen) und musste je Suchauftrag 25 Euro zahlen.

                                Siegfried (Mühle)

                                Kommentar

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