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#1
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![]() Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1814-1840 Region, aus der der Begriff stammt: Wismar Guten Abend. im Buch: Beiträge zur Wismarschen Familienkunde kommt der Begriff Amtshaak vor. Wer kann damit was anfangen bzw mir erklären was es damit auf sich hat? Ist das ein Titel, Beruf oder ähnliches? zu finden unter anderem auch hier: https://www.archivportal-d.de/item/J...&hitNumber=166 |
#2
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![]() Eine Art Staatsanwalt oder so?
LG Uschi |
#3
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![]() Oder ein Amtshöker?
http://www.koeblergerhard.de/wikilin...er&f=mnd&mod=0 https://www.google.de/books/edition/...sec=frontcover Das Haakenamt/Hökeramt war eine (Klein-)Händlergilde https://www.google.de/books/edition/...sec=frontcover Ein Amtshaake also ein Mitglied dieser Gilde Viele Grüße Peter Geändert von Xylander (09.10.2021 um 23:23 Uhr) |
#4
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![]() Hallo
In welche Richtung seine Tätigkeit geht zeigt dieses Zitat: "... ist der Amtshaak Hammer zum Curator der Wittwe Gosebeck geb. Krempien bestellt ..."" Demnach meine These: Amtshaak = amtlich bestellter Rechtsvertreter/Rechtspfleger weiteres Zitat: "... Anwalt: Amtshaak und Gastwirt Georg Friederich Manning ..." dann Wort-Ursprung vermutlich: Häger = Schützer, Pfleger Geändert von Anna Sara Weingart (09.10.2021 um 23:34 Uhr) |
#5
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![]() Hallo,
ich schließe mich Peter an. https://books.google.de/books?id=1tw...5QQ6AF6BAgKEAI Es gab auch den Amtshakenältesten Grüße Thomas |
#6
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![]() Hallo ASW,
ich bleibe beim Mitglied eines Ha(a)kenamts, dh. einer (Klein-)Händlergilde https://www.google.de/books/edition/...sec=frontcover Hallo Thomas, hat sich gekreuzt, damit ists wohl klar Viele Grüße Peter Geändert von Xylander (09.10.2021 um 23:36 Uhr) |
#7
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![]() Also soll es eine Art "Amts-Händler" sein, nach eurer Meinung?
Geändert von Anna Sara Weingart (09.10.2021 um 23:44 Uhr) |
#8
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![]() Nein, Amt ist hier Synonym für den Zusammenschluss in einer Gilde, die Mitglieder dürfen sich Amtsha(a)k nennen. Vgl. bei den Fischern:
https://www.google.de/books/edition/...sec=frontcover Und hier allgemein: https://de.wikipedia.org/wiki/Zunft#Begriff Viele Grüße Peter Geändert von Xylander (09.10.2021 um 23:51 Uhr) |
#9
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![]() OK, verstehe, demnach: Amtshaak = "zünftiger Krämer"
Zitate aus Krünitz-Lexikon: "häkern (niedersächsisch) = mit geringen Waaren, besonders mit Eß-Waaren im Kleinen handeln" "Es gibt zweyerley Arten dergleichen kleinen Krämer oder Höker. Einige sind in ordentliche Innungen eingeschlossen, und verkaufen ihre Waaren in kleinen Boutiquen oder Läden" "... die Hökinn ... eine [weibliche] Person, welche überhaupt mit gewissen Waaren, insonderheit aber allerhand unentbehrlichen Lebensmitteln und Eß=Waaren, oder auch andern Materialien, als: Butter, Käse, Speck, Häringe, Fische, Küchengewächse, Hülsenfrüchte, Mehl, Eyer, Federvieh, Salz, Kohlen, Holz, Baum= und Brennöhl, Essig, Brannt=Wein u. s. f. einzeln und im Kleinen, oder in kleinerm Maße und Gewichte ... handelt, und solche insonderheit an geringe und dürftige Leute verkauft, welche nicht im Stande sind, sich damit zu großen Quantitäten im voraus versorgen zu können" Geändert von Anna Sara Weingart (10.10.2021 um 00:05 Uhr) |
#10
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![]() Brandenburg hatte eine "Häcker-Ordnung", wo Rechte und Pflichten dieser Krämer ("Häcker") geregelt waren:
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