Randvermerk Geburtsurkunde Amtsgericht...

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  • Ryusoken
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2018
    • 119

    [gelöst] Randvermerk Geburtsurkunde Amtsgericht...

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1903
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hamburg
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo zusammen,

    kleine "Vorgeschichte": Meine Urgroßmutter wurde 1903 unehelich geboren und der Vater ist "unbekannt". Nun habe ich nochmal einige Bilder aus dem Staatsarchiv Hamburg mir angeguckt und habe bei ihrer Geburtsurkunde einen sehr kurzen "Randvermerk" gefunden (Oben Links in der Ecke). Ich hatte diesen zu Beginn nicht lesen können, "auf Eis gelegt" und dann vergessen...
    Bisher lesen konnte ich "Amtsgericht ... 2/10.03.(?)"
    Ich vermute, dass es sich um einen Hinweis zur Akte oder ähnlichem vom Amtsgericht handelt und hoffe, dass ich dort Hinweise zu ihrem Vater finden kann.
    Hoffentlich kann einer von euch das fehlende Wort lesen

    Viele Grüße
    Sönke
    Angehängte Dateien
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 9909

    #2
    Hallo.

    Ich lese angez. = meiner Meinung nach angezeigt

    LG Marina

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19748

      #3
      Hallo,
      die erste Zahl könnte für meine Augen auch eine SIEBEN sein.
      Der 2.10.03 war ein Freitag, der 7.10.03 ein Mittwoch.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Ryusoken
        Erfahrener Benutzer
        • 28.10.2018
        • 119

        #4
        Hallo,

        Vielen Dank euch beiden!
        Das mit dem 7. macht auch mehr Sinn. Die Geburt wurde am 5. Oktober 1903 beim Standesamt angezeigt. Und ich denke Mal, dass erst Standesamt und dann das Amtsgericht dran ist.

        Viele Grüße
        Sönke

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