Umgang mit Waisenkindern im 19.Jh.?

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  • ThorK
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2018
    • 183

    Umgang mit Waisenkindern im 19.Jh.?

    Hallo zusammen,

    ich habe in meiner Vorfahrenlinie einen interessanten, jedoch auch gleichzeitig sehr traurigen Sachverhalt zu klären.

    Mein Ur-Urgroßvater war ein bekannter Gastwirt in Kassel, dessen Leben jedoch von Schicksalsschlägen geprägt war.

    Er wurde 1859 in Großalmerode geboren. Ein halbes Jahr nach seiner Geburt starb sein Vater, 1 1/2 Jahre später seine Mutter, sodass er und seine beiden älteren Schwestern zu Vollwaisen wurden.

    1887 taucht er dann samt Ehefrau als Zugezogener im Adressbuch von Kassel auf, wo er den Rest seines Lebens verbringt.

    Wie wurde in dieser Zeit mit Waisenkindern verfahren und wer nahm sich dieser in der Regel an?
    Die beiden älteren Schwestern wurden später im Geburtsort Großalmerode konfirmiert.

    Jedoch finde ich für ihn weder einen Konfirmationseintrag, noch einen Heiratseintrag. Ich habe bereits in seinem Geburtsort, im Geburtsort der Frau und im Wohnort der Taufpaten und Großeltern recherchiert.
    Die Ahnentafel meines Großvaters aus dem dritten Reich beinhaltet auch keine Daten zur Trauung.
    Im Geburtseintrag seines ersten Kindes 1885 wird seine Frau aber als Ehefrau angeführt.

    Hat jemand noch eine Idee?

    Gruß
    Thorsten
    Suche Infos:
    FN Kiefer / Kieffer /Küffer / Keuffer (Großalmerode / Kassel / Hessisch Lichtenau)
    FN Schlereth (Franken / Bad Kissingen)
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Hallo Thorsten,

    das Thema hatten wir hier auch schon mal. Das Kinder von Paten/Verwandten großgezogen wurde, war üblich, wenn möglich, und auch gerne voneinander getrennt.
    Wenn die Schwestern im Ort verblieben (wahrscheinlich bei Verwandten?), würde ich das für den Sohn auch vermuten. Die offensichtlichsten Kandidaten hast du ja schon durchleuchtet. Wie sieht es mit weiter entfernten Verwandten aus?
    Vielleicht ist er vor der Konfirmation aber auch bereits an einen anderen Ort verzogen, entweder zusammen mit seiner Ziehfamilie oder auch alleine, z.B. zur Lehre (mit der Schule konnte man ja durchaus schon vor der Konfirmation fertig sein).
    Gibt es auch einem der Wohnorte für die Zeit noch Melderegister oder ähnliches? Ich würde mich diesbezüglich mal bei den zuständigen örtlichen Archiven erkundigen, falls du das noch nicht getan hast.

    LG,
    Antje

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    • Bienenkönigin
      Erfahrener Benutzer
      • 09.04.2019
      • 1696

      #3
      Hallo Thorsten,

      ich weiß nicht, ob es in deinem Fall hilft, aber bei meiner Familie war es so:
      Mein Ururgroßvater ist 1840 geboren. 1847 bzw. 1849 sterben seine Eltern nacheinander an einer Typhus-Epidemie. Der Vater war Schullehrer seines Ortes.

      Er und seine ein Jahr jüngere Schwester kamen zum Standesherrn, dem Grafen von Limpurg-Rechteren, und wurden dort zusammen mit dessen Kindern aufgezogen. Sie haben eine hervorragende Erziehung und Ausbildung genossen, mein Ururgroßvater wurde dann Professor für Landwirtschaft.

      Die beiden jüngeren Geschwister dagegen kamen zu den mütterlichen Großeltern, eher einfachen Leuten.
      Der Bruder wurde Schreiner, hatte kein glückliches Leben. Die Schwester wurde Diakonisse.

      Der Vormund der vier Geschwister hat anscheinend das Erbe veruntreut, sonst hätten sie vielleicht alle in gerechteren Umständen aufwachsen können.

      Gruß,
      Bienenkönigin
      Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

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      • Dunkelgraf

        #4
        Hallo,

        wie oben beschrieben wurden verwaiste Kinder zunächst bei den Taufpaten, Großeltern oder anderen Verwandten untergebracht. Nahm sich niemand ihrer an, war die Gemeinde, in der ein Heimatrecht bestand für die Unterbringung verantwortlich. Je nach Größe eines Dorfes oder Stand erfolgte dann die Zuweisung ins Hirtenhaus oder in ein Waisenhaus.
        Gar nicht so selten kam es auch vor, dass man ein Kind bei einer Familie gegen Bezahlung in Kost gab. Die Kosten trugen entweder die Gemeinde oder wenn möglich Verwandte.
        Kostkinder nahmen gerne mal Ehepaare als Kindersatz auf, wenn sie selbst keine Kinder hatten, da Adoptionen in der beschriebenen Zeit eher ungewöhnlich waren.
        Ich denke bei dem oben erwähnten Gastwirt könnte ein solches Kostkind vorliegen.

        Gruß
        Dunkelgraf

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        • ThorK
          Erfahrener Benutzer
          • 02.11.2018
          • 183

          #5
          Ich konnte nun nach akribischer Suche bei Archion seinen Konfirmationseintrag finden. Und zwar im Heimatort seines Taufpaten (Bruder der Mutter).
          Also anscheinend ist der Taufpate seiner Verpflichtung nachgekommen.

          Die Suche nach dem Traueintrag war leider noch nicht erfolgreich.

          Gruß
          Thorsten
          Suche Infos:
          FN Kiefer / Kieffer /Küffer / Keuffer (Großalmerode / Kassel / Hessisch Lichtenau)
          FN Schlereth (Franken / Bad Kissingen)

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