Wappen Hiller aus Kröschendorf / Kr. Neustadt / Oberschlesien

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  • Ehnradun
    Benutzer
    • 16.04.2010
    • 26

    Wappen Hiller aus Kröschendorf / Kr. Neustadt / Oberschlesien

    Nachdem ich mir die Allgemeinen Informationen angesehen habe, bin ich noch nicht ganz schlau.



    Im Zusammenhang meiner Ahnenforschung bezüglich eines Johannes Martin Goll aus Kröschendorf *13.04.1649, dessen Geburtseintrag ich im OFB Dittersdorf (Oberschlesien) gefunden habe und mich wunderte, dass bei solch einem konkreten Geburtsdatum keine Eltern eingetragen sind, stieß ich im Internet warum auch immer auf eine Seite bezüglich eines Wappens der Familie Hiller aus Kröschendorf. Zufällig hat die Tochter von dem Herrn Goll, Dorothea, einen Johannes Hiller *05.01.1676 - bei dem seltsamerweise auch keine Eltern eingetragen sind - geheiratet. Dieser ist wohl in Dittersdorf geboren, aber das ist ja direkt nebenan.


    Was ich mich jetzt frage: War Adam Hiller berechtigt das Hiller-Wappen aus Kröschendorf zu führen?


    ----


    In der Deutschen Wappenrolle Bd. 56 ist es laut Internet vermerkt.



    Auf http://www.welt-der-wappen.de/Herald.../wolfszahn.htm findet sich zudem: Hiller, aus Kröschendorf, Krs. Neustadt/OS. (Deutsche Wappenrolle, DWR Band: LVI Seite: 44 Nummer: 9532/92): Im gevierten Schild 1 und 4: in Gold drei abwärts gebogene, aus dem Schildrand hervorkommende schwarze Wolfszähne; 2 und 3: im silbern-rot schrägrechts bzw. schräglinks geteilten Feld ein steigender Hengst in verwechselten Farben. Auf dem schwarz-golden-rot-silbern bewulsteten Helm mit rechts schwarz-goldenen und links rot-silbernen Decken ein Flug, rechts golden, belegt mit drei schwarzen Wolfszähnen, links rot-silbern schräggeteilt.


    Steht in der Dt. Wappenrolle nur obiger Text? Wenn es nicht in der Dt. Wappenrolle ist, besteht sonst eine Chance, eine Darstellung des Wappens zu finden? Oder muss ich jemanden suchen, der das "für's Auge" mal zeichnen könnte?


    Wie sieht es bei der Abstammung aus?




    Bin für jede Hilfe dankbar
    Zuletzt ge?ndert von Ehnradun; 21.07.2018, 23:17.
  • Hracholusky
    Moderator
    • 17.03.2016
    • 888

    #2
    Hallo,


    siehe dazu bitte meine PN.
    Mit besten Grüssen
    Gerd

    Kommentar

    • Ehnradun
      Benutzer
      • 16.04.2010
      • 26

      #3
      Vielen lieben Dank für deine PN!


      In deiner PN wird der älteste bekannte Vorfahre genannt. Wurde diesem, dem erwähnten Sohn, oder einem seiner Nachkommen das Wappen verliehen? Wann wurde das Wappen verliehen, kann man das herausfinden? Und sind dann auch z.B. Cousins dazu berechtigt - denn wenn, sind die mir vorliegenden Hiller Cousins x-ten Grades der bei dir erwähnten Hillers.



      aus Unterspeltach, Kirchspiel Honhardt, heute Gemeinde Frankenhardt, Lkrs. Schwäbisch Hall/Baden-Württemberg

      Führungsberechtigt sind: Helmut Heinrich Hübner, Amtsrat, * Mosbach/Baden 6.3.1931, seine Ehefrau Ursula Jenny Lina, geb. Schmidt, seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts sowie alle übrigen ehelichen Nachkommen seines ältesten bekannten Vorfahren im Mannesstamm, sofern sie den Familiennamen Hübner führen.



      Dort wurde der Führungsanspruch ja sehr weit gefasst.




      Und was bedeutet das "Neu angenommen" in deiner PN?




      Vielen lieben Dank für deine Hilfe

      Kommentar

      • Hracholusky
        Moderator
        • 17.03.2016
        • 888

        #4
        Hallo,


        das bedeutet, dass das Wappen am 20.11.1991 von Rudolf Johannes Hiller gestiftet wurde. Die Führungsberechtigung wurde von ihm auf den Stammvater Adam Hiller (geb. um 1715, Bauer und Ratmann in Kröschendorf) und seine Nachkommen im Mannesstamm, soweit und solange sie den Familiennamen Hiller führen, festgelegt.
        Zuletzt ge?ndert von Hracholusky; 22.07.2018, 15:00.
        Mit besten Grüssen
        Gerd

        Kommentar

        • Duppauer
          Erfahrener Benutzer
          • 30.03.2014
          • 686

          #5
          Hallo Ehnradun,

          Du hast geschrieben
          In deiner PN wird der älteste bekannte Vorfahre genannt. Wurde diesem, dem erwähnten Sohn, oder einem seiner Nachkommen das Wappen verliehen? Wann wurde das Wappen verliehen, kann man das herausfinden? Und sind dann auch z.B. Cousins dazu berechtigt - denn wenn, sind die mir vorliegenden Hiller Cousins x-ten Grades der bei dir erwähnten Hillers.
          Zur Beantwortung Deiner Fragen zum Wappen Hiller DWR, Bd, 56, Seite 44 folgendes.
          Das Wappen wurde keinem der Vorfahren verliehen ! Es wurde neu gestiftet bzw., neu angenommen am 20.11.1991 von Antragsteller Rudolf Johannes Hiller, Bautechniker in Lossdorf/Niederösterreich, für sich und die übrigen Nachkommen im Mannesstamm seines Stammvaters Adam Hiller * um 1715, Bauer und Ratmann in Kröschendorf soweit und solange sie noch den Namen des Wappenstifter (also Hiller) führen.
          Es ist also ein neu entworfenes Wappen, kein altes!

          Es wäre also alle Nachkommen im Mannesstamm des Adam
          Hiller *um 1715 berechtigt das Wappen zu führen, solange sie den Namen Hiller tragen.
          Alle Hillers die eine direkte männliche Stammfolge zum o.g. Wappenstifter Rudolf Johannes Hiller oder dessen Stammvater Adam Hiller nachweisen können und auch noch den Namen Hiller führen wären somit führungsberechtigt.
          Direkte männliche Stammfolge bedeutet immer von Dir über Deine männlichen Vorfahren, also Deinem Vater, dessen Vater= Deinem Großvater, dessen Vater= Deinem Urgroßvater usw.
          Der Führungskreis der Anspruchsberechtigten wurde hier sehr weit gefasst.
          Hier ist Ahnenforschung angesagt, ob Du oder Deine Cousins direkte männliche Nachkommen des Stammvaters,oder des Wappenstifters seit.
          Führt Ihr den Namen Hiller nicht mehr als Euren Familienamen ist auch die Führungsberechtigung am Wappen Hiller erloschen. Alter Grundsatz "Name weg=Wappen weg". Das Wappen ist also immer an den Namen gebunden!
          Und Namensgleichheit bedeutet auch nicht gleich Wappengleichheit!
          Zum Wappenrecht und Führungsberechtigung schau Dir bitte mal die Seite des heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" in Hannover an.



          Ich verstehe jetzt nur nicht warum Du das Wappen Hübner aus der Allgemeinen Deutschen Wappenrolle hier jetzt ins Spiel bringst?
          Sollte es nur als Beispiel für den Kreis der Führungsberechtigten gedacht sein ?

          MfG
          Dieter
          Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
          Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
          Herzliche Grüße
          Dieter

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          • Ehnradun
            Benutzer
            • 16.04.2010
            • 26

            #6
            Alles klar, danke euch beiden! Jetzt ergibt das Sinn und ich brauche da auch nicht weiter nachzuforschen. Wenn es nur bis zum o.g. Ahn von ihm geht, sind etwaige Cousinen eh raus. :-)


            --



            Ich wusste nicht, dass man heutzutage rückwirkend für einen Ahnen ein Wappen stiften kann. Ich dachte, das wäre dann immer nur für einen selbst + Nachkommen. Würde man also eines stiften wollen, immer dem ältesten bekannten Vertreter angedeihen?



            --


            Keine Sorge Dieter, mir geht es nicht um die Wappenführung. Die Grundsätze der Heraldik sind mir dann doch seit paar Jahren vertraut 0:-) .. Im Zuge des Stammbaums stieß ich nur darauf und hätte es interessant gefunden, wenn das zusammen gepasst hätte.



            --


            Vielen Dank für die Links! Gerade das Kleeblatt hat es sehr anschaulicht erklärt, dass auch Frauen, sofern deren Männer ihren Namen annehmen, ein Wappen weitergeben können.
            Genau, "Hübner" wurde angeführt, damit ich den Unterschied bei den zur Führung Berechtigten verstehe. :-)

            --


            Eine Frage hätte ich jetzt aber noch, die mir die Übersicht nicht erklären konnte:


            Wenn Wappenstifter Mann1 Nachname "Gen" mit Frau1 zwei Kinder hat, Mann2 und Frau2,

            Mann2 eine Tochter zeugt -> Frau3 -> kein "Gen"

            Frau2 einen Sohn zeugt -> Mann 3 -> kein "Gen"
            deren Kinder eine Ehe dritten Grades schließen, auf dem Grund des Wappenstifters Mann1 wohnen und daher auch den Namen ihres Urgroßvaters "Gen" annehmen .. sind sie dann erneut berechtigt, ein Wappen zu führen? Oder reicht die Unterbrechung des Nachnamens aus, trotz Abstammung vom Stifter und des Wappenstiftersnachnamens, jegliche Berechtigung zu verlieren?
            Zuletzt ge?ndert von Ehnradun; 22.07.2018, 15:55.

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            • Duppauer
              Erfahrener Benutzer
              • 30.03.2014
              • 686

              #7
              Hallo Ehnradun,
              Du hast geschieben:
              Ich wusste nicht, dass man heutzutage rückwirkend für einen Ahnen ein Wappen stiften kann. Ich dachte, das wäre dann immer nur für einen selbst + Nachkommen. Würde man also eines stiften wollen, immer dem ältesten bekannten Vertreter angedeihen?
              Nein wenn Du ein Wappen stiftest ist es Dir frei überlassen ab wann Du die Führungsberechtigung in Deiner Stammfolge festlegst. Du könntest also auch festlegen das alle Nachkommen Deines Großvater Führungsberechtigt sind.
              Damit wären dann aber alle vorhergehenden Generationen vor Deinem Großvater und deren Nachkommen von der Wappenführung ausgeschlossen.
              Oder Du stiftest ein Wappen für Dich und deine Nachkommen. Dann wären z.B. auch Deine Geschwister von der Führung des Wappens ausgeschlossen.
              Also es muss nicht der älteste bekannte Vorfahre sein auf den man die Führungsberechtigung ausdehnt.

              Deine Frage zur Wappenweitergabe in Deinem Beispiel kann ich nicht ganz folgen.

              Mann2 zeugt eine Tochter, mit ihr erlischt der Name/Wappen da kein männlicher nachkomme.
              Frau2 zeugt mit einem anderen Mann einen Sohn, da hier die Frau gewöhnlich den Namen ihres Mannes annimmt (das ist heute nach dem deutschen Namensrecht auch anders) , darf der Sohn auch nicht das Wappen führen. Name weg=Wappen weg.
              Die Kinder können nicht einfach den Namen des Urgroßvaters annehmen, dazu bedarf es triftiger Gründe das ist im deutschen Namensrecht nicht so einfach!
              Aber ich bin kein Rechtsexperte Da frag doch beim Kleeblatt nach!

              MfG
              Dieter
              Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
              Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
              Herzliche Grüße
              Dieter

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              • Ehnradun
                Benutzer
                • 16.04.2010
                • 26

                #8
                Ich habe einfach mal den Stammbaumausschnitt dazu gepackt. Gerardus Sprock und Helena Meiners haben unter diesen Namen geheiratet - sind also definitiv keine gebürtigen Helmes, auch wenn jeder Elternteil einer ist - nachfolgende Kinder aber unter "Helmes" eingetragen.



                ? Helmes und Geseke Helmes sind hierbei Geschwister.


                Ich habe keine Ahnung, ob die sich 1730 Gedanken darüber gemacht haben, was ein Namensrecht ist. Auf dem Land zählte die Hofstelle. Da kann der Name - wie hier - auch mal eine Generation überspringen.
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                • Duppauer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.03.2014
                  • 686

                  #9
                  Du hättest erwähnen sollen in welchen Zeitrahmen wir uns hier befinden !
                  Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
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                  Herzliche Grüße
                  Dieter

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                  • Ehnradun
                    Benutzer
                    • 16.04.2010
                    • 26

                    #10
                    :shock: Entschuldigung, ich bin davon ausgegangen es erwähnt zu haben. Habe ich dann wohl doch nicht. Mein Fehler!

                    Kommentar

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