"Rechtliches Interesse" für beglaubigte Geburtsurkunde

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  • Freude
    Benutzer
    • 09.12.2020
    • 68

    "Rechtliches Interesse" für beglaubigte Geburtsurkunde

    Sehr verehrte Damen und Herren,

    vor einigen Tagen schrieb ich, wie so häufig, mit freundlicher Hilfe vom Google-Übersetzer an ein Standesamt in Polen, da etwa drei Achtel meiner Familie aus den nach dem zweiten Weltkrieg an Polen übergegangenen Ostgebieten Deutschlands stammen.

    Bisher hatte ich mit Beglaubigungen meiner Urkunden keine Probleme - die Geburtsurkunde meiner mütterlichen Großmutter aus Landsberg an der Warthe wurde mir für den geringen Preis von drei Euro beglaubigt zugesandt, und für drei weitere Urgroßeltern, welche im Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurden, habe ich bereits jeweils eine beglaubigte Geburtsurkunde erhalten, und musste bis dato nur ein mal meine Abstammung nachvollziehbar nachweisen, da der freundliche Mann beim Standesamt Köln in einem elektronischen Postbrief darum bat.

    Jetzt aber soll ich für eine beglaubigte Geburtsurkunde meines Urgroßvaters, welcher in Fichthorst, Kreis Elbing, geboren wurde, ein "rechtliches Interesse" nachweisen, und weiß nicht so genau, was ich darunter zu verstehen habe.

    Falls jemand von Ihnen bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich in diesem Bereich auskennt, wäre ich sehr dankbar, wenn er oder sie sich meiner annehmen und mir bei der Formulierung und ggf. der Übersetzung helfen würde.

    Mit freundlichem Gruß

    Freude
    Zuletzt ge?ndert von Freude; 30.12.2020, 18:24.
  • Kuschi
    Erfahrener Benutzer
    • 15.06.2011
    • 130

    #2
    Ich vermute mal, das die Geburt deines Urgroßvaters noch in der Schutzfrist von 100 Jahren liegt und das er eventuell einen anderen Nachnamen hat als du. Ansonsten würde kein Standesamt nach einem rechtlichen Interesse fragen. In Deutschland ist es mittlerweile so, das Ahnenforschung als rechtliches Interesse ausreicht. Ich würde einfach anhand von Urkunden nachweisen das ich ein direkter Nachfahre des Geborenen bin, das langte mir bisher in Deutschland immer um die Urkunde zu bekommen.
    Ausserdem würde ich niemals eine beglaubigte Abschrift anfordern, sondern mir immer eine beglaubigte Fotokopie des Original Geburtseintrages zuschicken lassen. So lassen sich eventuelle Transkriptions-Übersetzungfehler vermeiden und in einigen Fällen gibt es interessante Randvermerke die in Abschriften nicht auftauchen......
    Ostpreussen

    Kreise: Lötzen, Angerburg, Johannisburg
    Familienname: Kuschmierz, Byczek, Polixa, Saffranski, Brzezinski, Seroka, Hein, Rams, Jenko, Badzio

    Pommern

    Kreise: Neustettin,Kolberg-Körlin,Buetow,Lauenburg
    Familienname: Perlick, Freiberg, Kaufmann, Malschitzky, Kormann

    Kommentar

    • Freude
      Benutzer
      • 09.12.2020
      • 68

      #3
      Guten Abend Kuschi,

      danke für die Antwort. Das ergibt durchaus Sinn. Ich werde versuchen, mit Nachweisen meiner Abstammung in einem neuen Brief mein "rechtliches Interesse" geltend zu machen. So habe ich das zuvor, auf Nachfrage, auch schon für das Standesamt Köln getan, und da hat es wunderbar geklappt.

      Ich fürchte nur, dass es in Polen gesetzlich etwas anders ist, denn in dem E-Postbrief aus dem Archiv Malbork steht, dass Genealogie kein rechtliches Interesse sei ... aber wir werden es wohl sehen.

      Gruß

      Freude
      Zuletzt ge?ndert von Freude; 30.12.2020, 21:15.

      Kommentar

      • mabelle
        Erfahrener Benutzer
        • 09.10.2017
        • 710

        #4
        Hallo Freude,

        da muss ich leider die Erwartungen etwas dämpfen. Die Vorschriften sind in den vergangenen Jahren offenbar sehr restriktiv geworden. Ich hätte z.B. gerne eine einfache Kopie des Originaleintrags im Geburtsregister bezüglich meiner Mutter (Jahrgang 1928) gehabt. Da wurde mir beschieden, dass das nicht möglich ist aufgrund §§§ ... Ich erhielt stattdessen eine neu ausgestellte Geburtsurkunde in polnischer Sprache - es wurde also aus dem Deutschen ins Polnische übersetzt - und sogar die Namen wurden polonisiert. Außerdem war der ganze Ablauf höchst schwierig, um nicht zu sagen traumatisch. So musste akribisch die direkte Abstammung von meiner Mutter mit diversen internationalen Dokumenten bzw. Übersetzungen nachgewiesen und von einem des Polnischen mächtigen Notars beglaubigt werden und schließlich wurde mir das Dokument auch nicht direkt zugeschickt, sondern man musste eine Gewährsperson in Polen beauftragen, die es dann über nochmal eine weitere Person an mich weiterleitete. Die ganze Angelegenheit hat mich ziemlich fertiggemacht. Das Dokument, das schließlich bei mir ankam, war ganz offensichtlich schon durch viele Hände gegangen, es war zerknittert und der Text war schon im Begriff, sich vom Papier zu lösen, denn es wurde nicht in einem dokumentensicheres Druckverfahren erstellt, sondern mittels Tintenstrahldrucker. Ich habe deshalb sofort eine PDF-Datei erstellt, um es zu sichern. Das alles war keine schöne Erfahrung und ohne die Hilfe von Henry wäre ich sicher gar nicht so weit gekommen.

        Bei anderen Archiven habe ich aber sehr viel erfreulichere Erfahrungen machen können. Mitunter stößt man auch auf große Hilfsbereitschaft.

        Liebe Grüße
        mabelle
        Axinger: Michelsneukirchen, Aipoln, Pittsburgh, Pennsylvania, USA
        Bezold: Eckenhaid/Eckental, Eschenbach, Tirschenreuth, Moosburg, Ebersberg, Kitzingen, Landshut, Halle-Saale, Duisburg, Hudson, New Jersey, USA
        Krömer: Bieskau, Schweidnitz, Schlesien
        Meißner: Lauterbach, Großkonreuth
        Rother: Königszelt, Költschen, Schweidnitz, Schlesien
        Thamm: Peterwitz, Saarau, Schlesien

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        • Kuschi
          Erfahrener Benutzer
          • 15.06.2011
          • 130

          #5
          @mabelle


          Es tut mir Leid das du solche Schwierigkeiten hattest. Ich habe bisher nur Kontakt mit dem Standesamt in Neustettin gehabt um die Urkunden meiner Mutter zu bekommen. Nach kurzem Verwandschaftsnachweis habe ich ohne Probleme die Fotokopie bekommen und sogar (ungefragt!!) die Urkunde ihrer Schwester noch dazu.


          Mit den polnischen Staatsarchiven habe ich noch nicht zu tun gehabt.

          Wäre schön, wenn noch jemand einen Erfahrungsbericht abgeben könnte der eine Kopie innerhalb der Schutzfrist angefordert hat.


          @edit


          Hier für Polen:





          Es ist also wie in Deutschland. Als direkter Nachfahre sollte man die Urkunde mit Nachweis ohne Probleme bekommen können.
          Zuletzt ge?ndert von Kuschi; 31.12.2020, 10:21.
          Ostpreussen

          Kreise: Lötzen, Angerburg, Johannisburg
          Familienname: Kuschmierz, Byczek, Polixa, Saffranski, Brzezinski, Seroka, Hein, Rams, Jenko, Badzio

          Pommern

          Kreise: Neustettin,Kolberg-Körlin,Buetow,Lauenburg
          Familienname: Perlick, Freiberg, Kaufmann, Malschitzky, Kormann

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          • Freude
            Benutzer
            • 09.12.2020
            • 68

            #6
            Guten Morgen,

            das klingt ja furchtbar. Wieso die da so ein Theater machen, das ist mir schleierhaft. Es sind ja schließlich keine Besitzansprüche die wir stellen, noch wird Geld oder ähnliches verlangt, sondern nur ein paar beglaubigte Urkunden unserer Ahnen, die wir obendrein sogar noch (meist im Voraus) bezahlen ...

            Kuschis Beitrag macht mir da wieder Hoffnung ... ich werde es, wie bereits in meinem vorigen Beitrag erwähnt, nochmal versuchen und dieses mal sofort Lichtbilder der Geburts- und Heiratsurkunde meiner Mutter und Großmutter (oder in dem konkreten Fall meines Urgroßvaters die Geburtsurkunde meines Vaters sowie seiner Mutter) beilegen und dabei auf das "Recht Genealogie" plädieren ... mal sehen, ob es etwas nützt.

            Ein warmer Gruß an kalten Tagen, Euch dankend für die Hilfe

            Freude
            Zuletzt ge?ndert von Freude; 31.12.2020, 12:40.

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