Mitmachen bei "find-a-grave": eher ja oder eher nein?

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  • Andrea1984
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2017
    • 2548

    #16
    Hallo Oliver.

    Interessant, das habe ich so nicht gewusst.

    Ein Recht am Bild der eigenen Sache – hier des Grabsteins – besteht nicht.
    Die Veröffentlichung des Bildes des Grabsteins verletzt die Eigentumsrechte der Tochter nicht, da das Fotografieren des Steins das Eigentum am Stein und auch die Nutzung des Grabes nicht beeinträchtigt.

    Außerdem sind der Friedhof und das Grab öffentlich zugänglich, und daher kann die Tochter nicht erwarten, dass niemand den Grabstein zur Kenntnis nimmt. Und den Besuchern kann nicht verboten werden, dort zu fotografieren.

    Es liegt auch keine Verletzung des Andenkens der Verstorbenen vor. Mit der bloßen Dokumentation des Grabsteins und der Daten der Eltern der Klägerin wird keine Wertung getroffen, und daher liegen auch keine das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen betreffende Ehrverletzungen oder Verzerrungen des Lebens- oder Charakterbildes der Verstorbenen vor.

    Fazit:

    Das Gericht stellt also fest, dass man Grabsteine fotografieren darf, und man darf die Bilder und die Daten vom Grabstein auch im Internet veröffentlichen.

    Sie möchten es ganz genau wissen?

    Wenn Sie das Gerichtsurteil ganz genau nachlesen möchten: Das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 16.6.2015-25 C – 384/15 wurde veröffentlicht unter http://www.datenschutz.eu/urteile/Ve...mann-20150616/

    Also: Wenn Sie Grabsteine fotografieren, müssen Sie dabei kein schlechtes Gewissen haben ��
    Genau das meine ich ja, was in diesem Artikel erklärt wird.

    Mir ist es egal, ob jemand Gräber meiner Vorfahren findet, photographiert und Photos öffentlich postet.

    Die Verstorbenen können sich nicht mehr wehren.

    Herzliche Grüße

    Andrea
    Zuletzt geändert von Andrea1984; 30.08.2019, 20:37.
    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
    Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

    Kommentar

    • Mysticx
      Erfahrener Benutzer
      • 16.09.2018
      • 284

      #17
      Hallo,

      die Gräber meines Opas, sowie die meiner Urgroßeltern befinden sich auch auf dieser Seite und ich muss sagen mich bzw meine Oma hat auch niemand gefragt. Aber ob die Gräber jetzt jemand online sieht oder auf dem Friedhof, ist uns relativ egal.

      Denke aber, falls es einen aus meiner Familie stören würde könnte dieser auch einfach denjenigen anschreiben, mit der Bitte den Eintrag zu entfernen.

      Grüße
      Zuletzt geändert von Mysticx; 30.08.2019, 21:18.
      Ⅰ. Bayern
      Oliv × Hörmann × Waldleutner × Harrer × Seidl × Bischl × Wimmer

      Ⅱ. Tschechien
      Hussinger × Lutze × Bredl × Puffer × Rexeisen

      Ⅲ. Polen
      Esslinger × Antritt × Jungel

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #18
        Hallo,

        wie stellt sich der Schreiber dieses Kommentars das wohl vor???

        "Nein, die meisten Leute wollen es nicht und wissen es auch nicht!
        Es wird nicht dadurch richtig, dass ein Gericht so entschieden hat!
        Es wird sicherlich nicht im Namen des Volkes sein!
        Ich finde, der Angehörige muss dies entscheiden!"


        Bleiben wir mal beim Beispiel "Billion Graves" und meinen Großeltern:
        Oma ist 1937 gestorben, Opa 1961, Opa's zweite Frau ist 1966 gestorben.

        Da macht jemand 2014 ein Foto, ein anderer stellt das Foto 2015 in's Inet.
        2015 waren alle Kinder meiner Großeltern bereits selbst verstorben, und wir Enkel tauchen in den Unterlagen, die das Friedhofsamt gehabt hat, gar nicht auf.

        Wen soll denn da derjenige, der das Foto des Grabsteines in's Inet stellt um Erlaubnis fragen???

        Ja, bei aller vielleicht typisch deutschen Erbsen-Zählerei sollte man das Denken ab und zu nicht vergessen .
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • Hracholusky
          Moderator
          • 17.03.2016
          • 902

          #19
          Hallo,


          ich finde es völlig in Ordnung wenn die Grabsteine fotografiert und ins Internet gestellt werden. Wenn die Daten darauf nicht öffentlich sein sollen, dann muss man sich das vorher überlegen und diese darauf weglassen.


          Man kann es auch übertreiben mit dem Datenschutz. Ausserdem sind die Grabsteine ja schon öffentlich zugänglich.


          Befasst hatte ich mich damit noch nicht weiter, da es von meinen Großeltern, meinem Vater und dessen Bruder keine Gräber mit Steinen gibt. Da bei uns kein Friedhofszwang besteht, sind die Urnen auf dem eigenen Grundstück in einer Art Gruft am Haus.


          Mit Grüssen
          Gerd
          Mit besten Grüssen
          Gerd

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