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Abschriften der Kirchenbücher
Hallo,
ich war kürzlich in einem Kirchenamt, Dort erhielt ich Abschriften von den Kirchenbüchern zur Einsicht. Diese wurden in den 30er Jahren angefertigt. Sie sind einfach gehalten. Es fehlen bei den Taufen die Paten. Das Datum der Heirat ist nur als Jahreszahlangabe, Berufsangaben fehlen gänzlich. Die Eintragungen wurden hinsichtlich der Familiennamen aufgelistet. Ich habe Daten meiner Vorfahren gefunden. Ich würde jedoch lieber in den Originalen recherchieren. Habe ich ein Recht darauf? Ich habe noch nicht danach gefragt. Welche Erfahrungen habt Ihr? Viele Grüße Berlo |
#2
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Hallo Berlo,
einen Rechtsanspruch auf Einsicht in Originale hast Du nicht. Weder im kirchlichen noch im staatlichen Bereich. Du solltest aber fragen, weshalb Du nicht in die Originale sehen darfst, vermutlich hat das bestandserhalterische Gründe. Betteln kann manchmal weiterhelfen. Sage denen einfach, dass Du alle verfügbaren Informationen brauchst und die Originale für Deine Forschung unabdingbar sind. Manchmal bringt das was. Aber wie gesagt... Wenn entschieden ist, dass Du nur die Abschriften einsehen darfst, dann ist das rechtlich vollkommen OK. |
#3
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Hallo Anton,
danke für deine Antwort. Ich werde demnächst höflich nachfragen. zumal ich sagen muß,der Pfarrer dort war sehr freundlich. Viele Grüße Brigitte |
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