Alter der Paten

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  • Bergkellner
    Erfahrener Benutzer
    • 15.09.2017
    • 2351

    Alter der Paten

    Hallo,

    mich beschäftigt die Frage:

    Gab es im 16. und 17. Jahrhundert Altersober- und -untergrenzen für Paten?

    Ich habe da nämlich einen Fall, wo der Pate nur 12 Jahre älter ist als sein Patenkind...

    Hoffe auf eure Hilfe + bedanke mich schon mal im voraus!

    Lg, Claudia von den bergkellners
    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2631

    #2
    Alter der Paten

    Hallo

    Handelt es sich um katholische Paten?

    Soweit ich es in Erinnerung habe ist man nach der Firmung Kirchen mündig (oder wie man das nennt).

    Wenn der Taufpate mit 12 Jahren bereits zur Firmung ging konnte er Pate werden.

    anika
    Ahnenforschung bildet

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    • Bergkellner
      Erfahrener Benutzer
      • 15.09.2017
      • 2351

      #3
      Zitat von anika Beitrag anzeigen
      Hallo

      Handelt es sich um katholische Paten?

      anika
      Nein, die sind alle evangelisch...

      Was mich auch verwundert, ist, dass dort Christoff K. Sohn des Thobias K. steht. Das ist sehr ungewöhnlich, sonst wird nur bei unverheirateten Töchtern der Vater angegeben, wenn sie als Paten fungieren.


      Lg, Claudia
      Zuletzt geändert von Bergkellner; 03.06.2018, 15:15. Grund: Name geändert
      Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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      • GiselaR
        Erfahrener Benutzer
        • 13.09.2006
        • 2176

        #4
        Hallo Claudia


        unabhängig vom Alter, evangelische Kirchenmitglieder können Pate sein, sobald sie konfirmiert sind. Diese Regelung hat nichts mit dem Jahrhundert zu tun, sondern das ist auch heute noch so.

        Das Alter bei der Konfirmation konnte/kann je nach Herrschaftsgebiet oder Gemeinde variiren, liegt aber bei Lutheranern meist zwischen 13 u. 15 Jahren. Reformierte sind durchschnittlich etwas später dran, da ist 17J auch keine Seltenheit.


        12 Jahre ist mir bisher nur selten als Ausnahme vorgekommen, ist aber möglich.

        Wenn derjenige also konfirmiert war, konnte er/sie durchaus Pate sein. Ansonsten gab/gibt es noch die Möglichkeit, daß der minderjährige Pate zwar als Pate benannt wurde, er in dieser Funktion aber bis zur Volljährigkeit von einem erwachsenen Kirchenmitglied formal vertreten wurde. Letzteres ist aber eher im Eintrag auch erwähnt.


        Grüße
        Gisela
        Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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        • Bergkellner
          Erfahrener Benutzer
          • 15.09.2017
          • 2351

          #5
          Hallo Gisela,

          also könnte Christoff noch die ein oder zwei Jahre bis zu seiner Konfirmation durch seinen Vater als Pate für seinen Neffen vertreten worden sein.

          Das bringt mich sehr viel weiter!

          Gibt es eine Altergrenze nach oben für Paten oder konnte man in der evangelischen Kirchen quasi bis zum letzten Atemzug Pate werden?

          Ich bin gerade dabei, den Todeszeitpunkt der Mutter von Christoff etwas einzuschränken und habe dazu nur die Patenschaften, da bei den Taufen der Kinder nur der Vater genannt ist.

          Lg, Claudia
          Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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          • GiselaR
            Erfahrener Benutzer
            • 13.09.2006
            • 2176

            #6
            Zitat von Bergkellner Beitrag anzeigen
            .. Gibt es eine Altergrenze nach oben für Paten oder konnte man in der evangelischen Kirchen quasi bis zum letzten Atemzug Pate werden?
            ...
            tss tss Altersmobbing in der ev. Kirche .....
            Nein, von einer Alters-Obergrenze für Paten habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen (übrigens auch noch nie bei Heiraten), es war teilweise gradezu üblich, Großeltern als Paten zu nehmen.

            Grüße
            Gisela
            Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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            • Bergkellner
              Erfahrener Benutzer
              • 15.09.2017
              • 2351

              #7
              Zitat von GiselaR Beitrag anzeigen
              tss tss Altersmobbing in der ev. Kirche .....

              Grüße
              Gisela
              Na ja, man kann ja nie wissen...

              Ich danke dir für die Infos, auf dem Gebiet kenne ich mich überhaupt nicht aus.

              Lg, Claudia von den bergkellners
              Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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              • HeikoH
                Erfahrener Benutzer
                • 13.11.2017
                • 231

                #8
                Hallo Claudia,

                für die Jahre 1768, 1770 und 1772 habe ich auch drei adelige Paten aus dem Hause von der Lippe zu Wintrup in meinem Stammbaum, die zum Zeitpunkt der Patenschaft 12, 5 und 4 Jahre alt waren. Die Getauften (ebenfalls Geschwister) haben jeweils die Vornamen der Paten bekommen.

                Vater oder Großvater der minderjährigen Paten konnten in diesem Fall auch nicht die Patenschaft stellvertretend übernehmen: Der Vater Hermann Werner II. ist schon 1768 gestorben und sein Vater im Jahre 1769 ...

                Eine Erklärung dafür habe ich bisher noch nicht gefunden ...

                Näheres dazu auf meiner Seite bei Geneanet.

                Viele Grüße
                Heiko
                Genealogische Visitenkarte
                Forschungsgebiete:
                Bochum, östl. Teil von Ostwestfalen-Lippe (Kreise Lippe, Paderborn und Höxter), West- und Ostpreußen, Eichsfeld
                Interessengebiete:
                Ahnenimplex, Verwandtenehen, Heiratskreise, Quantitative Genealogie, Nummerierungssysteme, Visualisierung
                Häufigste Namen im Stammbaum:
                Hungerige, Hungrige, Hungerge, Hungern, Gröblinghoff, Crawinkel, Reisdorf, Döring, Haase, Pudenz, Galuske, Grabowski (bis 1920, dann: Rechner), Micus, Reineke, Berg, Leyk

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                • GiselaR
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.09.2006
                  • 2176

                  #9
                  Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, muß jemand die Vertretung übernommen habe. Sie hatten ja einen gesetzlichen Vertreter, den Vormund.


                  Ob es eine vorzeitige Vollmitgliedschaft als eigenverantwortliches Kirchenmitglied ausnahmsweise möglich war - wie z.B. eine vorzeitige zivile Volljährigkeitserklärung - weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Essentiell war die Kenntnis der Glaubensinhalte, die im Konfirmandenunterricht vermittelt wurden. Anders ging es jedenfalls bei und Evangelen überhaupt nicht. Das ist auch heute noch so. natürlich konnte man die Konfirmandenprüfung schon mit 11 bestehen, vielleicht auch mit 10, aber doch sicher nicht mit 5.

                  Grüße
                  Gisela
                  Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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