Taufbuch-Eintrag von 1854 - Berlin

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  • baerlinerbaer
    Erfahrener Benutzer
    • 04.02.2015
    • 800

    [gelöst] Taufbuch-Eintrag von 1854 - Berlin


    Quelle bzw. Art des Textes:
    Eintrag Taufbuch

    Jahr, aus dem der Text stammt:
    1854

    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Berlin - Kirche unbekannt

    Namen um die es sich handeln sollte:
    Johann Wilhelm August Hermann Conrad

    Links:
    komplett



    Hallo,

    den oben verlinkten Taufbuch-Eintrag fand ich im Internet. Da er in einer allgemeinen Sammlung Berliner evangelischer Kirchenbücher mit drin war und auf der Seite leider keine Kirche gekannt wird, kann ich leider nicht angeben, um welche Kirche es sich handelt. Die Eltern haben dann im Herbst in St.-Matthäi-Kirche geheiratet. Möglicherweise fand ja auch diese voreheliche Taufe dort stadt.

    Was den Zusatzvermerk zur Unehelichkeit und Legitimierung angeht (steht größtenteils im Feld des Vaters mit drin), wird es mit dem Lesen leider schwierig. Das Datum in meiner Transkription habe ich nur daraus hergeleitet, dass es sich wohl vermutlich um das Trauungsdatum handeln dürfte, was in dem Vermerk genannt wird. Auch bei den Taufpaten fehlt mir eine Kleinigkeit (bei der 3. Patin), was zwar auf der Seite auch mehrfach benutzt wird aber sich mir einfach nicht erschließt. Und was das "der" bei der Mutter soll, ist mir komplett unklar - oder lese ich das kleine Wort nur falsch? Ich würde mich daher über eine Hilfe beim Entziffern der beiden unklaren Stellen freuen.

    Hier meine bisherige Transkription (unklare / offene Stellen fett hervorgehoben):

    Geborene und Getaufte in der ----- Kirche im Monat Januar 1854


    Nro.:
    2

    Taufname des Kindes:
    Johann Wilhelm August Hermann

    Tag und Stunde der Geburt in Buchstaben und Zahlen:
    6 sechsten November 1853
    früh 1/2 5 fünf

    Ob es ehelich oder unehelich:
    unehelich
    Laut protok. Erklärung
    legitimiert durch die nachfolgende
    Ehe der Eltern
    ???????? 22/10 54


    Vor- und Zunamen des Vaters auch Stand desselben:
    Conrad
    Carl Wilhelm Alexandr.
    Schuhmacher

    Vor- und Zunamen der Mutter:
    Otto
    der (???)
    Friedrike
    Caroline


    Wohnort der Eltern:
    Stallschrbrstr. 53 [Stallschreiberstr. 53]

    Tag der Taufe:
    1 [01.01.1854]

    Namen des Predigers, der es getauft:
    " (= Hetzel)

    Namen der Taufzeugen:
    1. Schneidermstr. Tangermann
    2. Schuhmacher Bringe
    3. ..... Franziska Biedermann
    Für den Straßennamen musste ich im Übrigen erst im alten Adressbuch von 1853 nachsehen, weil dieser Name dann doch eher unbekannt ist.

    Gruß
    Christian
    Sudet.: Niederland: Himmel, Jantsch, Kindermann, Salomon; Dt. Gabel/Reichbg.: Jantsch
    NSchles.: Kr. Schweidnitz:Reimann, Scholz, Vogt; Königskanton: Otto
    Pom.: Kr. Greifenh.: Fehlhaber, Vögler, Warnick
    Westpr.: Kr. Rosenb.: Grunert, Woidak u. ähnl.; Kr. Schwetz: Kowalski/e, Neumann, Speik/e, Wegener
    Brbg.: Kr. Lebus: Bo/urdack, Busch, Schoppe; Cottbus: Otto, Mauersberger, Schön/e
    Sa.-Anh./Thür.: Kyffhäuser/Sangerh.: Fessel, Men(n)dorf, Reineberg, Reiche; Magdeburg: Fessel, Schulze
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Hallo,
    viel kann ich nicht beitragen.
    Ich lese so wie Du.

    Vor Patin 3 steht Dems. = Demoiselle

    "der" bei der Mutter steht genau bei allen unehelichen Kindern.

    Meine Urgroßmutter wohnte übrigens mal in der Stallschreiberstraße vier Häuser weiter

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Zitat von baerlinerbaer Beitrag anzeigen
      ... Vor- und Zunamen der Mutter:
      Otto
      der (???)
      Friedrike
      Caroline
      Hallo Christian,
      der Schreiberling hat sich anscheinend die Abkürzungspunkte gespart (vgl. mit "geb"); daher sage ich dort steht: "der." als Abkürzung für "derselbe". Also ihr Geburtsname ist derselbe wie ihr Familienname zum Zeitpunkt der Taufe, nämlich "Otto".
      Gruss

      Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
      ...Meine Urgroßmutter wohnte übrigens mal in der Stallschreiberstraße vier Häuser weiter
      wat fürn Zufall
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 29.07.2016, 20:07.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Posamentierer
        Erfahrener Benutzer
        • 07.03.2015
        • 1032

        #4
        Hallo Christian,

        zunächst: die Taufe fand in der Luisenstädtischen Kirche statt.

        Dann zu den Stellen:

        Taufe P??? 2./II. 54

        ja, der Friederike Caroline

        2. Taufzeuge: Schuhmacher Bunge oder eher Bienge, nicht Bringe
        3. dems: [Demoiselle] Franziska Biedermann.

        Den Rest lese ich wie Du.

        Lieben Gruß
        Posamentierer
        Lieben Gruß
        Posamentierer

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        • baerlinerbaer
          Erfahrener Benutzer
          • 04.02.2015
          • 800

          #5
          Hallo ihr drei,

          @Jürgen:

          vielen Dank für die kleine Hilfe. Ist ja ein lustiger Zufall mit der Anschrift.

          @Anna:

          auch dir vielen Dank. Hmm, das mit der = ders. ist gut möglich


          @Posamentierer:

          Zitat von Posamentierer Beitrag anzeigen
          zunächst: die Taufe fand in der Luisenstädtischen Kirche statt.
          Vielen Dank für den Hinweis. Und ebenso für deine Lesehilfe

          Zitat von Posamentierer Beitrag anzeigen
          Taufe P??? 2./II. 54
          Welche Taufe soll bitte am 2.11.54 gewesen sein? Das Kind ist ja, wie der Eintrag schon hergibt ab 01.01 getauft. Sinn macht eher was zur Trauung, denn die fand am 2.10.54 statt. Ich mein, klar, ich denke auch, dass das Wort Taufe heißen dürfte oder könnte. Nur bringe ich da keinen Sinn hinein. Vor dem 2/10 54 könnte evt. ein "M" oder so stehen ...

          Hat noch jemand eine Idee hierzu?

          Gruß
          Christian
          Sudet.: Niederland: Himmel, Jantsch, Kindermann, Salomon; Dt. Gabel/Reichbg.: Jantsch
          NSchles.: Kr. Schweidnitz:Reimann, Scholz, Vogt; Königskanton: Otto
          Pom.: Kr. Greifenh.: Fehlhaber, Vögler, Warnick
          Westpr.: Kr. Rosenb.: Grunert, Woidak u. ähnl.; Kr. Schwetz: Kowalski/e, Neumann, Speik/e, Wegener
          Brbg.: Kr. Lebus: Bo/urdack, Busch, Schoppe; Cottbus: Otto, Mauersberger, Schön/e
          Sa.-Anh./Thür.: Kyffhäuser/Sangerh.: Fessel, Men(n)dorf, Reineberg, Reiche; Magdeburg: Fessel, Schulze

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          • Posamentierer
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2015
            • 1032

            #6
            Hallo Christian, da steht 2./Febr. (römische 2) oder - komplett:
            Taufe Pxx xx x 2./II. 54

            x steht für Buchstaben, die ich nicht lesen/erkennen kann.

            Lieben Gruß
            Posamentierer
            Lieben Gruß
            Posamentierer

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            • baerlinerbaer
              Erfahrener Benutzer
              • 04.02.2015
              • 800

              #7
              Hmm,

              ich tippe, wenn dann, eher auf 2.11.54. Ich meine, der Vermerk muss ja wenn dann NACH der Trauung gemacht worden sein, also NACH dem 02.10.54. Könnte das Wort Am Anfang nicht auch "Cons." heißen und es hier eher um irgend eine Einwilligung o. ä. handeln, die nach der Trauung vorgenommen wurde? Ich meine, sowas wie "Cons. Pers." o. ä. für "persönlich Einwilligung"?

              Gruß
              Christian
              Zuletzt geändert von baerlinerbaer; 29.07.2016, 21:39.
              Sudet.: Niederland: Himmel, Jantsch, Kindermann, Salomon; Dt. Gabel/Reichbg.: Jantsch
              NSchles.: Kr. Schweidnitz:Reimann, Scholz, Vogt; Königskanton: Otto
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              Westpr.: Kr. Rosenb.: Grunert, Woidak u. ähnl.; Kr. Schwetz: Kowalski/e, Neumann, Speik/e, Wegener
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              • baerlinerbaer
                Erfahrener Benutzer
                • 04.02.2015
                • 800

                #8
                Hat hierzu irgend jemand noch eine Idee, was das in dem Legitimierungs-Vermerk bedeuten soll (sh. mein Vorschlag im Post oben)?
                Sudet.: Niederland: Himmel, Jantsch, Kindermann, Salomon; Dt. Gabel/Reichbg.: Jantsch
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                Brbg.: Kr. Lebus: Bo/urdack, Busch, Schoppe; Cottbus: Otto, Mauersberger, Schön/e
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                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  Hallo, ist es denn das Hochzeitsdatum? Du meintest Du kennst das Datum der Hochzeit.
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • baerlinerbaer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.02.2015
                    • 800

                    #10
                    Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                    Hallo, ist es denn das Hochzeitsdatum? Du meintest Du kennst das Datum der Hochzeit.
                    Hochzeitsdatum ist der 02.10.1854. Der Posamentierer ist sich aber sicher, hier das Datum als 2/II 54 zu lesen. Ich könnte mir da, rein logisch, nur den 02.10 oder ein Datum nach der Trauung - das wäre ja beim 02.11.1854 der Fall - vorstellen.
                    Sudet.: Niederland: Himmel, Jantsch, Kindermann, Salomon; Dt. Gabel/Reichbg.: Jantsch
                    NSchles.: Kr. Schweidnitz:Reimann, Scholz, Vogt; Königskanton: Otto
                    Pom.: Kr. Greifenh.: Fehlhaber, Vögler, Warnick
                    Westpr.: Kr. Rosenb.: Grunert, Woidak u. ähnl.; Kr. Schwetz: Kowalski/e, Neumann, Speik/e, Wegener
                    Brbg.: Kr. Lebus: Bo/urdack, Busch, Schoppe; Cottbus: Otto, Mauersberger, Schön/e
                    Sa.-Anh./Thür.: Kyffhäuser/Sangerh.: Fessel, Men(n)dorf, Reineberg, Reiche; Magdeburg: Fessel, Schulze

                    Kommentar

                    • Anna Sara Weingart
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2012
                      • 15113

                      #11
                      Hallo,
                      wenn es wichtig gewesen wäre, hätte er es an der Stelle deutlicher geschrieben.
                      Mit dem uns inhaltlich bekannten ist doch bereits alles gesagt.
                      "Laut protok. Erklärung legitimiert durch die nachfolgende Ehe der Eltern
                      ..... 22.11.1854"
                      22.11.1854 scheint dass Datum des Protokolls zu sein.
                      Davor steht vermutlich der Name der Stelle/des Amtes, die das Protokoll führte/unterschrieb.

                      Ob das nun kirchenintern ablief oder sonstige "königl. Preuß." Ämter involviert waren, und ob die Eltern selber das Protokoll dem eintragenden Pfarrer vorgelegt haben? Da müsste man sich auskennen, wie es anno 1854 in Preussen üblich war.

                      Einige Jahre später wurde ja im Allg. Bürgerl. Gesetzbuch festgeschrieben, dass durch Eheschließung die Legitimierung automatisch erfolgt.
                      Danach war also solch ein Protokoll-Prozedere, mit dem wir es in unserem Fall zu tun haben, glücklicherweise nicht mehr notwendig.
                      Staatsevolution ist halt ein ewiger Bürokratieauf- und -abbau.
                      Viele Grüsse
                      Viele Grüße

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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11784

                        #12
                        Zitat von baerlinerbaer Beitrag anzeigen
                        Ich meine, sowas wie "Cons. Pers." o. ä. für "persönlich Einwilligung"?
                        Ich lese:

                        Cons. Verf. v. ...

                        = Consens Verfügung vom ...

                        "Dem." für "Demoiselle" ist richtig, aber auch die Abkürzung ist groß geschrieben (Kurrent-D und -d sehen praktisch gleich aus).

                        "der" halte ich nicht für eine Abkürzung, sondern einfach für einen Genitiv. Das uneheliche Kind ist ein Kind "der" ... Mutter sowieso.
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • Anna Sara Weingart
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.10.2012
                          • 15113

                          #13
                          Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
                          ... Consens Verfügung vom ....
                          Gut!, das macht Sinn; vgl. z.B. "Heirats-Consens" in:https://books.google.de/books?id=hNV...onsens&f=false

                          Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
                          ... Das uneheliche Kind ist ein Kind "der" ... Mutter sowieso.
                          Das macht leider wenig Sinn, weil es ja die Spalte ist, in die der Name der Mutter eingetragen werden soll, und weil bei den Müttern ehelicher Kinder nicht "der" steht.
                          (sondern stattdessen "geb" ohne Punkt, nachfolgend Geburtsname, während bei den Müttern unehelicher Kinder nicht der Geburtsname explizit angegeben ist, sondern nur "der" steht in Nachfolge der Angabe des Familiennamens zum Zeitpunkt der Geburt.)
                          Viele Grüsse
                          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.07.2016, 14:58.
                          Viele Grüße

                          Kommentar

                          • baerlinerbaer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 04.02.2015
                            • 800

                            #14
                            Hallo,

                            einmal mehr großen Dank an dich. Da lag ich zumindest mit meiner späten Vermutung "Cons." ja richtig.

                            Genitiv ... ach herje, der wird doch hierzulande meistens nur zu gern durch den Dativ verdrängt. Aber macht natürlich Sinn, diese Lesart.

                            Gruß
                            Christian
                            Sudet.: Niederland: Himmel, Jantsch, Kindermann, Salomon; Dt. Gabel/Reichbg.: Jantsch
                            NSchles.: Kr. Schweidnitz:Reimann, Scholz, Vogt; Königskanton: Otto
                            Pom.: Kr. Greifenh.: Fehlhaber, Vögler, Warnick
                            Westpr.: Kr. Rosenb.: Grunert, Woidak u. ähnl.; Kr. Schwetz: Kowalski/e, Neumann, Speik/e, Wegener
                            Brbg.: Kr. Lebus: Bo/urdack, Busch, Schoppe; Cottbus: Otto, Mauersberger, Schön/e
                            Sa.-Anh./Thür.: Kyffhäuser/Sangerh.: Fessel, Men(n)dorf, Reineberg, Reiche; Magdeburg: Fessel, Schulze

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                            • henrywilh
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.04.2009
                              • 11784

                              #15
                              Zitat von baerlinerbaer Beitrag anzeigen
                              Genitiv ... ach herje, der wird doch hierzulande meistens nur zu gern durch den Dativ verdrängt.
                              Was im weiblichen Fall auf dasselbe hinaus liefe:

                              "der Sowieso ihr Kind".

                              P.S.: Ich weiß, dass Frau Weingart nicht weniger stur ist als ich.
                              Wenn im Text "geb.: ders." stünde, könnte ich ihrer Theorie folgen. Aber vielleicht finden sich noch Beweisstücke. Einstweilen wette ich, dass die Theorie irrig ist.
                              Zuletzt geändert von henrywilh; 30.07.2016, 18:33.
                              Schöne Grüße
                              hnrywilhelm

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