Volljährigkeit im MA

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  • M. Lützeler
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2009
    • 214

    Volljährigkeit im MA

    Die Fragestellung betrifft zwar nicht nur den Adel an sich, aber in diverser Literatur über selbigen finde ich immer mal wieder Formulierungen a la "Nachdem der zweitgeborene XYZ die Volljährigkeit erlangte wurde das Herzogtum geteilt..." oder "blieb bis zu seiner Volljährigkeit unter der Vormundschaft von"

    Bei wikipedia z.B. finde ich dazu lediglich die 18/21 Jahre der BRD bzw im DR (ab 1876), davor wäre es in verschiedenen deutschen Gegenden sogar 25 Jahre gewesen..

    Gab es im MA schon allgemeingültige Rechtsnormen dazu, wann man volljährig war?

    Aktuell interessiert mich gerade der Zeitraum ca. 1200 - 1400 in Schlesien, bin aber auch an allen anderen Angaben interessiert.

    Grüße

    Matthias
  • zimba123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2011
    • 735

    #2
    Hallo Matthias,

    dazu gibt es schon ein Thema - allerdings ohne abschließende Antwort.

    Viele Grüße
    Simone
    Viele Grüße
    Simone

    Kommentar

    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4661

      #3
      Hallo Matthias,

      darauf gibt es im Prinzip auch keine eindeutige Antwort, da es auch regional verschieden war. Eine allgmeine Volljährigkeit oder wie man früher auch sagte Mündigkeit, gab es in dem Sinne nicht. Es ist zu unterscheiden, wann man heiratsfähig war und wann man sozusagen wie in Deinem beschriebenen Falle rechtsfähig war. Das Alter der Straffähigkeit unterschied sich zudem meist davon auch noch. Wenn man es genau nimmt, ist das alles ja heute auch noch so. Man ist zwar mit 18 Volljährig, kann aber mit Zustimmung der Eltern schon vorher heiraten und straffähig ist man auch schon vorher.

      Rechtsfähig war man allgemein früher erst mit 25, in manchen Gegenden schon mit 22 oder 23. Vorher bedurften Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Vormundes.

      Eheschließungen findet man dagegen z.B. schon sehr viele früher, manchmal gar mit 14, besonders beim Hochadel.

      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

      Kommentar

      • Billet
        Erfahrener Benutzer
        • 21.01.2007
        • 1985

        #4
        Zu dieser Anfrage
        darf von Herrn v. Roy unter:

        ergänzend angemerkt werden:

        In dem von Eike v. Repgow – zwischen 1220 und 1235 erarbeiteten - SACHSENSPIEGEL

        heißt es im Teil LEHENRECHT, Kapitel 26:

        „Die Belehnungsfrist der Kinder ist 13 Jahre und 6 Wochen von ihrer Geburt an. Falls jemand danach sie wegen ihres Lehens vor Gericht laden will,
        solange sie noch nicht z u i h r e n T a g e n g e k o m m e n , das heißt 21 J a h r e alt geworden sind, so dürfen sie einen Mann ihres Herrn zum Vormund nehmen,
        der sie im Lehengericht vertrete. ...“


        Zwar gehörten die schlesischen Herzogtümer nicht zum Heiligen Römischen Reich, da aber das Lehns w e s e n von Deutschland aus nach Schlesien vordrang,
        so dürfte auch das deutsche Lehns r e c h t in Schlesien gegolten haben.


        Freundliche Grüße vom Rhein
        Wappen-Billet.de
        M.d.WL.
        M.d.MWH.

        Kommentar

        • Johannes v.W.
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2008
          • 1150

          #5
          Auch von meiner Seite: Danke an Herrn v. Roy fuer diese interessante Information. Das Thema war mir nie zu 100% klar.
          Der Sachsenspiegel ist natuerlich eine relevante und aussagekraeftige Quelle.
          Viele Gruesse
          Johannes
          Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

          Kommentar

          • M. Lützeler
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2009
            • 214

            #6
            Ich bedanke mich für alle Antworten aus diesem und anderen Foren.

            Grüße

            Matthias

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