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#11
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Hallöle,
"normalerweise" ist das so. Aber ich hatte vor kurzem den Fall, das ich die Kopie einer Geburtsurkunde als PDF per Mail von einem Standesamt erhalten habe (wahrscheinlich zum "anfüttern" . Ach so. Ich habe noch eine weitere Eheurkunde, auf der Kinder als Randvermerk eingetragen sind, inklusive Daten zu Eheschließungen der Kinder. Grüße Dirk |
#12
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Na dann war meine Vermutung richtig, dass es sich hier um einen ausgesprochenen Glücksfall handelt.
Ich habe nun auch mal welche beantrag und lasse euch nächste woche dann wissen ob ich auch so viel Glück hatte Viele Grüße! |
#13
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Hallo Juniper...,
ich hoffe Du hast auch eine Kopie des Originaleintrags incl. aller Randvermerke angefordert, nicht daß Du nur eine Abschrift in einem neuen Vordruck erhältst |
#14
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Man kann eine Abschrift vom Register bekommen? Wäre das dann nicht die Urkunde? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die Kopien bekomme - ziemlich
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#15
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Ja kann man. Wenn man einfach blauäugig eine "Heiratsurkunde" (o.a.) anfordert, schreiben die StÄmter die Angaben ab in ein aktuelles Formular
Und das ist nicht das, was wir Ahnenforscher haben wollen |
#16
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Ach so, ja das hätte mir tatsächlich auch bei meiner aller ersten Anforderung passieren können, hätte ich nicht eine wirklich nette Standesbeamtin gehabt, die gefragt hat, was ich genau wissen will und mir dann zu dem Registerauszug geraten hat. Seit dem fordere ich keine Urkunden mehr an
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#17
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Ich habe einen Heiratseintrag bekommen, auf dem zwar keine Geburten von Kindern, aber Verweise auf Heiraten von 2 der Kinder enthalten waren. Also nicht vollständig. Bei den Kindern war nur der eine Vorname im Stempel eingetragen, nach Angabe meines Vaters war der eine davon auch noch falsch, Berta statt Herta.
Einträge zum Tod der Eheleute fehlten auch. |
#18
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Hallo,
die Irritation über die später hinzugefügten Einträge hat möglicherweise ihren Grund darin, dass die Einträge unter der Gültigkeit von unterschiedlichen Personenstandsgesetzen vorgenommen worden sind. Im Personenstandsgesetz aus dem Jahre 1938 ist das sogenannte Heiratsbuch eingeführt worden. Das Ziel der Änderung des Personenstandsgesetzes war in diesem Zusammenhang, dass aus den Einträgen dieses Buches die Vorfahren und auch die Nachfahren ersichtlich sein sollten. Insofern wurden auch zahlreiche Daten eingetragen, die vorher und auch später nicht mehr vermerkt worden sind. Insofern hat der Standesbeamte vermutlich nachträglich auf der alten Heiratsurkunde die Einträge im Sinne des 1938 eingeführten Heiratsbuches vorgenommen. Dieter |
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