An Kindes Statt angenommen

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  • Brunoni
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2012
    • 2185

    An Kindes Statt angenommen

    Hallo an die Kundigen,

    ich bitte wieder mal um Aufklärung.

    In einer Ehe wird ein Kind geboren.
    Kurz danach stirbt der Vater.
    Nach zwei Jahren heiratet die Mutter wieder.
    Kurz vor dem 18ten Geburtstag erfolgt die Annahme an "Kindes Statt lt. Vertrag vom ...".

    Warum und aus welchem Grund diese späte Annahme?

    Viele Grüße
    Brunoni
  • GiselaR
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2006
    • 2182

    #2
    Hallo Brunoni,
    ist das angenommene "Kind" ein Sohn oder eine Tochter?
    Zum Zeitpunkt der Annahme an Kindes statt: gibt es da Kinder aus der 2. Ehe?
    Grüße
    Gisela
    Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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    • DoroJapan
      Erfahrener Benutzer
      • 10.11.2015
      • 2510

      #3
      Hallo,

      Die Annahme an Kindes Statt - auch Adoption genannt - ist die Festsetzung eines Kindschaftsverhältnisses zwischen einem Annehmenden und einem Adoptivkind, welche seitens des Familiengerichts getätigt wird. Dieses Verhältnis bedarf keinerlei Rücksi ...


      vielleicht hat sich das Kind selbst entschieden den Namen des Stief-Vaters anzunehmen - also von ihm adoptiert zu werden.
      Ich weiß ja nicht, wie das bei der Hochzeit war. Die Mutter bekommt ja durch die Heirat mit dem Mann den Familiennamen, aber wie ist das mit dem Kind, wenn es sich nicht um das leibliche handelt. Bekommen Kinder automatisch den Familiennamen oder muss man dafür etwas "bezahlen". Wenn ja könnte auch der finanzielle Aspekt eine Rolle gespielt haben.

      Aktuelle sieht es so aus: "Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen. ... Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen."

      Ok. Und wie sieht es mit Kindern aus, die nicht gemeinsame Kinder sind.
      Hab was gefunden "Namensänderung des Kindes bei Heirat der Mutter –sorgeberechtigter Vater muss zustimmen"...aber der war doch schon verstorben...


      Quellen:
      Infos zu den Themen: Namensänderung nach der Hochzeit und ob eine Namensänderung vom Kind bei der Heirat möglich ist, finden Sie auf anwalt.org!



      liebe Grüße
      Doro
      Zuletzt geändert von DoroJapan; 30.07.2019, 00:39.
      Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
      Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
      Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
      Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #4
        Hallo,

        um welche Zeit geht es denn?

        Trotzdem, meine erste Idee: wenn das Kind wegen des verstorbenen Vaters eine Halbwaisenrente bekommen hat, die zum 18. Geburtstag gezahlt wurde, würde das den späten Zeitpunkt der Adoption erklären. Schlichte finanzielle Gründe.

        LG,
        Antje

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        • assi.d
          Erfahrener Benutzer
          • 15.11.2008
          • 2681

          #5
          Vermutlich wurden in der 2. Ehe keine weiteren Kinder mehr geboren, es ging auf das Erwachsensein zu und es wurde ein Hoferbe gebraucht.

          Gruss
          Astrid

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          • hessischesteirerin
            Erfahrener Benutzer
            • 08.06.2019
            • 1333

            #6
            wichtig ist doch hier auch die Zeitangabe, wann das gewesen ist.

            Kommentar

            • TükkersMitÜ
              Erfahrener Benutzer
              • 11.11.2015
              • 357

              #7
              Und wo befinden wir uns hier? Bzw. welches Recht/Gesetz gilt zu der Zeit?


              LG Annika
              Eheschließung Philipp Frommel und Maria Catharina Storr um 1800 im Raum Niederwörresbach/Herrstein und Umgebung
              Familie Kunde in Pollnow Krs. Schlawe
              Schäfer(?) Gottfried Wesenig o.ä. aus Bukow (Groß Jehser) und Umgebung
              Pächter Johann George Schimkönig, angeblich aus Lübben, + zwischen 1760 und 1767, zuletzt in Pritzen nachgewiesen

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              • GiselaR
                Erfahrener Benutzer
                • 13.09.2006
                • 2182

                #8
                Zitat von assi.d Beitrag anzeigen
                Vermutlich wurden in der 2. Ehe keine weiteren Kinder mehr geboren, es ging auf das Erwachsensein zu und es wurde ein Hoferbe gebraucht. ..
                In die Richtung hatte ich auch überlegt und deshalb oben meine zwei Fragen gestellt. Ich hoffe, Brunoni beantwortet sie bald, sonst bleibt alles wilde Spekulation.
                Grüße
                Gisela
                Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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                • Brunoni
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.04.2012
                  • 2185

                  #9
                  Zitat von GiselaR Beitrag anzeigen
                  Hallo Brunoni,
                  ist das angenommene "Kind" ein Sohn oder eine Tochter?
                  Zum Zeitpunkt der Annahme an Kindes statt: gibt es da Kinder aus der 2. Ehe?
                  Grüße
                  Gisela

                  Hallo Gisela,

                  das angenommene Kind war eine Tochter.
                  Die zweite Ehe blieb kinderlos.

                  Viele Grüße
                  Brunoni

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                  • Brunoni
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.04.2012
                    • 2185

                    #10
                    Zitat von DoroJapan Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Die Annahme an Kindes Statt - auch Adoption genannt - ist die Festsetzung eines Kindschaftsverhältnisses zwischen einem Annehmenden und einem Adoptivkind, welche seitens des Familiengerichts getätigt wird. Dieses Verhältnis bedarf keinerlei Rücksi ...


                    vielleicht hat sich das Kind selbst entschieden den Namen des Stief-Vaters anzunehmen - also von ihm adoptiert zu werden.
                    Ich weiß ja nicht, wie das bei der Hochzeit war. Die Mutter bekommt ja durch die Heirat mit dem Mann den Familiennamen, aber wie ist das mit dem Kind, wenn es sich nicht um das leibliche handelt. Bekommen Kinder automatisch den Familiennamen oder muss man dafür etwas "bezahlen". Wenn ja könnte auch der finanzielle Aspekt eine Rolle gespielt haben.

                    Aktuelle sieht es so aus: "Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen. ... Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen."

                    Ok. Und wie sieht es mit Kindern aus, die nicht gemeinsame Kinder sind.
                    Hab was gefunden "Namensänderung des Kindes bei Heirat der Mutter –sorgeberechtigter Vater muss zustimmen"...aber der war doch schon verstorben...


                    Quellen:
                    Infos zu den Themen: Namensänderung nach der Hochzeit und ob eine Namensänderung vom Kind bei der Heirat möglich ist, finden Sie auf anwalt.org!



                    liebe Grüße
                    Doro

                    Hallo Doro,

                    herzlichen Dank für Deine Ausführungen und Hinweise.
                    Ja, vielleicht hat sich das Kind selbst entschieden. Das ist eine interessante Überlegung.

                    Viele Grüße
                    Brunoni

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                    • Brunoni
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.04.2012
                      • 2185

                      #11
                      Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      um welche Zeit geht es denn?

                      Trotzdem, meine erste Idee: wenn das Kind wegen des verstorbenen Vaters eine Halbwaisenrente bekommen hat, die zum 18. Geburtstag gezahlt wurde, würde das den späten Zeitpunkt der Adoption erklären. Schlichte finanzielle Gründe.

                      LG,
                      Antje

                      Hallo Antje,

                      es geht um das Jahr 1966.
                      Finanzielle Gründe sind ein einleuchtendes Argument.

                      Viele Grüße
                      Brunoni

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                      • Brunoni
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.04.2012
                        • 2185

                        #12
                        Zitat von assi.d Beitrag anzeigen
                        Vermutlich wurden in der 2. Ehe keine weiteren Kinder mehr geboren, es ging auf das Erwachsensein zu und es wurde ein Hoferbe gebraucht.

                        Gruss
                        Astrid

                        Hallo Astrid,

                        die Eltern waren in der Tat sehr wohlhabend.

                        Viele Grüße
                        Brunoni

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                        • Brunoni
                          Erfahrener Benutzer
                          • 07.04.2012
                          • 2185

                          #13
                          Zitat von TükkersMitÜ Beitrag anzeigen
                          Und wo befinden wir uns hier? Bzw. welches Recht/Gesetz gilt zu der Zeit?


                          LG Annika

                          Hallo Annika,

                          wie schon angemerkt - 1966.
                          Zu sagen ist noch, daß nicht vermerkt ist, daß das Kind in Zukunft den Familiennamen des Vaters führt.
                          In zwei anderen Fällen, bedeutend früher, ist der zukünftige FN extra angeführt.

                          Viele Grüße
                          Brunoni

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                          • Brunoni
                            Erfahrener Benutzer
                            • 07.04.2012
                            • 2185

                            #14
                            Hallo, nochmals danke an alle!

                            Und für die verspätete Antwort.

                            Viele Grüße
                            Brunoni

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