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  #1  
Alt 17.07.2019, 21:13
Marianne0812 Marianne0812 ist offline
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Registriert seit: 21.02.2016
Beiträge: 185
Standard Bitte um Lesehilfe bei Beruf

Quelle bzw. Art des Textes: Sterbeeintrag Kirchenbuch
Jahr, aus dem der Text stammt: 1771
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Reinerzau
Namen um die es sich handeln sollte: Georg Schillinger


Hallo zusammen,

ich kann im Sterbeeintrag des Georg Schillinger (1. Eintrag) den Beruf nicht lesen. Auch im Geburtseintrag wurde der Beruf noch nachgetragen, aber auch da kann ich ihn nicht entziffern.

LG
Marianne
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg 1771 Schillinger Georg Sterbeeintrag.jpg (117,9 KB, 22x aufgerufen)
Dateityp: jpg 1689 Schillinger JergTaufeintrag.jpg (67,1 KB, 20x aufgerufen)
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  #2  
Alt 17.07.2019, 21:17
Benutzerbild von Tinkerbell
Tinkerbell Tinkerbell ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2013
Beiträge: 9.886
Standard

Hallo.

Ich lese da Weisenrichter

LG Marina
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  #3  
Alt 18.07.2019, 08:34
henrywilh henrywilh ist offline männlich
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Registriert seit: 13.04.2009
Ort: Weserbergland
Beiträge: 11.784
Daumen hoch

Ja,
und im ersten Scan auch deutlich mit a: Waißenrichter

(vielleicht auch im zweiten)
__________________
Schöne Grüße
hnrywilhelm
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  #4  
Alt 18.07.2019, 21:13
Marianne0812 Marianne0812 ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 21.02.2016
Beiträge: 185
Standard

Vielen Dank euch beiden

Hmm, ich hab nur leider keine Ahnung, was für eine spezielle Art von Richter das sein soll. Eventuell so eine Art Laienrichter? Das würde passen, immerhin war er laut Sterbeeintrag auch noch B Bauer (was immer das erste B bedeuten soll...).

LG
Marianne
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  #5  
Alt 18.07.2019, 21:16
Marianne0812 Marianne0812 ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 21.02.2016
Beiträge: 185
Standard

Nachtrag,und schon habe ich was gefunden:

"waisenrichter, m.
1) der den waisen zu ihrem recht verhilft: der waisenrichter, dicitur ipse deus judex et protector orphanorum. Stieler 2408.
2) der richter bei einem waisengerichte. Campe.
3) in einigen ländern (z. b. in Baden) eine amtsperson, die die vormundschaftssachen unter sich hat: und sollen diese also geordnete waisenrichter genandt und sonst dargegen anderer pflegschafften überhaben sein. badische landsordnung (1612) 38; eine mit öffentlichem vertrauen ausgestattete person (notar, gerichtsvollzieher, bürgermeister, schultheisz, waisenrichter). Hachenburg das recht der gewährleistung beim tierhandel 54; der herr waisenrichter
sind ein grundgelehrter."

Quelle: wörterbuchnetz.de

LG
Marianne
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