Hallo zusammen,
da ich bisher auf diesem Gebiet völlig unbedarft bin, und mir jetzt direkt mehrere Scheidungen in den 1950er Jahren über die Füße laufen...
Wie lange dauerte es in den 1950er Jahren vom Einreichen der Scheidung bis zu ihrer Rechtskräftigkeit? Also die mindestens (wenn alle sich einig waren und alles rund lief) und maximal (wenn jemand nicht wollte)?
Ist es immer so, dass in den Scheidungsurteilen kein Schuldiger benannt wird (ich dachte ehrlich gesagt immer, das das "früher" so war)?
Wurden Zahlungen für eheliche Kinder direkt im Urteil abgehandelt, oder gab es da gesonderte Verfahren?
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe,Liebe Grüße,
Denise
da ich bisher auf diesem Gebiet völlig unbedarft bin, und mir jetzt direkt mehrere Scheidungen in den 1950er Jahren über die Füße laufen...
Wie lange dauerte es in den 1950er Jahren vom Einreichen der Scheidung bis zu ihrer Rechtskräftigkeit? Also die mindestens (wenn alle sich einig waren und alles rund lief) und maximal (wenn jemand nicht wollte)?
Ist es immer so, dass in den Scheidungsurteilen kein Schuldiger benannt wird (ich dachte ehrlich gesagt immer, das das "früher" so war)?
Wurden Zahlungen für eheliche Kinder direkt im Urteil abgehandelt, oder gab es da gesonderte Verfahren?
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe,Liebe Grüße,
Denise
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