Person im Stammbaum droht mit Rechtsanwalt

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  • Scherfer
    Moderator
    • 25.02.2016
    • 2511

    #16
    Naja, es gibt da eine Grauzone, die trotz neuem Datenschutzrecht m.E. nicht ganz klar geregelt ist:

    Angenommen, eine noch lebende Person 1 steht in meinem privat eingestellten Stammbaum auf MyHeritage/Ancestry. Selbst wenn der Stammbaum nicht auf "privat" gestellt ist, wird 1 - da noch nicht verstorben - auch niemandem angezeigt.

    Nehmen wir an, dass die Eltern 2+3 dieser Person bereits verstorben sind und mit vollen Lebensdaten auf MyHeritage/Ancestry angezeigt werden. Das ist ja datenschutzrechtlich kein Problem.

    ABER: Kennt nun jemand auch nur den Vornamen von Person 1, so bekommt er nach Eingabe des vollen Namens der Person 1 eine Übereinstimmung mit meinem Stammbaum angezeigt und darin das Geburtsdatum von Person 1. Dabei spielt es u.U. auch wieder keine Rolle, ob mein Stammbaum auf "privat" gestellt ist oder nicht. Zumindest bei MH können auch SmartMatches mit privat eingestellten Stammbäumen angezeigt werden.

    Falls der beschriebene Fall eintritt und Person 1 gegen mich klagt, wer trägt denn dann die Schuld an der Datenschutzrechtsverletzung? Die Genealogieplattform oder ich?
    Zuletzt geändert von Scherfer; 16.09.2018, 17:08.

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    • AlAvo
      • 14.03.2008
      • 6186

      #17
      Hallo Dieter,
      hallo zusammen,

      sofern Dieter nicht die Daten des Betroffenen vor der Veröffentlichung der Sterbeanzeige veröffentlicht hat, ist kein Verstoss gegen Persönlichkeitsrechte festzustellen. Sofern ja, wäre dies schon verjährt.

      Da kein postmortales Persönlichkeitsrecht besteht (Siehe, als ein Beispiel, hierzu unter: https://www.datenschutz.eu/urteile/V...mann-20150616/
      Kapitel Entscheidungsgründe, Absatz 2 aa) und cc) ), liegt auch kein Verstoss vor. Es spielt auch keine Rolle, ob die genannte Person ein Verwandter war oder nicht.
      Ergänzend kommt noch hinzu, dass die Daten des Verstorbenen, in Form einer Sterbeanzeige von einer Zeitung, veröffentlicht wurden.

      Zumal Dieter nun den Namen aus seiner Veröffentlichung gelöscht hat, besteht schon dreimal kein Anlass zur Sorge.
      Sofern der "Antragsteller" den Rechtsweg beschreiten und eigene Kosten produzieren möchte, soll er es tun.
      Sollte der "Antragsteller" nicht nachgeben wollen, hilft Dieter notfalls immer noch die Konsultation eines Anwalts.

      Ich hoffe, mit diesen Angaben ein wenig zu helfen?


      Viele Grüße
      AlAvo

      Ps.: Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich bei Veröffentlichungen stets auch eine korrekte Quellenangabe
      War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

      Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

      Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #18
        Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
        ... Falls der beschriebene Fall eintritt und Person 1 gegen mich klagt, wer trägt denn dann die Schuld an der Datenschutzrechtsverletzung? Die Genealogieplattform oder ich?
        Antwort: wenn überhaupt eine Datenschutzrechtsverletzung vorliegt, dann in jedem Fall nur seitens der Plattform.
        Du bist Deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, die Handhabung der Daten obliegt der Plattform.
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 16.09.2018, 18:09.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • ReReBe
          Erfahrener Benutzer
          • 22.10.2016
          • 2540

          #19
          Hallo,

          Ich denke mal, dass hier Verschiedenes "faul" ist.

          Zum einen, geht es wohl gar nicht um die Daten des Verstorbenen in der Traueranzeige, so wie z.B. AlAvo zuletzt argumentiert, sondern vermutlich eher um die noch lebenden trauernden Hinterbliebenen, die dort genannt werden und die Dieter (dsaure) offensichtlich irgendwie in "seinen" Stammbaum eingebastelt und veröffentlicht hat, ohne dass wir bisher wissen, welche familiären Zusammenhänge da tatsächlich bestehen. Als "Betroffener" wäre ich über so etwas ehrlich gesagt auch erbost.

          Zum anderen muss man sich in der Tat fragen, wer hier mit Rechtsanwalt droht. Wie bereits von anderen erwähnt, lässt einen der Begriff "Suchmotor" schon stutzig werden, ebenso wie die Rolle und Verantwortung der genutzten Genealogieplattform.

          Sei es wie es sei, ich denke, Dieter sollte hier nochmal in sich gehen und überlegen, ob dieser offensichtlich etwas spekulative Teil seines Stammbaums auf der hier diskutierten Grundlage für ihn wirklich von so großer Bedeutung ist und veröffentlicht werden muss.

          Gruß
          Reiner

          Kommentar

          • offer
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2011
            • 1731

            #20
            Hallo!

            Zitat von ReReBe Beitrag anzeigen
            ...
            Als "Betroffener" wäre ich über so etwas ehrlich gesagt auch erbost.
            ...
            Worüber sollte ein "Betroffener" erbost sein?
            Die Namen des Verstorbenen und der Angehörigen sind (nicht von Dieter) veröffentlicht.
            Solange er keine weiteren Daten wie z.B. Geburtsdaten oder Wohnorte hinzugefügt hat, sind es Daten die durch die Anzeige allgemein zugänglich sind.
            Ergibt sich durch den Verstorbenen eine familiäre Verbindung, gibt es keinen Grund, diese nicht diesen Zusammenhang nicht darzustellen, da die Verbindung Verstorbener zu Nachfahren ja bereits veröffentlicht ist.
            Bliebe eigentlich nur zu klären, ob (wie behauptet) die familiäre Verbindung nicht besteht.
            Die Antwort von Geneanet ist wohl auch nur eine maschinell generiert, die auf das Wort "Datenschutz" angesprungen ist.
            Dieter sollte erst einmal den Nachweis die Rechtmäßigkeit des Anliegens verlangen. Ist der "Betroffene" überhaupt Familienmitglied? Verbirgt sich hunter "Gezeichnet ...." tatsächlich ein Familienmitglied?
            This is an offer you can't resist!

            Kommentar

            • Saure
              Erfahrener Benutzer
              • 27.03.2008
              • 4806

              #21
              Hallo,

              vielen Dank für die vielen besorgten Antworten.

              Als erstes habe ich natürlich mein Antivirus-Programm gestartet.

              Ich habe soeben abuse@geneanet.org um Stellungname gebeten.
              Zuletzt geändert von Saure; 17.09.2018, 11:56.
              Viele Grüße
              Dieter Saure

              Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
              Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
              Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
              Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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